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Mitteilungsblatt Gemeinde Walsdorf
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung - Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Walsdorf hat am 09.10.2025 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) mit der Bezeichnung

„Gewerbegebiet - Nord“

beschlossen. Der Geltungsbereich des BBP/GOP liegt vollflächig in der Gemarkung (Gmkg.) Walsdorf, wird

im Norden

durch die Grundstücke mit den Flur - Nummern (Fl.-Nr.) 325/24 (Kreisstraße Kr BA 35 mit Straßenbegleitgrün), 301/1 (Grünlandflächen), 285, 287, 288 (alles Ackerflächen), 289/2 (Acker-/Grünlandfläche), 290/2, 291/2, 292/2, 294 (alles Grünlandflächen), 293 (Acker-/ Grünlandfläche), 140/11 (Wirtschaftsweg mit Böschungen und Obstbaumpflanzungen), 504 (Wirtschaftsweg, Grünlandfläche), 505 (Ackerfläche, Wirtschaftsweg, land-/forstwirtschaftliche Lagerfläche) und 506 (Grünlandfläche),

im Süden

durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 325/24 (Kr BA 35 mit Straßenbegleitgrün), 283/1 und 286 (beides Gewerbegebietsflächen), 283/15, 283/7, 283/9 und 283/13 (alles Gewerbegebietsflächen mit privater Grünfläche und Gehölzbestand), 140/11 (Wirtschaftsweg/„Weipelsdorfer Straße“), 505 (Ackerfläche) und 506 (Grünlandfläche),

im Westen

durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 325/24 (Kr BA 35) sowie

im Osten

durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 504 (Wirtschaftsweg, Grünlandfläche) und 506 (Grünlandfläche)

begrenzt und beinhaltet folgende Grundstücke der Gmkg. Walsdorf voll- oder teilflächig (TF): 140/11 (TF), 283/1 (TF), 285 (TF), 286 (TF), 287 (TF), 288 (TF), 289/1, 289/2 (TF), 290/1, 290/2 (TF), 291/1, 291/2 (TF), 292/1, 292/2 (TF), 293 (TF), 294 (TF), 301/1 (TF), 325/24 (TF), 504 (TF), 505 (TF), 506 (TF).

 

 

Derzeit betreibt das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken im Bereich Walsdorf ein Flurbereinigungsverfahren. Auf dieser Grundlage wurde zwischenzeitlich die vorläufige Besitzeinweisung durchgeführt. Demnach wird das Plangebiet

im Norden

durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1003 (Kr BA 35), 1067/1, 1074 und 1088 (alles Wirtschaftswege),

im Süden

durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1092 (Acker-/ Grünlandfläche), 140/3 (Wirtschaftsweg/Weipelsdorfer Straße), 283/7, 283/9, 283/13, 283/15 und 283/1 (alles Gewerbegebietsflächen und privater Grünfläche mit Gehölzbestand) und 1003 (Kr BA 35),

im Westen

durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1003 (Kr BA 35) sowie

im Osten

durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1091 (Acker-/ Grünlandflächen)

begrenzt. Der Geltungsbereich beinhaltet zukünftig die Grundstücke der Gmkg. Walsdorf mit den neuen Fl.-Nr. 1003 (TF), 1068 - 1073, 1074 (TF), 1089, 1089/1 und 1091 (TF).

 

 

Es ist beabsichtigt, das Plangebiet als Gewerbegebiet (§ 8 Abs. 1 und 2 Nrn. 1 und 2 BauNVO (Baunutzungsverordnung), als „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“ und als „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Energieversorgung“ (beide § 11 Abs. 1 und 2 BauNVO), als Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehrgerätehaus“ (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB), als öffentliche Straßenverkehrsflächen/Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB), als Flächen für Versorgungsanlagen mit den Zweckbestimmungen „Regenwasserrückhaltebecken“ und „Schmutzwasserpumpwerk“ (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB), als Flächen für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Elektrizität/Trafostation“ (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB), als öffentliche Grünflächen mit den Zweckbestimmungen „Randeingrünungs-, Puffer-, Abstandsflächen“ (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB, diese gleichzeitig Kompensationsflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) und als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Straßenbegleitgrün“ (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) zu entwickeln.

Der Planentwurf in der Fassung vom 23.07.2026 wurde vom Gemeinderat Walsdorf in der Sitzung am 23.07.2026 für die förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Planbegründung zum Planentwurf in der Fassung vom 23.07.2026 mit umweltbezogenen Informationen, in wie weit naturschutzfachliche Schutzgebiete, Boden-/Baudenkmäler, Ensembles und/oder landschaftsprägende Denkmäler vorliegen bzw. von der Planung betroffen sind sowie zu den Aspekten Geologie/Baugrund, Altlasten und Geothermie, zu den Belangen des Wassers (Hochwasserschutzgebiete, wassersensible Bereiche, Wasserschutzgebiete, Grundwasser) und zu sonstigen Schutzgütern (Gestaltung Orts- und Landschaftsbild, Wohn-/ Arbeitsverhältnisse, Baustellenverkehr, Kreisstraße Kr BA 35, Belange der Landwirtschaft, Bestandssparten). Weiterhin enthält die Planbegründung Informationen zu den Themen Schmutz-/Niederschlagswasserbeseitigung, Trink- und Löschwasserversorgung, zur Müllbeseitigung, zu Grünflächen, zu Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, zum Immissionsschutz (Lichtemissionen, Spiegelungen, Reflexionen, Blendungen, Verkehrs- und Gewerbelärm, landwirtschaftliche Immissionen), zu umweltbezogenen Belangen (Boden/ Wasser, Klima, Luft, Energiekonzept), zu artenschutzrechtlichen Belangen sowie Ausführungen zur Flächenbilanz.
  • Umweltbericht zum Planentwurf in der Fassung vom 23.07.2026 mit einer Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des BBP/GOP, mit einer Darstellung der in den einschlägigen Fachgesetzen/-plänen festgelegten Umweltschutzziele und ihrer Berücksichtigung im Zuge der Erstellung des BBP/GOP, mit einer Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, bestehend aus einer Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes (Basisszenario) bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter (Mensch, Flora/ Fauna, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild/Erleben, historische Kulturlandschaft, innerfachlicher Zielabgleich und Leitbild der Landschaftsentwicklung), einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter, aus einer Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung oder Verringerung bzw. zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen bezogen auf die Schutzgüter (inkl. Eingriffsermittlung) sowie aus einer Beschreibung notwendiger Kompensationsflächen und -maßnahmen. Des Weiteren enthält der Umweltbericht eine Beschreibung der in Betracht kommenden, anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie eine Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 j BauGB. Er schließt mit zusätzlichen Angaben (Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken, Beschreibung von Maßnahmen zur Überwachung, allgemein verständliche Zusammenfassung, Referenzliste der herangezogenen Quellen) ab.
  • Anlagen zum Umweltbericht in der Fassung vom 28.07.2026 (Anlage 1: Übersichtstabelle Monitoring, Anlage 2: Bestands-, Eingriffs- und Bewertungsplan)
  • Naturschutzfachlicher Beitrag mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (saP)
  • Schalltechnische Untersuchung Verkehrslärm und Geräuschkontingentierung nach DIN 45691
  • Verkehrsgutachten
  • Auswirkungsanalyse Einzelhandel

Darüber hinaus liegen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgegebene Stellungnahmen mit umweltrelevanten/umweltbezogenen Informationen zu den Themen Immissionsschutz (Gewerbe-, Verkehrslärm, Lebensqualität), zur Untersuchung von Flächenalternativen/Alternativstandorten, zur Begründung von Flächeninanspruchnahmen im bisherigen Außenbereich, zu den Themen Altlasten und Bodenschutz, zur straßenmäßigen Erschließung (Verkehrssicherheit, Sichtdreiecke, Abbiegespuren, Verkehrsmengen im öffentlichen, überörtlichen Straßennetz), Klimaschutz (Klimaanpassung, Regenwasserrückhaltung, Eingrünung, erneuerbare Energien, Starkregenvorsorge), zu wasserwirtschaftlichen Belangen (Wasserschutzgebiete, Wasserversorgung, Bodenschutz, Überschwemmungsgebiete, Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung, Gewässerschutz), zu Belangen der Denkmalpflege (Boden-, Baudenkmäler), Flächenverbrauch und Entzug landwirtschaftlicher Nutzflächen, zur Trink- und zur Löschwasserversorgung sowie zum Brandschutz.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Planentwurf, bestehend aus der Planurkunde, der Planbegründung mit separatem Umweltbericht (inkl. Anlage 1: Übersichtstabelle Monitoring; Anlage 2: Bestandsplan Biotop- und Nutzungstypen), einem naturschutzfachlichen Beitrag mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung sowie aus einer Auswirkungsanalyse sowie den vorgenannten Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen sind in der Zeit vom

03.08.2026 bis einschließlich 11.09.2026

auf der Internetseite der Gemeinde Walsdorf unter folgendem Link online/digital einsehbar/ zugänglich:

https://walsdorf.de/Wohnen-Leben/Bauen-Wohnen/Bauleitplanung/

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die vorgenannten Unterlagen auch im Geoportal Bayern unter folgendem Link online/ digital einsehbar/zugänglich:

https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal

Es wird darauf hingewiesen,

  • dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  • dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (bitte an: bauamt@walsdorf.de), bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können (bitte an bzw. bei: Bauamt der Gemeinde Walsdorf (Schulstraße 10, 96194 Walsdorf),
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
  • dass die vorgenannten Planunterlagen im Bauamt der Gemeinde Walsdorf (Schulstraße 10, 96194 Walsdorf) zusätzlich auch in Papierform ausliegen und dort zu den allgemein bekannten Dienst-/ Öffnungszeiten zugänglich sind und dort eingesehen werden können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenschutz - Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz). Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Walsdorf 23.07.2026
Mario Wolff
1. Bürgermeister