Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals auf die Hundeanleinverordnung vom 14.06.2018 hin. Das freie Umherlaufen von großen Hunden ist in allen öffentlichen Anlagen, sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb der Ortschaften zu jeder Tages- und Nachtzeit verboten. Wir bitten deshalb alle Hundebesitzer dies zu beachten.