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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Wolframs-Eschenbach
Ausgabe 10/2024
Aktuelles
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Vermeidung der Überfahrt über Privateigentum

In der Vergangenheit sind vermehrt Beschwerden von Eigentümern aufgetreten, dass oftmals mit Autos und LKW’s über Privateigentum der Eigentümer gefahren und das Privateigentum beschädigt wird.

Auch wenn an einem Grundstück keine Grundstückseinfriedung vorhanden ist, darf nicht über das Grundstück gefahren werden. Das unerlaubte Überfahren und die Verursachung von Schäden (z.B. kaputte Pflanzen, tiefe Spurrillen, abgebrochene Rinnensteine) verwirklicht den Straftatbestand der unerlaubten Sachbeschädigung und kann entsprechend geahndet werden.

Die Stadt Wolframs-Eschenbach bittet daher alle Bürger und Verkehrsteilnehmer die Grundstücksgrenzen zu beachten, die Privatgrundstücke nicht zu überfahren und zu beschädigen, sondern sich nur auf entsprechenden öffentlichen Verkehrswegen fortzubewegen.