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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Wolframs-Eschenbach
Ausgabe 1/2025
Aus dem Stadtrat
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Aus dem Stadtrat

Stadtratssitzung vom 08.01.2025

Bekanntgaben

Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025 – Änderung Wahllokal

Der Vorsitzende informiert das Gremium, dass für die anstehenden Bundestagswahlen das Wahllokal in der neuen Kindertagesstätte eingerichtet und zum Parken der nördliche Kindergartenparkplatz (Anfahrt über Seitenstraße) genutzt wird. Hintergrund hierfür ist, dass vor, während und ggf. nach dem Faschingsumzug nur mit erschwerten Zugangsbedingungen für das übliche Wahllokal in der Grund- und Mittelschule gerechnet werden muss.

Sanierungsbebauungsplan Nr. 18 „Adelmannsdorfer Straße“

a) Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 2 BauGB – Behandlung der Einwendungen

Mit Stadtratsbeschluss vom 02. Mai 2024 wurde der Entwurf des Sanierungsbebauungsplanes Nr. 18 „Adelmannsdorfer Straße“ vom Stadtrat gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 10. September 2024 bis 10. Oktober 2024 statt. Während der Bürgerbeteiligung für die Aufstellung des Sanierungsbebauungsplanes Nr. 18 „Adelmannsdorfer Straße“ gingen zwei Bürgereinwände ein.

Die Stellungnahmen und Abwägungen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 08. Januar 2025 entnommen werden.

Von Seiten des Stadtrates wird angemerkt, dass der Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung einen erhaltenswerten Baumbestand ausweist, welcher so tatsächlich vor Ort nicht gegeben ist. Es soll von der Verwaltung die tatsächliche Anzahl der Bäume, welche erhaltenswert sind, überprüft werden. Ferner wird nachgefragt, ob der Parkplatz in der Seitenstraße zur Kindertagesstätte öffentlich gewidmet ist. Dies soll ebenfalls von der Verwaltung abgeklärt werden.

Die während der förmlichen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Sanierungsbebauungsplanes Nr. 18 „Adelmannsdorfer Straße“ in der Fassung vom 02. Mai 2024, werden entsprechend den obenstehenden Ausführungen behandelt und abgewogen. Der Stadtrat stimmt den Abwägungsvorschlägen zu.

b) Beteiligung der Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB – Behandlung der Einwendungen

In der Stadtratssitzung vom 02. Mai 2024 billigte das Gremium den Entwurf des Sanierungsbebauungsplanes Nr. 18 „Adelmannsdorfer Straße“ und beschloss, die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.

Die förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden fand vom 10. September 2024 bis 10. Oktober 2024 statt.

Durch das beauftragte Ingenieurbüro wurden 25 Behörden/TÖB angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 3 Hinweise zur Planung mitgeteilt. Weitere 11 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben erklärt, dass Sie keine Einwendungen haben. Von 11 Beteiligten ist keine Stellungnahme erfolgt.

Die vorliegenden Stellungnahmen und Abwägungen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 08. Januar 2025 entnommen werden.

Die während der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Sanierungsbebauungsplanes Nr. 18 „Adelmannsdorfer Straße“ in der Fassung vom 02. Mai 2024, werden entsprechend den obenstehenden Ausführungen behandelt und abgewogen. Der Stadtrat stimmt den Abwägungsvorschlägen zu.

c) Satzungsbeschluss

Der Stadtrat Wolframs-Eschenbach beschließt, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Sanierungsbebauungsplan Nr. 18 für das Gebiet „Adelmannsdorfer Straße“ mit Festsetzungen und Begründung (Stand 08.01.2025) als Satzung. Als Inhalt der Satzung gilt der Satzungstext der Sitzungsvorlage bzw. der Bebauungsplan mit Begründung und allen o. g. Anlagen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise vorgebracht haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan im Amtsblatt ortsüblich bekannt zu machen und dem Landratsamt Ansbach anzuzeigen.

Grundsatzbeschluss: Innensanierung Anwesen „Hauptstraße 3“

(„Inneres Torwächterhaus“)

Nach der Kündigung des Mietverhältnisses für das städtische Anwesen „Hauptstraße 3“ durch den bisherigen langjährigen Mieter, steht das Gebäude seit dem 01.01.2025 leer. Die letzten Instandhaltungsarbeiten im Innenbereich wurden Anfang der 2000er Jahre durchgeführt. Bei einer Begehung kurz vor dem Jahreswechsel, wurde ein umfangreicher Sanierungsbedarf im gesamten Innenbereich des kleinen Torwächterhauses festgestellt. Stadtbaumeister Thomas Hubinger hat eine Kostenaufstellung angefertigt, welche die wesentlichen notwendigen Sanierungsmaßnahmen beinhaltet. Demnach belaufen sich die Gesamtkosten für die Verlegung neuer Bodenbeläge, Heizungs-, Sanitär-, Elektro-, Fliesen-, und Streicharbeiten auf ca. 50.000 €. Ein Großteil der Arbeiten soll in Eigenregie durch den Bauhof ausgeführt werden, um Kosten einzusparen. Weiterhin gibt es bereits zwei Mietinteressenten, welche das Objekt nach dem Abschluss der Sanierung gerne langfristig anmieten möchten.

Der Stadtrat stimmt einer Innensanierung des Anwesens „Hauptstraße 3“ („Inneres Torwächterhaus“) zu geschätzten Gesamtkosten in Höhe von ca. 50.000 €, zu.

Bauanträge

a) Neubau einer Hauseingangsüberdachung

Mit Mail vom 29. November 2024 teilt das Landratsamt Ansbach mit, dass für das Anwesen ein Bauantrag zum Neubau einer Überdachung vor dem Hauseingang eingereicht wurde und bittet hierfür um die gemeindliche Stellungnahme. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das Bauvorhaben.

Der Stadtrat stimmt dem vorliegenden Bauantrag Nr. 26/2024 zur Errichtung einer Überdachung vor dem Hauseingang unter der Maßgabe zu, dass alle Nachbarunterschriften vorliegen bzw. Zustimmung der angrenzenden/betroffenen Nachbarn erteilt wird und die Grenzabstände, gemäß den Bestimmungen der BayBO, eingehalten werden.

b) Errichtung eines Balkons am Wohngebäude

Die Bauherren möchten an der Westseite des bestehenden Wohnhauses einen Balkon errichten. Das Landratsamt bittet mit Mitteilung vom 02. Dezember 2024 um Stellungnahme. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das geplante Bauvorhaben.

Der Stadtrat stimmt dem vorliegenden Bauantrag Nr. 27/2024 zu.

c) Errichtung einer Grundstückseinfriedung und Geländeauffüllung

Für das Anwesen hat das Gremium der Rücknahme des Bauplatzes zugestimmt. Durch die Verwaltung wurde das Grundstück den Interessenten zum Kauf angeboten. Ein Bürger aus Wolframs-Eschenbach interessiert sich für das Grundstück und möchte dort ein Wohnhaus mit Garage errichten. Weiterhin plant er, das Grundstück mit sogenannten L-Steinen einzufrieden und das Gelände anzupassen.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 E – „Mühlbuck V“. Der Bebauungsplan sieht vor, dass zur Straßenseite Stütz-, Sockel- und Sichtmauern bis zu einer Höhe von 0,30 m zulässig sind und Ausnahmen hier in begründeten Fällen vom Stadtrat genehmigt werden können. Weiterhin sind Geländeaufschüttungen bis zu einer maximalen Höhe von 0,50 m zulässig. Eventuell notwendige Geländeveränderungen darüber hinaus, können nur im Einvernehmen mit der Stadt Wolframs-Eschenbach vorgenommen werden.

Mit Vorsprache vom 07.12.2024 erläuterte der Interessent sein Vorhaben und bittet mit Mail vom 20.12.2024 um Zustimmung zur Aufstellung von L-Steinen, analog der Fotoaufnahmen und der Geländeauffüllung. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das geplante Vorhaben. In einem ähnlichen Fall wurde durch den Stadtrat bereits die entsprechende Befreiung erteilt.

Der Stadtrat stimmt der Bauvoranfrage zur Errichtung einer Einfriedung mit L-Steinen, analog der Fotoaufnahmen und der Geländeauffüllung, grundsätzlich zu. Das gemeindliche Einvernehmen gilt nur vorbehaltlich bei Vorliegen der Zustimmung der jeweiligen Nachbarn.

Anfragen

Stadtrat Sichert bittet um Reinigung einiger Verkehrsschilder auf Stadtgebiet, weil diese witterungsbedingt in der Sichtbarkeit durch Schmutzablagerungen eingeschränkt seien. Der Vorsitzende wird dies an den Stadtbaumeister weiterleiten. Ferner berichtet er von illegalen Müllablagerungen in Waldgebieten Richtung Großbreitenbronn. Es wird eine Überprüfung durch die Verwaltung erfolgen.