Der Gemeinderat Walsdorf hat am 09.10.2025 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) mit der Bezeichnung
beschlossen. Der Geltungsbereich des BBP/GOP liegt vollflächig in der Gemarkung (Gmkg.) Walsdorf, wird
| im Norden | durch die Grundstücke mit den Flur - Nummern (Fl.-Nr.) 325/24 (Kreisstraße Kr BA 35 mit Straßenbegleitgrün), 301/1 (Grünlandflächen), 285, 287, 288 (alles Ackerflächen), 289/2 (Acker-/Grünlandfläche), 290/2, 291/2, 292/2, 294 (alles Grünlandflächen), 293 (Acker-/ Grünlandfläche), 140/11 (Wirtschaftsweg mit Böschungen und Obstbaumpflanzungen), 504 (Wirtschaftsweg, Grünlandfläche), 505 (Ackerfläche, Wirtschaftsweg, land-/forstwirtschaftliche Lagerfläche) und 506 (Grünlandfläche), |
| im Süden | durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 325/24 (Kr BA 35 mit Straßenbegleitgrün), 283/1 und 286 (beides Gewerbegebietsflächen), 283/15, 283/7, 283/9 und 283/13 (alles Gewerbegebietsflächen mit privater Grünfläche und Gehölzbestand), 140/11 (Wirtschaftsweg/„Weipelsdorfer Straße“), 505 (Ackerfläche) und 506 (Grünlandfläche), |
| im Westen | durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 325/24 (Kr BA 35) sowie |
| im Osten | durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 504 (Wirtschaftsweg, Grünlandfläche) und 506 (Grünlandfläche) |
begrenzt und beinhaltet folgende Grundstücke der Gmkg. Walsdorf voll- oder teilflächig (TF): 140/11 (TF), 283/1 (TF), 285 (TF), 286 (TF), 287 (TF), 288 (TF), 289/1, 289/2 (TF), 290/1, 290/2 (TF), 291/1, 291/2 (TF), 292/1, 292/2 (TF), 293 (TF), 294 (TF), 301/1 (TF), 325/24 (TF), 504 (TF), 505 (TF), 506 (TF).
Derzeit betreibt das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken im Bereich Walsdorf ein Flurbereinigungsverfahren. Auf dieser Grundlage wurde zwischenzeitlich die vorläufige Besitzeinweisung durchgeführt. Demnach wird das Plangebiet
| im Norden | durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1003 (Kr BA 35), 1067/1, 1074 und 1088 (alles Wirtschaftswege), |
| im Süden | durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1092 (Acker-/ Grünlandfläche), 140/3 (Wirtschaftsweg/Weipelsdorfer Straße), 283/7, 283/9, 283/13, 283/15 und 283/1 (alles Gewerbegebietsflächen und privater Grünfläche mit Gehölzbestand) und 1003 (Kr BA 35), |
| im Westen | durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1003 (Kr BA 35) sowie |
| im Osten | durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1091 (Acker-/ Grünlandflächen) |
begrenzt. Der Geltungsbereich beinhaltet zukünftig die Grundstücke der Gmkg. Walsdorf mit den neuen Fl.-Nr. 1003 (TF), 1068 - 1073, 1074 (TF), 1089, 1089/1 und 1091 (TF).
Es ist beabsichtigt, das Plangebiet als Gewerbegebiet (§ 8 Abs. 1 und 2 Nrn. 1 und 2 BauNVO (Baunutzungsverordnung), als „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“ und als „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Energieversorgung“ (beide § 11 Abs. 1 und 2 BauNVO), als Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehrgerätehaus“ (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB), als öffentliche Straßenverkehrsflächen/Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB), als Flächen für Versorgungsanlagen mit den Zweckbestimmungen „Regenwasserrückhaltebecken“ und „Schmutzwasserpumpwerk“ (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB), als Flächen für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Elektrizität/Trafostation“ (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB), als öffentliche Grünflächen mit den Zweckbestimmungen „Randeingrünungs-, Puffer-, Abstandsflächen“ (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB, diese gleichzeitig Kompensationsflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) und als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Straßenbegleitgrün“ (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) zu entwickeln.
Der Planentwurf in der Fassung vom 23.07.2026 wurde vom Gemeinderat Walsdorf in der Sitzung am 23.07.2026 für die förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Darüber hinaus liegen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgegebene Stellungnahmen mit umweltrelevanten/umweltbezogenen Informationen zu den Themen Immissionsschutz (Gewerbe-, Verkehrslärm, Lebensqualität), zur Untersuchung von Flächenalternativen/Alternativstandorten, zur Begründung von Flächeninanspruchnahmen im bisherigen Außenbereich, zu den Themen Altlasten und Bodenschutz, zur straßenmäßigen Erschließung (Verkehrssicherheit, Sichtdreiecke, Abbiegespuren, Verkehrsmengen im öffentlichen, überörtlichen Straßennetz), Klimaschutz (Klimaanpassung, Regenwasserrückhaltung, Eingrünung, erneuerbare Energien, Starkregenvorsorge), zu wasserwirtschaftlichen Belangen (Wasserschutzgebiete, Wasserversorgung, Bodenschutz, Überschwemmungsgebiete, Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung, Gewässerschutz), zu Belangen der Denkmalpflege (Boden-, Baudenkmäler), Flächenverbrauch und Entzug landwirtschaftlicher Nutzflächen, zur Trink- und zur Löschwasserversorgung sowie zum Brandschutz.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Planentwurf, bestehend aus der Planurkunde, der Planbegründung mit separatem Umweltbericht (inkl. Anlage 1: Übersichtstabelle Monitoring; Anlage 2: Bestandsplan Biotop- und Nutzungstypen), einem naturschutzfachlichen Beitrag mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung sowie aus einer Auswirkungsanalyse sowie den vorgenannten Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen sind in der Zeit vom
03.08.2026 bis einschließlich 11.09.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Walsdorf unter folgendem Link online/digital einsehbar/ zugänglich:
https://walsdorf.de/Wohnen-Leben/Bauen-Wohnen/Bauleitplanung/
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die vorgenannten Unterlagen auch im Geoportal Bayern unter folgendem Link online/ digital einsehbar/zugänglich:
https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal
Es wird darauf hingewiesen,
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenschutz - Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz). Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.