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Mitteilungsblatt Gemeinde Walsdorf
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Zensus 2022: Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz FTG); Mariä Himmelfahrt

Nach Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 FTG ist Mariä Himmelfahrt (15.08.) in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ein Feiertag. Das Landesamt für Statistik stellt gemäß Art. 1 Abs. 3 FTG nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung fest, in welchen Gemeinden entweder mehr katholische oder mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten.

Mit den Ergenissen des Zensus 2022 und nach der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen der Gemeinden liegt eine neue Datenbasis für die bayernweite Feststellung der Religionszugehörigkeit vor.

Nach den im Rahmen des Zensus 2022 erhobenen Daten hatten zum Zensus-Stichtag, dem 15. Mai 2022, in der Gemeinde Walsdorf mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz.

Damit ergibt sich im Vergleich zur bisherigen Regelung keine Änderung:

Mariä Himmelfahrt ist auch ab dem Jahr 2025 weiterhin ein gesetzlicher Feiertag in der Gemeinde Walsdorf.

Dies teilt das Landesamt für Statistik mit Schreiben vom 30.04.2025 mit und wird hiermit gemäß Art. 1 Abs. 3 Satz 2 FTG ortsüblich bekanntgemacht.

WOLFF, Erster Bürgermeister

Hinweis:

Eine aktuelle Übersicht, in welchen bayerischen Kommunen Mariä Himmelfahrt ab dem Jahr 2025 gesetzlicher Feiertag ist, kann dem Internetangebot des Landesamts für Statistik unter folgendem Link entnommen werden:

https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/zensus/himmelfahrt/index.php