- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB -
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB -
Der Gemeinderat Walsdorf hat am 09.10.2025 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Durchführung des Verfahrens zur
im Bereich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) „Gewerbegebiet - Nord“ beschlossen. In der Sitzung am 16.04.2026 beschloss der Gemeinderat Walsdorf, den von ihm in der Sitzung am 09.10.2025 definierten Geltungsbereich bedingt durch einen zwischenzeitlich erreichten, höheren Informations-/Kenntnisstand zu vergrößern und insofern zu ändern. Der Änderungsgeltungsbereich liegt vollflächig in der Gemarkung (Gmkg.) Walsdorf, wird
| im Norden | durch die Grundstücke mit den Flur - Nummern (Fl.-Nr.) 285, 287, 288 (alles Ackerflächen), 289/2 (Acker-/Grünlandfläche), 290/2, 291/2, 292/2, 294 (alles Grünlandflächen), 293 (Acker-/ Grünlandfläche), 140/11 (Wirtschaftsweg mit Böschungen und Obstbaumpflanzungen), 504 (Wirtschaftsweg, Grünlandfläche), 505 (Ackerfläche, Wirtschaftsweg, land-/forstwirtschaftliche Lagerfläche) und 506 (Grünlandfläche), |
| im Süden | durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 283/1 und 286 (beides Gewerbegebietsflächen), 283/15, 283/7, 283/9 und 283/13 (alles Gewerbegebietsflächen mit privater Grünfläche und Gehölzbestand), 140/11 (Wirtschaftsweg/„Weipelsdorfer Straße“), 505 (Ackerfläche) und 506 (Grünlandfläche), |
| im Westen | durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 283/1 (Gewerbegebietsflächen) und 285 (Ackerflächen) sowie |
| im Osten | durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 504 (Wirtschaftsweg, Grünlandfläche) und 506 (Grünlandfläche) |
begrenzt und beinhaltet folgende Grundstücke der Gmkg. Walsdorf voll- oder teilflächig (TF): 140/11 (TF), 283/1 (TF), 285 (TF), 286 (TF), 287 (TF), 288 (TF), 289/1, 289/2 (TF), 290/1, 290/2 (TF), 291/1, 291/2 (TF), 292/1, 292/2 (TF), 293 (TF), 294 (TF), 504 (TF), 505 (TF) und 506 (TF).
Derzeit betreibt das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken im Bereich Walsdorf ein Flurbereinigungsverfahren. Auf dieser Grundlage wurde zwischenzeitlich die vorläufige Besitzeinweisung durchgeführt. Demnach wird der Änderungsgeltungsbereich
| im Norden | durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1067/1, 1074 und 1088 (alles Wirtschaftswege), |
| im Süden | durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1092 (Acker-/ Grünlandfläche), 140/3 (Wirtschaftsweg/ „Weipelsdorfer Straße“), 283/7, 283/9, 283/13, 283/15 und 283/1 (alles Gewerbegebietsflächen mit privater Grünfläche und Gehölzbestand), |
| im Westen | durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1003 (Kr BA 35) sowie |
| im Osten | durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1091 (Acker-/ Grünlandflächen) |
begrenzt und der Geltungsbereich beinhaltet zukünftig die Grundstücke der Gmkg. Walsdorf mit den neuen Fl.-Nr. 1068 - 1073, 1074 (TF), 1089, 1089/1 und 1091 (TF).
Es ist beabsichtigt, die bisherigen Darstellungen des wirksamen FNP/LSP (gewerbliche Bauflächen und Flächen für die Landwirtschaft) in gewerbliche Bauflächen (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO (Baunutzungsverordnung), in Sonderbauflächen mit den Zweckbestimmungen „Einzelhandel“ und „Energieversorgung“ (beide § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO), in Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehrgerätehaus“ (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB), in Versorgungsanlagen mit den Zweckbestimmungen „Regenwasserrückhaltebecken und Schmutzwasserpumpwerk“ (§ 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB) und in öffentliche Grünflächen (§ 5 Abs. 2 Nrn. 5 und 10 BauGB i. V. m. § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB).
Der Planvorentwurf in der Fassung vom 16.04.2026 wurde vom Gemeinderat Walsdorf in der Sitzung am 16.04.2026 für die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Die FNP-/LSP - Änderung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB mit dem BBP/GOP „Gewerbegebiet - Nord“. Der Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den BBP/GOP „Gewerbegebiet - Nord“ wurden gesondert öffentlich bekannt gemacht.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Planvorentwurf bestehend aus der Planurkunde und der Planbegründung (mit Angaben zum Umweltbericht) sind in der Zeit vom
27.04.2026 bis einschließlich 29.05.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Walsdorf unter folgendem Link online/digital einsehbar/ zugänglich:
https://walsdorf.de/Wohnen-Leben/Bauen-Wohnen/Bauleitplanung/
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die vorgenannten Unterlagen auch im Geoportal Bayern unter folgendem Link online/ digital einsehbar/zugänglich:
https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal
Weiterhin liegen die vorgenannten Unterlagen auch im Rathaus der Gemeinde Walsdorf (Bauamt, Schulstraße 10, 96194 Walsdorf) zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich aus, sind dort öffentlich zugänglich und können hier in Papierform eingesehen werden. Während der vorgenannten Auslegungsfrist können bei der Gemeinde Walsdorf Anregungen/Hinweise zur FNP-/LSP-Änderung im Bereich des BBP/GOP „Gewerbegebiet - Nord“ elektronisch (an bauamt@walsdorf.de), bei Bedarf analog (in Papierform, Adresse siehe vorher) oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenschutz - Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz). Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.