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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Wolframs-Eschenbach
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung - Vermessung Grundstücke

An alle Grundstückseigentümer und Bewohner

Sehr geehrter Grundstückseigentümer und Bewohner,

das von der Stadt Wolframs-Eschenbach beauftragte Fachbüro Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung aus Veitshöchheim führt seit Oktober 2022 im gesamten Stadtgebiet Vermessungen bzw. Aktualisierungen der vorhandenen Geschossflächen durch.

Die Vermessungen sind erforderlich, um die Grundlagen zur Kalkulation der zukünftigen Herstellungsbeiträge, sowie von anstehenden Verbesserungsbeiträgen für die öffentliche Entwässerungseinrichtung zu ermitteln.

Für diese so genannten Globalberechnungen müssen von allen angeschlossenen und anschließbaren Grundstücken die tatsächlichen Geschossflächen ermittelt werden. Darunter fallen auch Flächen, die nicht baugenehmigungspflichtig sind und für die deswegen bei der Stadtverwaltung keine Unterlagen vorliegen. Da die zuletzt durchgeführten Erhebungen schon längere Zeit zurückliegen und in der vergangenen Zeit eine Fülle von Rechtsprechungsänderungen eingetreten sind, müssen diese Arbeiten nun zum rechtssicheren Erlass von endgültigen Beitragssatzungen vorgenommen werden.

Zum Zweck einer nachvollziehbaren und gerechten Berechnung werden die genauen Maße benötigt. Für diese Vermessungsarbeiten und Bestandserfassungen fallen für die Grundstückseigentümer keinerlei Kosten an.

Im Anschluss an die Vermessungsarbeiten, voraussichtlich im Frühjahr 2023, werden die Grundstückseigentümer zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, bei der sowohl über die endgültige Höhe der zukünftigen Beiträge für die Entwässerungseinrichtung als auch über die Grundlagen zur Berechnung der beitragspflichtigen Flächen informiert wird.

Mit der schriftlichen Einladung für diese Versammlung erhalten alle Grundstückseigentümer eine Kopie der erfassten Aufmaße über ihre Grundstücks- und Geschossflächen. In anschließenden Anhörterminen wird dann nochmals Gelegenheit zur Einzelaufklärung gegeben; bei Unklarheiten können erforderlichenfalls Nachmessungen im Beisein der Grundstückseigentümer durchgeführt werden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in den meisten Fällen die Wohngebäude nur von außen vermessen, bzw. die vorliegenden vermessungsamtlichen Daten auf das Beitragsrecht abgestimmt werden; hierzu muss in der Regel nur das Grundstück betreten werden. Nur wenn maßgebliche Daten, beispielsweise über die Fläche des Kellers oder den Ausbauzustand des Dachgeschosses, nicht hinreichend genau von außen ermittelt werden können, ist auch ein Betreten dieser Gebäude erforderlich. Bei Nebengebäuden ist ein Betreten meistens erforderlich, um eventuell vorhandene Anschlüsse an die Wasserversorgungs- bzw. die Entwässerungseinrichtung ermitteln zu können.

Die Rechtsgrundlage, wonach die Gemeinde – bzw. die im Auftrag handelnden Vertreter – Grundstücke betreten und Geschossflächen bei Gebäuden vermessen dürfen, ergibt sich aus Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.V. mit §§ 99 ff. der Abgabenordnung.

Bitte gestatten Sie den Vermessern Zutritt zum Grundstück und zu den Gebäuden, erteilen Sie die erforderlichen Auskünfte und lassen Sie die Vermessungen zügig durchführen. Die Mitarbeiter des Fachbüros sind mit Vollmachten der Stadt ausgestattet und informieren Sie im Rahmen der Vermessungsarbeiten gerne auch persönlich.

Die Vermesser sind bzgl. der herrschenden Corona-Schutzmaßnahmen sensibilisiert. Wir versichern, dass die Vermessungen mittels Lasermessgeräten und unter Einhaltung der vorgeschriebenen Abstandsregeln coronakonform stattfinden können.

Wolframs-Eschenbach, im Januar 2023