Gemarkung Erlau, Landkreis Bamberg
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Gemeinderat von Walsdorf hat in der Sitzung am 20.04.2023 den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 20.04.2023 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen
Das Gebiet liegt im laufenden Verfahren der Flurbereinigung; die Besitzeinweisung ist bereits erfolgt, deshalb werden im Flächennutzungsplanänderungsverfahren die zukünftigen Flurgrenzen und Flurnummern verwendet.
Somit sind die Flächen der Flurnummern 307 (teilweise), 538, 540 und 541 der Gemarkung Erlau betroffen.
Der Geltungsbereich wird von allen Seiten von landwirtschaftlicher Fläche umgrenzt.
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.
Der Geltungsbereich der 2. Flächennutzungsplanänderung umfasst ca. 24.742 m².
Die im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft (Aussiedler)“ bzw. „Wald“ dargestellte Fläche soll zukünftig als Sonderbaufläche „Reiteranlage“ dargestellt werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans ist notwendig, damit der Flächennutzungsplan dem Bestand entspricht und notwendige zukünftige bauliche Erweiterungen möglich sind.
Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 20.04.2023 und die Begründung liegen in den Amtsräumen des
Rathaus der Gemeinde Walsdorf
Schulstraße 10
96194 Walsdorf
vom 8. Mai 2023 bis einschließlich 12. Juni 2023
während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
| Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar: | ||
| - | Umweltbericht mit Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter. | |
| - | Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor: | |
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| • | Landratsamt Bamberg (Umweltschutz) |
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| • | Wasserwirtschaftsamt Kronach |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.walsdorf.de veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.