Ausführungsanordnung
Flurneuordnung und Dorferneuerung Priesendorf und Neuhausen
Gemeinde Priesendorf, Landkreis Bamberg
Flurneuordnung und Dorferneuerung Kolmsdorf-Feigendorf und Walsdorf-Erlau
Gemeinde Walsdorf, Landkreis Bamberg
Flurneuordnung und Dorferneuerung Mühlendorf
Gemeinde Stegaurach, Landkreis Bamberg
Flurneuordnung und Dorferneuerung Trabelsdorf
Gemeinde Lisberg, Landkreis Bamberg
In den Flurneuordnungen und Dorferneuerungen Priesendorf, Neuhausen, Kolmsdorf-Feigendorf, Walsdorf-Erlau, Mühlendorf und Trabelsdorf wird die Ausführung der Flurbereinigungspläne angeordnet. Der neue Rechtszustand tritt mit dem 01.10.2026 an die Stelle des bisherigen Rechtszustands.
Die Änderungen der Gemeindegrenzen treten am 01.10.2026 in Kraft.
Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, mit der Folge, dass Widersprüche und Anfechtungsklagen keine aufschiebende Wirkung haben.
Gründe
Die Flurbereinigungspläne wurden den Beteiligten in gesetzlich vorgeschriebener Weise bekannt gegeben.
Die Flurbereinigungspläne sind unanfechtbar. Ihre Ausführung konnte da-her angeordnet werden (§ 61 Flurbereinigungsgesetz –FlurbG–).
Die sofortige Vollziehung der Ausführungsanordnung wird angeordnet, da-mit aus einem längeren Aufschub der Ausführung der Flurbereinigungspläne den Beteiligten auf dem Gebiet des Grundstücksverkehrs keine e-heblichen Nachteile erwachsen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim
Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken
Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg
(Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg)
eingelegt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Hinweis
Förderanträge für private Maßnahmen in der Dorferneuerung und die För-derung von Kleinstunternehmen können längstens bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes, das ist der Ablauf des 30.09.2026, beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg gestellt werden.