Titel Logo
Mitteilungsblatt Gemeinde Walsdorf
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung - Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Walsdorf hat am 09.10.2025 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Durchführung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (FNP/LSP) im Bereich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) „Gewerbegebiet - Nord“ beschlossen. Der Änderungsbereich 1 (ÄB 1) wird

im Norden

durch die Grundstücke mit den Flur - Nummern (Fl.-Nr.) 285, 287, 288 (alles Ackerflächen), 289/2 (Acker-/Grünlandfläche), 290/2, 291/2, 292/2, 294 (alles Grünlandflächen), 293 (Acker-/Grünlandfläche), 140/11 (Wirtschaftsweg mit Böschungen und Obstbaumpflanzungen), 504 (Wirtschaftsweg, Grünlandfläche), 505 (Ackerfläche, Wirtschaftsweg, land-/forstwirtschaftliche Lagerfläche) und 506 (Grünlandfläche),

im Süden

durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 283/1 und 286 (beides Gewerbegebietsflächen), 283/15, 283/7, 283/9 und 283/13 (alles Gewerbegebietsflächen mit privater Grünfläche und Gehölzbestand), 140/11 (Wirtschaftsweg/Weipelsdorfer Straße), 505 (Ackerfläche) und 506 (Grünlandfläche),

im Westen

durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 283/1 (Gewerbegebietsflächen) und 285 (Ackerflächen) sowie

im Osten

durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 504 (Wirtschaftsweg, Grünlandfläche) und 506 (Grünlandfläche)

begrenzt und beinhaltet folgende Grundstücke der Gmkg. Walsdorf voll- oder teilflächig (TF): 140/11 (TF), 283/1 (TF), 285 (TF), 286 (TF), 287 (TF), 288 (TF), 289/1, 289/2 (TF), 290/1, 290/2 (TF), 291/1, 291/2 (TF), 292/1, 292/2 (TF), 293 (TF), 294 (TF), 504 (TF), 505 (TF) und 506 (TF).

 

 

Nach der erfolgten Flurbereinigung (vorläufige Besitzeinweisung) wird der ÄB 1

im Norden

durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1067/1, 1074 und 1088 (alles Wirtschaftswege),

im Süden

durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1092 (Acker-/Grünlandfläche), 140/3 (Wirtschaftsweg/Weipelsdorfer Straße), 283/7, 283/9, 283/13, 283/15 und 283/1 (alles Gewerbegebietsflächen mit privater Grünfläche und Gehölzbestand),

im Westen

durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1003 (Kr BA 35) sowie

im Osten

durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1091 (Acker-/ Grünlandflächen)

begrenzt und beinhaltet zukünftig die Grundstücke der Gmkg. Walsdorf mit den neuen Fl.-Nr. 1068 - 1073, 1074 (TF), 1089, 1089/1 und 1091 (TF).

 

 

In der Sitzung am 23.07.2026 beschloss der Gemeinderat Walsdorf, einen zweiten Änderungsbereich (ÄB 2) in das laufende Verfahren aufzunehmen. Der ÄB 2 liegt gleichfalls vollflächig in der Gmkg. Walsdorf, wird

im Norden

durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 277 (Grünlandfläche), 284/7 - 284/9 und 284/14 (alle gemischte Bauflächen, Wohngebäude mit privaten Grün-/Gartenflächen, Nebengebäuden),

im Süden

durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 280, 281 und 150 (Flächen für die Landwirtschaft mit Aussiedlerhof),

im Westen

durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 279 (Fläche für die Landwirtschaft) und

im Osten

durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 150 und 282 (Geh-/Radweg mit Straßenbegleitgrün der Kr BA 35)

begrenzt und beinhaltet jeweils teilflächig (TF) folgende Grundstücke der Gmkg. Walsdorf: Fl.-Nr. 150, 280, 281 und 282.

 

 

Nach der erfolgten Flurbereinigung (vorläufige Besitzeinweisung) wird der ÄB 2

im Norden

durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 277 (Grünlandfläche), 284/7 - 284/9 und 284/14 (alle gemischte Bauflächen, Wohngebäude mit privaten Grün-/Gartenflächen, Nebengebäuden)

im Süden

durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 280 und 282 (beides Flächen für die Landwirtschaft)

im Westen

durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 279 (Flächen für die Landwirtschaft) sowie

im Osten

durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1003 (Kr BA 25 mit Geh-/ Radweg und Straßenbegleitgrün)

begrenzt und beinhaltet zukünftig teilflächig das Grundstück der Gmkg. Walsdorf mit der neuen Fl.-Nr. 282.

 

 

Es ist beabsichtigt, innerhalb des ÄB 1 die bisherigen Darstellungen des wirksamen FNP/LSP (gewerbliche Bauflächen und Flächen für die Landwirtschaft) in gewerbliche Bauflächen (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO (Baunutzungsverordnung), in Sonderbauflächen mit den Zweckbestimmungen „Einzelhandel“ und „Energieversorgung“ (beide § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO), in Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehrgerätehaus“ (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB), in Versorgungsanlagen mit den Zweckbestimmungen „Regenwasserrückhaltebecken und Schmutzwasserpumpwerk“ (§ 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB), in öffentliche Grünflächen (§ 5 Abs. 2 Nrn. 5 und 10 BauGB i. V. m. § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB) und in Flächen für die Landwirtschaft (§ 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB). Innerhalb des ÄB 2 wird die bisherige Darstellung gewerblicher Bauflächen in Flächen für die Landwirtschaft geändert.

Der Planentwurf in der Fassung vom 23.07.2026 wurde vom Gemeinderat Walsdorf in der Sitzung am 23.07.2026 für die förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Planbegründung zum Planentwurf in der Fassung vom 23.07.2026 mit umweltbezogenen Informationen, in wie weit naturschutzfachliche Schutzgebiete, Boden-/Baudenkmäler, Ensembles und/oder landschaftsprägende Denkmäler vorliegen bzw. von den Planänderungen betroffen sind sowie zu den Aspekten Geologie/Baugrund, Altlasten und Geothermie, zu den Belangen des Wassers (Hochwasserschutzgebiete, wassersensible Bereiche, Wasserschutzgebiete, Grundwasser) und zu sonstigen Schutzgütern (Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes, Wohn-/Arbeitsverhältnisse, Kreisstraße Kr BA 35, Belange der Landwirtschaft). Weiterhin enthält die Planbegründung Informationen zu den Themen Schmutz-/ Niederschlagswasserbeseitigung, Trink- und Löschwasserversorgung, Müllbeseitigung, zu Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, zu artenschutzrechtlichen Belangen, Angaben zur Flächenbilanz sowie Hinweise zum üblicherweise vorzulegenden, separaten Umweltbericht.

Darüber hinaus liegen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgegebene Stellungnahmen mit umweltrelevanten/umweltbezogenen Informationen zu den Themen Altlasten und Bodenschutz, Klimaschutz (Klimaanpassung, Regenwasserrückhaltung, Eingrünung, erneuerbare Energien, Starkregenvorsorge), zu wasserwirtschaftlichen Belangen (Wasserschutzgebiete, Wasserversorgung, Bodenschutz, Überschwemmungsgebiete, Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung, Gewässerschutz), zu Belangen der Denkmalpflege (Boden-, Baudenkmäler), Flächenverbrauch und Entzug landwirtschaftlicher Nutzflächen sowie zum Thema Verkehr, Verkehrsmengen, Verkehrssicherheit im öffentlichen überörtlichen Straßennetz.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Planentwurf, bestehend aus der Planurkunde und der Planbegründung (mit Angaben zum Umweltbericht) sowie den vorgenannten Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen sind in der Zeit vom 03.08.2026 bis einschließlich 11.09.2026 auf der Internetseite der Gemeinde Walsdorf unter folgendem Link online/digital einsehbar/ zugänglich:

https://walsdorf.de/Wohnen-Leben/Bauen-Wohnen/Bauleitplanung/

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die vorgenannten Unterlagen auch im Geoportal Bayern unter folgendem Link online/ digital einsehbar/zugänglich:

https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal

Es wird darauf hingewiesen,

dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (bitte an: bauamt@walsdorf.de), bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können (bitte an bzw. bei: Bauamt der Gemeinde Walsdorf (Schulstraße 10, 96194 Walsdorf),

dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und

dass die vorgenannten Planunterlagen im Bauamt der Gemeinde Walsdorf (Schulstraße 10, 96194 Walsdorf) zusätzlich auch in Papierform ausliegen und dort zu den allgemein bekannten Dienst-/ Öffnungszeiten zugänglich sind und dort eingesehen werden können.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt - Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenschutz - Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz). Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Walsdorf 23.07.2026
Mario Wolff, 1. Bürgermeister