Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe hat am 26. Februar 2026 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Von der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bamberg vom 01. April 2026 Kenntnis genommen. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe für das Haushaltsjahr 2026 wurde im Amtsblatt Nr. 6/2026 des Landkreises Bamberg vom 30. April 2026 bekannt gemacht und kann bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe, Hartlandener Straße 20 a, 96135 Stegaurach, während der allgemeinen Dienststunden samt ihren Anlagen eingesehen werden.
Auf Grund der Art. 40 Abs. 1 und 26 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| - | im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.547.299,00 Euro und |
| - | im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.975.000,00 Euro ab. |
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht aufgenommen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
(1) Betriebskostenumlage
Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.
(2) Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € Euro festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Stegaurach, 08.04.2026
Zweckverband zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe