Jahresrückblick Kommunale Allianz „Altmühl-Mönchswald-Region“
Der Vorsitzende berichtet über das vergangene Jahr in der Altmühl-Mönchswald-Region und gibt einen kurzen Überblick über die Ergebnisse aus der kommunalen Allianz. Zahlreiche Maßnahmen konnten gemeinsam umgesetzt werden. Beispielhaft seien hier das Regionalbudget, Carsharing und das Ökoflächenkonzept genannt. Der Vorsitzende resümiert, dass die seit 2003 bestehende kommunale Allianz als großer Erfolg gewertet werden kann und er sich weiterhin auf die Zusammenarbeit mit den Partnerkommunen freut.
Statistik und Jahresrückblick „Öffentliche Bücherei Wolframs-Eschenbach“
Von der Büchereileiterin, Frau Rathgeber-Färber, wurde der Jahresrückblick 2022 an die Stadtverwaltung übersandt. Auch hier kann der Vorsitzende mehr als erfreuliche Zahlen vermelden. Insgesamt können für das abgelaufene Jahr 502 aktive Leserinnen und Leser verzeichnet werden. Auch die Ausleihungen mit insgesamt 12.155 bewegen sich auf einem Rekordniveau. Der Bürgermeister stellt den Jahresrückblick dem Gremium ausführlich vor. Gleichzeitig dankt er der Büchereileiterin, Frau Rathgeber-Färber, sowie Ihrem gesamnten Team für die geleistete ehrenamtliche Arbeit.
Vorstellung Nahwärmenetz „Bioenergie Merkendorf UG“ und Beauftragung Verwaltung
Wie bereits in der Bürgerversammlung am 09. November und in der Stadtratssitzung am 14. Dezember 2022 erwähnt, finden aufgrund der aktuellen Situation im Energiebereich, in der Verwaltung schon seit mehreren Monaten intensive Vorüberlegungen zum Thema eines möglichen „Nahwärmenetzes“ im Stadtgebiet, statt. Unter anderem wurde als Referenzobjekt bewusst die „Bioenergie Merkendorf UG“ ausgewählt, da diese bereits seit eineinhalb Jahrzehnten erfolgreich arbeitet.
Der Vorsitzende begrüßt hierzu den Altbürgermeister der Stadt Merkendorf, Herrn Hans Popp, welcher in seiner Amtszeit als Bürgermeister das Konzept des Nahwärmenetzes in Merkendorf voran geführt hat und auch bis heute noch begleitet. Weiterhin begrüßt Bürgermeister Dörr Herrn Werner Wiedmann, in seiner Funktion als Geschäftsführer. Herr Popp und Herr Wiedmann erläutern dem Gremium anhand einer Präsentation die Entstehung und Arbeitsweise der „Bioenergie Merkendorf UG“.
Nach dem ausführlichen und kompetenten Vortrag kristallisiert sich heraus, dass im Gremium die einhellige Meinung herrscht, hier weitere Vorplanungen zur Realisierung eines Nahwärmenetzes in Wolframs-Eschenbach voranzutreiben. Dabei wird festgestellt, dass die Altstadt oberste Priorität, aufgrund der fehlenden Möglichkeit zu einer energetischen Sanierung, einzuräumen sei.
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung weitere Vorarbeiten zur Realisierung eines Nahwärmenetzes, vorrangig im Altstadtbereich, durchzuführen. Dabei sollten vor allem mögliche Umsetzungsvarianten ausgearbeitet werden.
Grundsatzbeschluss Deckschicht-Asphaltierungsarbeiten: Baugebiet „Mühlbuck IV“ und „Mühlbuck V“
Nachdem in den Baugebieten „Mühlbuck IV“ und „Mühlbuck V“ ein Großteil der Grundstücke zwischenzeitlich bebaut wurde, wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die Deckschicht-Asphaltierungsarbeiten für beide Baugebiete zusammen auszuschreiben. Stadtbaumeister Hubinger hat anhand des Leistungsverzeichnisses des Baugebietes „Mühlbuck V“ und den Kosten der Teerung für die „Waizendorfer Straße“ eine grobe Kostenschätzung erstellt. Nach aktuellem Stand werden Kosten in Höhe von ca. 409.000 € für die Deckschicht-Asphaltierungsarbeiten für die beiden Baugebiete „Mühlbuck IV“ und „Mühlbuck V“ geschätzt. Als Ausführungszeitraum soll eine Spanne von ca. 18 Monaten vorgegeben werden.
Im weiteren Diskussionsverlauf wird vom Gremium angeregt, die Ausschreibung erst im Herbst 2023, in der Erwartung hier wirtschaftlichere Preise zu erziehlen, durchzuführen.
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Deckschicht- Asphaltierungsarbeiten für die Baugebiete „Mühlbuck IV“ und „Mühlbuck V“ im November 2023 auszuschreiben und entsprechende Angebote einzuholen. Die Angebote sind dem Stadtrat zur Vergabe vorzulegen.
Grundsatzbeschluss Ausbaggern, Entschlammung u. Einbau Biberschutz – Feuerwehrweiher Biederbach
Nach Prüfung durch die Verwaltung ist der Löschweiher in Biederbach inzwischen so stark verschlammt, dass im Entnahmeschacht Schlamm ansteht. Die Schlammdicke kann jedoch nicht genau bestimmt werden. Stadtbaumeister Hubinger hat bezüglich einem Ausbaggern, Entschlammen und dem anschließenden Einbau eines Biberschutzes die mögliche Vorgehensweise mit den Beteiligten abgestimmt und eine Kostenschätzung erstellt. Derzeit wird mit Kosten in Höhe von ca. 43.000 € für die Entschlammung, Beprobung, den Transport des Schlammes und dem Einbau des Biberschutzes gerechnet. Die Arbeiten sollen voraussichtlich im Winter 2023/2024 durchgeführt werden.
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Leistungen für das Ausbaggern und Entschlammen auszuschreiben und entsprechende Angebote einzuholen. Die Angebote sollen analog Geschäftsordnung dem Stadtrat zur Vergabe vorgelegt werden.
Bauanträge:
a) Bauvoranfrage: Bestand Brauerei mit Schankraum u. Wohnung – Änderung zu einem Wohngebäude
Mit Posteingang vom 12. Dezember 2022 beantragt der Antragssteller die Nutzungsänderung des Anwesens von der bestehenden Brauerei mit Schankraum und einer Wohnung zu einem Wohngebäude. In einem persönlichen Gespräch erläuterte der Bauherr, dass er in dem Anwesen Ferienwohnungen einbauen möchte und das Objekt bei einer entsprechenden Baugenehmigung käuflich erwerben möchte.
Nachdem bei der eingereichten Gestaltung der Außenfassade (große, bodentiefe Fenster und Satteldachgauben) Abstimmungsbedarf besteht, sollte mit dem Bauherrn und dem Landratsamt Ansbach gesprochen werden. Die Auffassung der Verwaltung wird ebenfalls vom Gremium geteilt.
Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag, zur Nutzungsänderung des Anwesens von der bestehenden Brauerei mit Schankraum und Wohnung zu einem Wohngebäude grundsätzlich zu. Jedoch ist die Planung im Einklang mit der bestehenden Sanierungssatzung zu bringen, vor allem die vorgesehene Ausführung der Außenfassade ist mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen.
b) Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle
Der Bauantrag zum Neubau einer Maschinenhalle wurde in den Sitzungen am 09. Februar 2022 und 17. August 2022 bereits behandelt. Zur Klärung standen hierbei noch die ordnungsgemäße Regenentwässerung der neuen Dachfläche und das Sichtdreieck im Nord-Westen des Grundstückes an. Mit Schreiben vom 22. November 2022 teilt das Landratsamt Ansbach mit, dass die Niederschlagsproblematik im vorliegenden neuen Plan nun über eine Rigole gelöst wird, sodass eine Einleitung des Niederschlagswassers nicht mehr in den Kanal erfolgt. Weiterhin werden ebenfalls die Sichtdreiecke eingehalten. Als Begründung wird angeführt, dass für Flurbereinigungswege keine Geschwindigkeiten festgelegt sind und nur so schnell gefahren werden darf, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten kann auf den Flurwegen maximal eine Regelgeschwindigkeit von 30,0 km/h angesetzt werden. Die Halte- und Anfahrsicht sprechen nach Angaben des Landratsamtes den Anforderungen der RASt. Abschließend teilt das Landratsamt mit, dass das Baugrundstück dem Außenbereich zuzuordnen ist und es sich um ein privilegiertes landwirtschaftliches Bauvorhaben handelt und die Erschließung gesichert ist. Mit Mail vom 03. Januar 2023 teilt das Landratsamt mit, dass sobald die Rückbausicherung durch den Bauherrn im Grundbuch eingetragen ist, der Nachtragsbescheid für die Biogasanlage mit Umwallung erstellt werden kann.
Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag Nr. 30/2022 zum Neubau einer Maschinenhalle zu.
c) Neubau eines Milchviehlaufstalles
Mit Posteingang vom 12. Dezember 2022 reicht der Bauherr den Bauantrag zum Neubau eines Milchviehlaufstalles ein. Der geplante Bauort grenzt an den bereits bestehenden Betrieb. Es handelt sich dabei um ein privilegiertes landwirtschaftliches Bauvorhaben im Außenbereich. Die endgültige Wasserversorgung für das große Bauvorhaben muss vom Antragsteller noch geklärt werden.
Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag Nr. 46/2022 zum Neubau eines Milchviehlaufstalles zu. Der Bauantragsteller hat eigenverantwortlich die Wasserversorgung abzuklären.
d) Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle
Der Bauherr beantragt mit Posteingang vom 12. Dezember 2022 die Baugenehmigung zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle, südlich der bestehenden Hofstelle. Es handelt sich dabei um ein privilegiertes landwirtschaftliches Bauvorhaben im Außenbereich. Nach Prüfung durch die Verwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt werden.
Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag Nr. 45/2022 zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle zu.
e) kurzfristige Bauanträge
Bei der Verwaltung sind kurzfristig keine Bauanträge eingegangen.
Anfragen
Stadtrat Sichert zeigt ein Gebäude im Baugebiet „Mühlbuck V“ an, welches mit Blechfassade versehen wurde. Er bittet abzuklären, ob dies mit den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes „Mühlbuck V“ im Einklang steht. Der Vorsitzende sagt eine entsprechende Überprüfung durch die Verwaltung zu. Ferner werden noch die Fällungen und Neupflanzungen von Bäumen auf Stadtgebiet von Stadtrat Sichert angesprochen. Hierzu erteilt der anwesende Stadtbaumeister ausführlich Stellung.