(Landkreis Bamberg)
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erläßt die Gemeinde Walsdorf folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit — 5.851.600,00 € |
| und | |
| im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.111.450,00 € ab. |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 1.750.000,00 € festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe | (A) | 330 v.H. |
| b) für die Grundstücke | (B) | 330 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer |
| 330 v.H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird
auf 975.200,00 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Gemäß Art. 65 Abs. 3 i. V. m. Art. 26 Abs. 2 GO wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht.
Das Landratsamt Bamberg hat die Haushaltssatzung 2024 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Genehmigungspflichtige Bestandteile sind nicht enthalten.
Die Haushaltssatzung 2024 samt ihren Anlagen wird bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Walsdorf, Schulstraße 10, 96194 Walsdorf, zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten. Außerdem kann sie auch auf der Internetseite der Gemeinde Walsdorf unter www.walsdorf.de unter dem Menüpunkt „Ortsrecht“ eingesehen und heruntergeladen werden.