Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Walsdorf
für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028
in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Bamberg und den Strafkammern des Landgerichts Bamberg
Der Gemeinderat Walsdorf hat in der Sitzung am 20.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Bamberg und das Amtsgericht Bamberg gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
02.05.2023 bis zum 09.05.2023
zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus:
Rathaus Walsdorf, Schulstraße 10,
96194 Walsdorf (zu den üblichen Öffnungszeiten)
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll im Rathaus Walsdorf mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG (Nr. 3) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG (Nrn. 4, 5.1 bis 5.6) nicht aufgenommen werden sollten.