der Stadt Wolframs-Eschenbach für das Haushaltsjahr 2023
Der Stadtrat von Wolframs –Eschenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 18.10.2023 die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Das Landratsamt Ansbach hat mit Schreiben vom 19.10.2023, Az. 941-03-0058/001 SG 22, zur Nachtragshaushaltssatzung Stellung genommen. Einwände werden nicht erhoben.
Die Satzung wird nachstehend amtlich bekannt gemacht (Art.65 Abs.3 GO).
Danach liegt der Haushaltsplan samt Anlagen für den Rest des Jahres öffentlich in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach, Zimmer 1.03, 91639 Wolframs-Eschenbach, während den allgemeinen Öffnungszeiten auf.
N a c h t r a g s h a u s h a l t s s a t z u n g
der Stadt Wolframs-Eschenbach
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Stadt Wolframs-Eschenbach folgende
Haushaltssatzung
§ 1
Für das Haushaltsjahr 2023 wird der Haushaltsplan
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 8.840.900,00 Euro
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 3.400.800,00 Euro
festgesetzt.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 400 v.H.
b) für die Grundstücke (B) — 375 v.H.
2. Gewerbesteuer
a) nach dem Gewerbeertrag — 330 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.100.000,00 Euro (bisher 1.380.000,00 €) festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.
Wolframs-Eschenbach, den 19. Oktober 2023
Stadt Wolframs-Eschenbach
gez.
Dörr
1. Bürgermeister