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Mitteilungsblatt Gemeinde Walsdorf
Ausgabe 7/2026
Allgemeine Informationen
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Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken

Ausführungsanordnung

Flurneuordnung und Dorferneuerung Priesendorf und Neuhausen

Gemeinde Priesendorf, Landkreis Bamberg

Flurneuordnung und Dorferneuerung Kolmsdorf-Feigendorf und Walsdorf-Erlau

Gemeinde Walsdorf, Landkreis Bamberg

Flurneuordnung und Dorferneuerung Mühlendorf

Gemeinde Stegaurach, Landkreis Bamberg

Flurneuordnung und Dorferneuerung Trabelsdorf

Gemeinde Lisberg, Landkreis Bamberg

Ausführungsanordnung

In den Flurneuordnungen und Dorferneuerungen Priesendorf, Neuhausen, Kolmsdorf-Feigendorf, Walsdorf-Erlau, Mühlendorf und Trabelsdorf wird die Ausführung der Flurbereinigungspläne angeordnet. Der neue Rechtszustand tritt mit dem 01.10.2026 an die Stelle des bisherigen Rechtszustands.

Die Änderungen der Gemeindegrenzen treten am 01.10.2026 in Kraft.

Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, mit der Folge, dass Widersprüche und Anfechtungsklagen keine aufschiebende Wirkung haben.

Gründe

Die Flurbereinigungspläne wurden den Beteiligten in gesetzlich vorgeschriebener Weise bekannt gegeben.

Die Flurbereinigungspläne sind unanfechtbar. Ihre Ausführung konnte da-her angeordnet werden (§ 61 Flurbereinigungsgesetz –FlurbG–).

Die sofortige Vollziehung der Ausführungsanordnung wird angeordnet, da-mit aus einem längeren Aufschub der Ausführung der Flurbereinigungspläne den Beteiligten auf dem Gebiet des Grundstücksverkehrs keine e-heblichen Nachteile erwachsen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim

Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken

Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg

(Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg)

eingelegt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Hinweis

Förderanträge für private Maßnahmen in der Dorferneuerung und die För-derung von Kleinstunternehmen können längstens bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes, das ist der Ablauf des 30.09.2026, beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg gestellt werden.

gez. Thomas Müller