Nahwärmenetz Wolframs-Eschenbach – Aktueller Stand
Am Montag, 01. Dezember 2025, fand im Rathaus ein weiterer Abstimmungstermin zum Thema „Nahwärme“ in Wolframs-Eschenbach statt. Hierbei erklärte der Betreiber eines Nahwärmenetzes, dass er den Anschluss der städtischen Gebäude „Steingrubenweg 3“ (Grund- und Mittelschule), sowie des benachbarten Feuerwehrhauses im „Steingrubenweg 3 A“ durchführt und eine Erweiterung des Nahwärmenetzes plant. Nähere Informationen für die Bürgerschaft hierzu werden entsprechend erfolgen.
Auswertung Geschwindigkeitsmessgerät – Standort „Obere Vorstadt“
Die Auswertungen der durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen am Standort „Obere Vorstadt“, konnten noch nicht erstellt werden. Deshalb wird die Bekanntgabe in der nächsten Sitzung erfolgen.
Straßenwidmung: „Stichstraße – Untere Vorstadt“
Nach Abschluss der Baumaßnahme und Fertigstellung der Stichstraße im Bereich der „Unteren Vorstadt“ bei Hausnummer 4 und 6 sollte nun hier die Straße als Gemeindestraße für die Allgemeinheit gewidmet werden. Die neu errichtete Straße weist eine Länge von ca. 33 m auf. Träger der Straßenbaulast hierfür ist die Stadt Wolframs-Eschenbach. Weiterhin sollte aus Sicht der Verwaltung der neu errichtete Gehweg entlang der Staatsstraße 2220 im Bereich der „Unteren Vorstadt 4 bis 8“ gewidmet werden bzw. der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Der Stadtrat beschließt, die „Stichstraße Untere Vorstadt“ (Länge ca. 33 m) als öffentliche Straße zu widmen, sowie den neu errichteten Gehweg entlang der Anwesen „Untere Vorstadt 4 bis 8“ der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.
Beteiligung Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB u. § 2 Abs. 2 BauGB:
Gemeinde Haundorf, 1. Außenbereichssatzung für den Ortsteil „Unterhöhberg“
Mit Mail vom 18. November 2025 wird die Stadt Wolframs-Eschenbach, als Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB, am Verfahren zum Erlass der 1. Außenbereichssatzung für den Ortsteil „Unterhöhberg“ der Gemeinde Haundorf, beteiligt.
Der Entwurf sieht dabei vor, für den Bereich „Unterhöhberg“ eine Außenbereichssatzung zu erlassen, damit die bereits seit langem bestehende Wohnnutzung baurechtlich gesichert und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine maßvolle Nachverdichtung geschaffen werden. Aus Sicht der Verwaltung sind die Belange der Stadt Wolframs-Eschenbach nicht betroffen.
Der Stadtrat nimmt die 1. Außenbereichssatzung der Gemeinde Haundorf für den Ortsteil „Unterhöhberg“ zur Kenntnis und erhebt hiergegen keine Einwände.
Beteiligung Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB u. § 2 Abs. 2 BauGB: WWA-Ansbach – Umsetzungskonzept „Alle Nebengewässer der Altmühl von Einmündung Wieseth bis Dornhauser Mühlbach“
Mit Schreiben vom 20. November 2025 bittet das Wasserwirtschaftsamt Ansbach um Stellungnahme, im Rahmen der Behördenbeteiligung zur Umsetzung wasserbaulicher Maßnahmen am Flusswasserkörper „Alle Nebengewässer der Altmühl von Einmündung Wieseth bis Dornhauser Mühlbach“.
Hierbei gibt das Wasserwirtschaftsamt an, dass die Europäische Wasserrahmenrichtlinie als wichtigstes Umweltziel den guten ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer fordert und dieser durch gezielte Ausbau- und Unterhaltsmaßnahmen verbessert werden muss. Die notwendigen Schritte wurden in einem Umsetzungskonzept formuliert.
Etwa 80 % der Bachläufe im Flusswasserkörper sind Gewässer III. Ordnung, die in der Unterhaltungs- und Ausbaulast der Gemeinden liegen. Das vorliegende Umsetzungskonzept sieht dabei die Herstellung der Durchgängigkeit eines Absturzes durch das Anlegen eines passierbaren Bauwerkes, Einbau von Wurzelstöcken, vor.
Im Gemeindegebiet von Wolframs-Eschenbach am „Nesselbach“ bei Biederbach ist als Maßnahme Grunderwerb aufgeführt, damit sich der Flusskörper „eigen-dynamisch“ entwickeln kann. Für die Durchführung des vollständigen Umsetzungskonzeptes inkl. Ausbau, Unterhaltung und Grunderwerb am gesamten Flusswasserkörper schätzt das Wasserwirtschaftsamt Ansbach derzeit Gesamtkosten in Höhe von ca. 1.136.000 €. Der für die Stadt Wolframs-Eschenbach geplante Grunderwerb wird mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 50.000 € geschätzt. Nach Angabe des Erläuterungsberichtes erfolgt der Erwerb von Grundstücken für Maßnahmen der Gewässerentwicklung auf freiwilliger Basis. Hierzu sollen von den Maßnahmenträgern projektbezogen mit den Grundstückeigentümern Gespräche geführt werden. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen der Stadt Wolframs-Eschenbach noch keine näheren Informationen über die Art und Umfang des gewünschten Grunderwerbs bzw. der „eigen-dynamischen“ Entwicklung vor. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich zwischen Muhr am See und Biederbach am Gewässer „Nesselbach“ mehrere Biber angesiedelt haben. Durch den Bau von Dämmen und Biberburgen bestehen bereits seit Jahren Probleme mit erschwerten Bedingungen bei der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen durch starke Vernässung, Verstopfen von Drainagen, Forstschäden, Beeinträchtigung der Uferböschungen, usw.
Nachdem die Biber eine strenge und besonders geschützte Tierart sind, ist für ein Handeln jeglicher Art stets eine Erlaubnis erforderlich. Es ist jedoch zu befürchten, dass bei einem vollständigen „Nicht-Handeln“, irreparable Schäden z.B. Absterben der Waldflächen durch Vernässung, Verlust von Flächen für Natur und Landwirtschaft, Schäden durch Überschwemmungen an u.a. privaten Anwesen in Biederbach, auftreten. Bereits jetzt sind massive Beeinträchtigungen und Schäden durch die Überpopulation von Bibern in diesem Bereich, feststellbar. Aus Sicht der Stadt Wolframs-Eschenbach sollte daher im Bereich des „Nesselbaches“ keine „eigen-dynamische“ Entwicklung angestrebt werden, sondern durch gezielte Maßnahmen eine ausgewogene Nutzung des Flusswasserkörpers und den umliegenden Bereichen für Mensch und Natur gefunden werden.
Die Stadt Wolframs-Eschenbach ist grundsätzlich mit dem Umsetzungskonzept des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach für hydromorphologische Maßnahmen am Flusswasserkörper „Alle Nebengewässer der Altmühl von Einmündung Wieseth bis Dornhauser Mühlbach “ zur Erreichung eines guten ökologischen Zustands einverstanden. Jedoch wird der „eigen-dynamischen“ Entwicklung des „Nesselbaches“, aufgrund der starken Biberpopulation zwischen Muhr am See und Biederbach und dem geplanten Grunderwerb im Gemeindegebiet der Stadt Wolframs-Eschenbach, widersprochen.
a) Neubau eines Wohnhauses / Nebengebäude / Garage / Carport
Mit Mail vom 11. November 2025 bittet das Landratsamt Ansbach um Stellungnahme zum Neubau eines Wohnhauses mit Nebengebäude, Garage und Carport.
Für das Anwesen besteht kein Bebauungsplan, sodass sich das Bauvorhaben nach § 34 BauGB richtet. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Die Zufahrt erfolgt über die „Waldluststraße“.
Die Entsorgung des Niederschlagswassers und Schmutzwassers soll nach Abstimmung (Stand 10.12.2025) mit den Bauherren, Planer und Ingenieurbüro Heller über die „Rosine-Speicher-Straße“ erfolgen. Hierfür ist eine Leitungsführung über die städtische Grünfläche / Hangfläche und das Setzen einer oder zwei Kanalschächte erforderlich. Die Entwässerung des Grundstückes nach Osten wird durch die Verwaltung aus technischer Sicht befürwortet. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das Bauvorhaben.
Nach Ende des Sachvortrages folgt im Gremium eine intensive Diskussion zum vorliegenden Bauantrag, hierbei kristallisiert sich eindeutig heraus, dass von Seiten des Stadtrates Einverständnis zum geplanten Vorhaben besteht.
Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Nebengebäude, Garage und Carport zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Freigabe zur Grundstücksentwässerung, nach Prüfung der technischen Voraussetzung, zu erteilen. Der Eintragung eines ggf. erforderlichen Leitungsrechtes im Grundbuch wird zugestimmt.
Anfragen
Von Seiten des Gremiums wird kurz die aktuelle Parkplatzsituation am Oberen Tor / Im Bereich der Oberen Vorstadt und Hafenmarkt angesprochen, welche sehr angespannt ist. Der Vorsitzende erläutert hierzu die derzeitigen Gründe, von einer Maßnahmenergreifung wird derzeit abgesehen.
Ferner erfolgt die Anregung an die Bauverwaltung die städtischen Entwässerungsgräben in den Fluren auf Verschlammungen bzw. Blockierungen zu prüfen und gegebenenfalls zu reinigen. Dies gilt auch für den Rundweg am Schießweiher, welcher an der Fußwegbrücke zum Abzweig Festplatz eine Problemstelle beim Stauraumkanal ausweist. Der Vorsitzende sagt eine Behebung durch den Bauhof zu.