des Satzungsbeschlusses für den
Sanierungsbebauungsplan Nr. 18 "Adelmannsdorfer Straße"
- Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Stadt Wolframs-Eschenbach
Die Stadt Wolframs-Eschenbach hat mit Beschluss vom 08.01.2025 den Sanierungsbebauungsplan Nr. 18 „Adelmannsdorfer Straße“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Sanierungsbebauungsplan Nr. 18 „Adelmannsdorfer Straße“ in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung bei der Stadt Wolframs-Eschenbach während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Wolfram-von-Eschenbach-Pl. 1, 91639 Wolframs-Eschenbach einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-und Formvorschriften, |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, |
| 3. | nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und |
| 4. | nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Die mit Beschluss vom 19.07.2023 und Bekanntmachung vom 01.08.2023 in Kraft getretene Veränderungssperre tritt mit dem in Kraft treten des Sanierungsbebauungsplanes „Adelmannsdorfer Straße“ außer Kraft.