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Mitteilungsblatt Gemeinde Walsdorf
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Wasserrecht

Einleiten von Niederschlagswasser aus der Regenwasserkanalisation Walsdorf in die Aurach, das Kolmsdorfer Bächlein, den Neusiggraben und drei namenlose Gräben durch die Gemeinde Walsdorf;

Tektur aufgrund wesentlicher Änderung der Gewässerbenutzung

Im Zuge des Erlaubnisverfahrens zum Einleiten von Niederschlagswasser aus der Regenwasserkanalisation Walsdorf in die Aurach, das Kolmsdorfer Bächlein, den Neusiggraben und drei namenlose Gräben durch die Gemeinde Walsdorf;

Tektur aufgrund wesentlicher Änderung der Gewässerbenutzung

findet

am Dienstag, 23. Mai 2023

14.00 Uhr

im Sitzungssaal S 104

des Landratsamtes Bamberg

Ludwigstraße 23

96052 Bamberg

der nach. Art. 73 Abs. 6 Satz 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) gesetzlich vorgeschriebene Erörterungstermin statt. Das Landratsamt Bamberg hat nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern.

Der Erörterungstermin wird hiermit gemäß Art. 73 Abs. 3 Satz 1 BayWG i. V. m. Art. 73 Abs. 6 Satz 2 BayVwVfG vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Soweit eine Vertretung beim Erörterungstermin beabsichtigt ist, bitten wir zu berücksichtigen, dass dem Vertreter hierfür eine eigenhändig unterschriebene schriftliche Vollmacht ausgestellt werden muss, die von diesem zum Erörterungstermin mitzubringen und vorzulegen ist.

Weiterhin weisen wir darauf hin, dass eine Eintragung in die zum Erörterungstermin zwingend zu führenden Anwesenheitslisten unbedingt erforderlich ist.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Landratsamt Bamberg

gez.
Burger
Reg.-Oberinspektorin