Verschiebung Dezember-Stadtratssitzung
Die Dezembersitzung des Stadtrates muss um einen Tag von Mittwoch, 06.12.23 auf Donnerstag, den 07.12.2023 verschoben werden. Hintergrund hierfür ist, dass am Mittwoch, den 06.12.23 um 19:00 Uhr, das Benefizkonzert des Heeresmusikkorps Veitshöchheim zugunsten der Sanierung der Friedhofskirche stattfinden im Liebfrauenmünster wird. Hierzu wird das Gremium natürlich auch noch gesondert eingeladen.
Örtliche Rechnungsprüfung 2021
Beschlussfassung zum Bericht mit Bekanntgabe der Niederschrift
In der letzten Stadtratssitzung am 13. September 2023 wurde der Bericht und die Niederschrift zur örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Wolframs-Eschenbach behandelt und um Verteilung der Stellungnahme an alle Stadtratsmitglieder gebeten. Die Stellungnahme wurde im Nachgang an alle Mitglieder versandt. Eine weitere Behandlung wird von Seiten des Gremiums für nicht erforderlich gehalten.
Der Stadtrat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses samt Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis, weitere Beschlussfassungen hierzu sind nicht erforderlich.
Nachtragshaushaltssatzung 2023 – Änderung Höchstbetrag Kassenkredit
Der aktuell städtische Haushalt wurde bereits in der Sitzung vom 08. März 2023 beschlossen. Im derzeitigen Vollzug des Planes kristallisiert sich nun heraus, dass gegen Ende des Haushaltsjahres 2023 ein kurzfristiger Liquiditätsengpass entstehen könnte, wonach der bisher festgesetzte Höchstbetrag für Kassenkredite nicht mehr ausreicht. Grund für diese Entwicklung sind bestehende Außenstände der Stadt in Höhe von ca. 1,2 Mio. €. Mit der Vereinnahmung der genannten Summe kann jedoch erst ab dem Frühjahr 2024 gerechnet werden.
| Im Einzelnen handelt es sich um folgende Posten: | |
| - | Verbesserungsbeiträge für die Kläranlage in Höhe von ca. 600.000 € |
| - | Staatliche Zuwendungsmittel für den Neubau der Kindertagesstätte in Höhe von ca. 600.000 € |
Ein ursächliches Verschulden zwecks der fehlenden Möglichkeit zur Erhebung der Einnahmen, liegt bei der Verwaltung nicht vor. Zur Sicherstellung der Liquidität wird vorgeschlagen den Höchstbetrag für den Kassenkredit, im Rahmen der Haushaltssatzung, zu erhöhen. Der Vorgang wurde mit der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Ansbach bereits abgestimmt.
Der Stadtrat beschließt die vorliegende Nachtragshaushaltssatzung 2023, wonach in § 5 der Haushaltssatzung der Höchstbetrag für Kassenkredite auf 2.100.000 € geändert wird.
Vorlage der Jahresrechnung 2021 und 2022 der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung der Stadt Wolframs-Eschenbach mit Bekanntgabe des Rechnungsergebnisses
Dem Stadtrat wird die Jahresrechnung der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung der Stadt Wolframs-Eschenbach 2021 und 2022, sowie die hierzu bereits verteilte Vorlage, erläutert.
Feststellung Jahresergebnis der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung 2021
Bereinigte Solleinnahmen Verwaltungshaushalt — 14.656,00 €
Bereinigte Sollausgaben Verwaltungshaushalt — 14.656,00 €
Bereinigte Solleinnahmen Vermögenshaushalt — 10.793,22 €
Bereinigte Sollausgaben Vermögenshaushalt — 10.793,22 €
Feststellung Jahresergebnis der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung 2022
Bereinigte Solleinnahmen Verwaltungshaushalt — 18.251,26 €
Bereinigte Sollausgaben Verwaltungshaushalt — 18.251,26 €
Bereinigte Solleinnahmen Vermögenshaushalt — 11.626,83 €
Bereinigte Sollausgaben Vermögenshaushalt — 11.626,83 €
Der Vorsitzende bittet die Verwaltung mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Stadtrat Helmut Arndt, einen entsprechenden Termin zu vereinbaren.
Der Stadtrat nimmt den Bericht zur Jahresrechnung 2021 und 2022 für die Vereinigte Wohltätigkeitsstiftung zur Kenntnis. Die Jahresrechnung 2021 und 2022 wird zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen. Besondere Prüfaufträge können bei Bedarf erteilt werden. Die Verhandlungen des beauftragten Ausschusses sind nichtöffentlich zu führen. Die Niederschrift hierüber ist dem Stadtrat unter Berichterstattung vorzulegen.
13. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Sonnenkraft Selgenstadt“
a) Frühzeitige Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB – Behandlung der Einwendungen
Während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Solarpark Sonnenkraft Selgenstadt“, vom 18. Juli 2022 bis 18. August 2022, sind keine Einwendungen von Bürgern eingegangen.
Der Stadtrat nimmt dies zur Kenntnis und beschließt, dass keine Abwägungen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung notwendig sind.
b) Frühzeitige Beteiligung der Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 1 – Behandlung der Einwendungen
Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf der 13. Flächennutzungsplanänderung und zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17 „Solarpark Sonnenkraft Selgenstadt“, jeweils in der Fassung vom 01. Juni 2022, werden entsprechend der Abwägungstabelle behandelt und abgewogen.
Der Stadtrat Wolframs-Eschenbach stimmt den Abwägungsvorschlägen zu, einschließlich
| - | Ergänzung der textlichen Festsetzung zur zeitlichen Befristung und der Nachnutzung als Fläche für die Landwirtschaft |
| - | Ergänzung der Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) und Übernahme der artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen in die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen |
| - | Übernahme der im Blendgutachten zugrundeliegenden technischen Parameter für die Ausführung der Anlage als zeichnerische und textliche Festsetzungen in das Planteil |
| - | Ergänzung der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen im Planteil hinsichtlich der Errichtung eines Blendschutzes im Westen und Nordwesten der PV-Anlage |
| - | Ergänzung der Alternativenprüfung hinsichtlich des Windparks nordwestlich von Wolframs-Eschenbach |
| - | Ergänzung der textlichen Festsetzung zur Art der Gründung der Gestelle in den Teilbereichen SO 1 und SO 2 (nördlich der Wasserleitung) |
| - | Ergänzung in der Begründung und im Planteil (unter „Nachrichtliche Übernahmen, Hinweise und Empfehlungen“) um zu beachtende Maßgaben im Wasserschutzgebiet. |
c) Billigungs- u. Auslegungsbeschluss 13. Änderung Flächennutzungsplan nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat Wolframs-Eschenbach hat in seiner Sitzung vom 09. März 2022 die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17 für das Sondergebiet „Solarpark Sonnenkraft Selgenstadt“ beschlossen.
Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 18. Juli 2022 bis einschließlich 18. August 2022 statt. Die Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte entsprechend der Abwägungstabelle. Den Stadtratsmitgliedern wurde die Entwurfsfassung der 13. FNP-Änderung vorab zur Verfügung gestellt.
Der Stadtrat Wolframs-Eschenbach billigt den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 18. Oktober 2023 und beschließt, den Entwurf in der Fassung vom 18. Oktober 2023 mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, durchgeführt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch ortsübliche Bekanntmachung. Zeitgleich erfolgt die Unterrichtung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
d) Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Sonnenkraft Selgenstadt“ nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat Wolframs-Eschenbach hat in seiner Sitzung vom 09. März 2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17 für das Sondergebiet „Solarpark Sonnenkraft Selgenstadt“ beschlossen. Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 18. Juli 2022 bis einschließlich 18. August 2022 statt. Die Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte entsprechend der Abwägungstabelle. Den Stadtratsmitgliedern wurde die Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17 „Solarpark Sonnenkraft Selgenstadt“ vorab zur Verfügung gestellt.
Der Stadtrat Wolframs-Eschenbach billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17 für das Sondergebiet „Solarpark Sonnenkraft Selgenstadt“ in der Fassung vom 18. Oktober 2023 und beschließt, den Entwurf in der Fassung vom 18. Oktober 2023 mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB, sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, durchgeführt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch ortsübliche Bekanntmachung. Zeitgleich erfolgt die Unterrichtung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
11. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung Bebauungsplan Nr. 1 B „Erweiterung Gewerbegebiet westlich der Biederbacher Straße“
a) Frühzeitige Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB – Behandlung der Einwendungen
Während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 B „Erweiterung Gewerbegebiet westlich der Biederbacher Straße“, vom 10. November 2022 bis 12. Dezember 2022, sind keine Einwendungen von Bürgern eingegangen.
Der Stadtrat nimmt dies zur Kenntnis und beschließt, dass keine Abwägungen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung notwendig sind.
b) Frühzeitige Beteiligung der Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB – Behandlung der Einwendungen
Durch das beauftragte Ingenieurbüro wurden 27 Behörden und Träger öffentlicher Belange angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zum Bebauungsplan „Nr. 1 B Erweiterung Gewerbegebiet westlich der Biederbacher Straße“ zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 9 Anregungen und Hinweise zur Planung mitgeteilt. Weitere 11 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben erklärt, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge können aus der vorliegenden Abwägungstabelle (Stand 18. Oktober 2022) entnommen werden. Ebenfalls erläutert der Vorsitzende, dass das von der Stadt Merkendorf geforderte immissionsschutzrechtliche Gutachten erstellt wurde.
Der Stadtrat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen (lt. Abwägungstabelle mit Stand vom 18. Oktober 2022) zu. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und Einwände vorgebracht haben, sind von dem gefassten Beschluss zu unterrichten.
c) Billigungs- u. Auslegungsbeschluss 11. Änderung Flächennutzungsplan nach § 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat Wolframs-Eschenbach hat in seiner Sitzung vom 20.10.2021 die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1 B „Erweiterung Gewerbegebiet westlich der Biederbacher Straße“ beschlossen.
Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 10.11.2022 bis einschließlich 12.12.2022 statt. Die Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte entsprechend der Abwägungstabelle.
Den Stadtratsmitgliedern wurde die Entwurfsfassung der 11. FNP-Änderung vorab zur Verfügung gestellt.
Der Stadtrat Wolframs-Eschenbach billigt den Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 18.10.2023 und beschließt, den Entwurf in der Fassung vom 18.10.2023 mit Begründung und Anlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch ortsübliche Bekanntmachung. Zeitgleich erfolgt die Unterrichtung der Behörden gemäß § 4
Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
d) Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 1 B Gebiet „Erweiterung Gewerbegebiet westlich der Biederbacher Straße“ nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat Wolframs-Eschenbach hat in seiner Sitzung vom 20.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 B „Erweiterung Gewerbegebiet westlich der Biederbacher Straße“ beschlossen.
Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 10.11.2022 bis einschließlich 12.12.2022 statt. Die Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte entsprechend der Abwägungstabelle.
Den Stadtratsmitgliedern wurde die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes Nr. 1 B „Erweiterung Gewerbegebiet westlich der Biederbacher Straße“ vorab zur Verfügung gestellt.
Im Gremium entsteht noch eine kurze Diskussion zwecks einer Verpflichtung zur Errichtung von PV-Anlagen.
Der Stadtrat Wolframs-Eschenbach billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 B „Erweiterung Gewerbegebiet westlich der Biederbacher Straße“ in der Fassung vom 18.10.2023 und beschließt, den Entwurf in der Fassung vom 18.10.2023 mit Begründung und Anlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch ortsübliche Bekanntmachung. Zeitgleich erfolgt die Unterrichtung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Beteiligung Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB u. § 2 Abs. 2 BauGB: Markt Lichtenau, 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 32 A „Erweiterung Freiflächen-Photovoltaikanlage Oberrammersdorf Nord“
Das Ingenieurbüro Härtfelder Ingenieurtechnologien GmbH bittet im Auftrag der Nachbargemeinde Lichtenau mit Schreiben vom 05. Oktober 2023 die Stadt Wolframs-Eschenbach, im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, um Stellungnahme zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 32 A „Erweiterung Freiflächen-Photovoltaikanlage Oberrammersdorf Nord“.
Aus Sicht der Verwaltung liegen keine Belange gegen die Erweiterung der Freiflächenphotovoltaikanlage in Oberrammersdorf vor, welche die Stadt Wolframs-Eschenbach betreffen könnten.
Der Stadtrat nimmt die Bauleitplanungen des Marktes Lichtenau zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 32 A „Erweiterung Freiflächen-Photovoltaikanlage Oberrammersdorf Nord“ zur Kenntnis und erhebt hiergegen keine Einwände.
Bauanträge
a) kurzfristige Bauanträge
Bei der Verwaltung sind keine kurzfristigen Bauanträge eingegangen.
Anfragen
Stadträtin Anne Werner berichtet von einer unzureichenden Straßenbeleuchtung bei der Reuterner Straße in Richtung der dort befindlichen Tierarztpraxis. Der Vorsitzende sagt eine entsprechende Überprüfung durch den Betriebstechniker, Herrn Stellwag, zu.