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Mitteilungsblatt Gemeinde Walsdorf
Ausgabe 4/2025
Allgemeine Informationen
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Reinigungsarbeiten

In den letzten Jahren und vor allem in den Sommermonaten haben wir leider tendenziell sehr trockene Perioden zu verzeichnen. Andererseits treten aber auch vermehrt Starkregenereignisse ein, bei denen in relativ kurzer Zeit sehr viel Niederschlag fällt.

Um Überschwemmungen etc. zu vermeiden ist es dann vor allem wichtig, dass das Oberflächenwasser auch schnell über die vorhandenen Entwässerungssysteme ablaufen kann. Sicherlich können die vorhandenen Kanäle und Gräben nicht jedes Wasser aufnehmen und nach Möglichkeit sollte z. B. auch das auf den privaten Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser von Dächern und befestigten Flächen etc. nach Möglichkeit zurückgehalten und erst gar nicht der öffentlichen Entwässerung zugeführt werden. Jedoch muss dann das auf die öffentlichen Verkehrsflächen gelangende Wasser auch schnellstmöglich abfließen können, was nur mit einer funktionstüchtigen Entwässerung möglich ist.

Deshalb sieht die geltende Reinigungs- und Sicherungsverordnung unter anderem auch das Sauberhalten der entsprechenden Flussrinnen und vor allem Straßeneinläufe (Sinkkästen) vor. Hier der entsprechende Auszug:

„…Reinigungsarbeiten

Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- und Hinterlieger die … öffentlichen Straßen, … zu reinigen. Sie haben dabei die Gehwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege, die Radwege und die innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen Fahrbahnen (einschließlich der Parkstreifen) nach Bedarf

a)

zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat zu entfernen …

b)

von Gras und Unkraut sowie Moos und Anflug von sonstigen Pflanzen zu befreien, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst.

c)

insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter, die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen, …“

Hier zwei Beispiele von Sinkkästen, wobei der eine ganz sicher seine Funktion nicht erfüllen kann und offensichtlich sehr lange nicht gereinigt wurde und der andere eigentlich den Regelfall darstellen sollte:

Dieses Negativbeispiel ist sicher extrem, aber leider kein Einzelfall im Gemeindegebiet.

Wir bitten deshalb die Grundstückseigentümer bzw. die zur Reinigung verpflichteten im eigenen Interesse, aber auch um die Allgemeinheit vor Überschwemmungen zu schützen und dadurch verursachte Schäden zu verhindern, ihren Pflichten nachzukommen und die Entwässerungseinrichtungen an den Straßen sauber und frei zu halten.

Vielen Dank für ihre Mithilfe und Unterstützung!