Übersichtslageplan (Quelle: BayernAtlas)
Detaillageplan (Quelle: BayernAtlas)
Der Gemeinderat der Gemeinde Walsdorf hat am 13.12.2023 beschlossen, im Norden von Walsdorf, östlich der Weipelsdorfer Straße, den Bebauungsplan „Steinigt Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen.
Vorgesehen ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes im unmittelbaren Anschluss an das bestehende Seniorenzentrum (s. nachfolgenden Übersichtslageplan).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist wie folgt umgrenzt (Flur-Nummern gemäß vorläufiger Besitzeinweisung):
| im Norden: | durch die Flur-Nr. 1074 (Weipelsdorfer Straße) und Teile der Flur-Nrn. 1087, 1088, 1089, 1091 und 1092, Gmkg. Walsdorf |
| im Osten: | durch die Flur-Nr. 1093 und Teile der Flur-Nrn. 1087 und 1088, Gmkg. Walsdorf |
| im Süden: | durch die Flur-Nr. 527/7 (Seniorenzentrum Marienheim) und Teile der Flur-Nr. 140/3 (Weipelsdorfer Straße), Gmkg. Walsdorf |
| im Westen: | durch die Flur-Nr. 1074 und Teile der Flur-Nr. 140/3 (Weipelsdorfer Straße), Gmkg. Walsdorf. |
Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 1,8485 ha und beinhaltet die Flur-Nr. 1090 sowie Teile der Flur-Nrn. 140/3, 1087, 1088, 1089, 1091 und 1092 der Gemarkung Walsdorf.
Ein Planvorentwurf ist von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeitet und vom Gemeinderat am 18.04.2024 beschlossen worden.
Der Planvorentwurf kann gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) in der Zeit vom
01.07. bis 01.08.2024
im Rathaus der Gemeinde Walsdorf, Schulstraße 10, 96194 Walsdorf, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Unterrichtung eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum auch auf der Webseite der Gemeinde unter https://walsdorf.de/Wohnen-Leben/Bauen-Wohnen/Bauleitplanung/ zur Einsicht verfügbar.
Innerhalb der o. g. Frist können Stellungnahmen abgegeben werden, vorzugsweise per E-Mail an info@walsdorf.de, aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.