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Mitteilungsblatt Gemeinde Walsdorf
Ausgabe 5/2025
Zweckverband zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe
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Hinweis der Verbandsgemeinden zur HH-Satzung 2025

Hinweis auf die Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe für das Haushaltsjahr 2025 im Amtsblatt Nr. 6/2025 des Landkreises Bamberg vom 30.04.2025

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe hat am 25. Februar 2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Von der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bamberg vom 27. März 2025 Kenntnis genommen. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe für das Haushaltsjahr 2025 wurde im Amtsblatt Nr. 6/2025 des Landkreises Bamberg vom 30.04.2025 bekannt gemacht und kann bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe, Hartlandener Straße 20 a, 96135 Stegaurach, während der allgemeinen Dienststunden samt ihren Anlagen eingesehen werden.

Haushaltssatzung

des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe

für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund der Art. 40 Abs. 1 und 26 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

-

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.366.993,00 Euro und

-

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.975.670,00 Euro ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht aufgenommen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

(1) Betriebskostenumlage

Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.

(2) Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Stegaurach, 3. April 2025
Zweckverband zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe
gez. Siegel
Jakobus Kötzner
Verbandsvorsitzender