a) Vereidigung Stadtrat Richard Lechner
In der Stadtratssitzung am 26. Juni 2024 hat der Stadtrat das Nachrücken von Herrn Richard Lechner als Listennachfolger zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass keine Amtsantrittshindernisse vorliegen. Aufgrund seiner früheren Mandatsausübung wurde auf eine Vereidigung damals verzichtet. Nach Mitteilung der Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt Ansbach wurde nochmals um Überprüfung des Sachverhaltes gebeten. Trotz unterschiedlicher Rechtsauffassungen wird vorgeschlagen die Vereidigung von Stadtrat Richard Lechner nachzuholen. Bürgermeister Dörr bittet daher den anwesenden Stadtrat Richard Lechner zur Wiederholung der Vereidigungsformel nach Art. 31 Abs. 4 GO.
b) Neuwahlen Obmann der Feldgeschworenen Wolframs-Eschenbach
In der Sitzung am 10. September 2024 wurde bei der Versammlung des Feldgeschworenengremiums Wolframs-Eschenbach, Herr Daniel Hausmann als neuer Vorsitzender und Herr Franz Schuster als sein Stellvertreter gewählt. Bürgermeister Dörr bedankt sich bei dem neu gewählten Vorsitzenden und seinem Stellvertreter, sowie bei Herrn Rudolf Müller, welcher das Amt des Obmannes seit 2019 wahrgenommen hat.
Bebauungsplan Nr. 8 B „Kreutweg II“: Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2022, sowie dem Änderungsbeschluss vom 16. August 2023, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 B „Kreutweg II“ beschlossen. Anlass der Planung ist die Erweiterung des Baugebietes „Kreutweg“ zur Schaffung von Bauplätzen und für die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete bedarfsgerechte städtebauliche Entwicklung in Wolframs-Eschenbach.
Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand von Wolframs-Eschenbach.
Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 3,07 ha und umfasst die Flurstücke mit den Flurnummern 956, 965/1, 966/1, 967/3, 969/1, 970, 971, 972, 957 und 957/1 der Gemarkung Wolframs-Eschenbach.
In der Bauausschusssitzung am 25. Juli 2024 hat das Gremium mehrere Vorentwürfe geprüft und einen Empfehlungsbeschluss für die Variante 1 und als Alternative die Variante 2, sowie die vorgeschlagenen Festsetzungen, gefasst. Frau Grabner vom anwesenden Ingenieurbüro Heller stellt die vorliegenden Entwürfe und näheren Hintergründe im Stadtrat vor.
Nach eingehender Beratung im Gremium sollen noch folgende Festsetzungen im Bebauungsplan geändert bzw. eingefügt werden:
| • | Änderung der GRZ in Zone 1.1 und 1.2. auf 0,4 |
| • | „äußere“ Grundstücke auf der Süd-, sowie der Westseite (bis zu den Mehrfamilienhäusern) nur im „fränkischen“ Baustil bebaubar |
| • | Änderung Höhe der Rohbodenoberkante im Erdgeschoss (OKRD) max. 0,50 m, statt 0,40 m, über der Fahrbahnoberkante |
Zudem sollte von der Verwaltung geprüft werden, ob der im Süden angrenzende Feldweg überhaupt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen sollte (Bedarf bzw. Wirtschaftlichkeit).
Der Stadtrat billigt den Planentwurf der Variante 1 in der Fassung vom 03. September 2024 und beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB, durchzuführen. Die frühzeitige öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist öffentlich bekanntzugeben. Das Ing.-Büro Heller wird beauftragt, die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Frühzeitige Beteiligung Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB u. § 2
Abs. 2 BauGB: Stadt Windsbach, Bebauungsplan Nr. 1 "Baugebiet Moosbach"
Mit Mail vom 15. August 2024 bittet das Planungsbüro „Ermisch & Partner Landschaftsplanung“ im Namen der Stadt Windsbach um Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB u. § 2 Abs. 2 BauGB zu dem Bebauungsplan Nr. 1 „Baugebiet Moosbach“.
Die Stadt Windsbach plant die Ausweisung eines dörflichen Wohngebietes mit ca. 4 Bauplätzen im Ortsteil Moosbach. Aus Sicht der Verwaltung werden die Belange der Stadt Wolframs-Eschenbach durch die Aufstellung des Bauleitplanes nicht beeinträchtigt.
Der Stadtrat nimmt die Bauleitplanung der Stadt Windsbach zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Baugebiet Moosbach“ zur Kenntnis und erhebt hiergegen keine Einwände.
a) Anbau einer Terrassenüberdachung an ein bestehendes Wohnhaus
Mit Mail vom 02. September 2024 bittet das Landratsamt um Stellungnahme zum Bauantrag „Anbau einer Terrassenüberdachung an ein bestehendes Wohnhaus“. Die Bauherrin plant auf der Südseite Ihres Anwesens die Errichtung einer Terrassenüberdachung. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das Bauvorhaben.
Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag zum Anbau einer Terrassenüberdachung an das bestehende Wohnhaus zu.
Anfragen
Aufgrund der anstehenden Sperrung der B13 in Merkendorf bittet Stadtrat Franz Kocher um Aufstellung des Geschwindigkeitsmessgerätes im Ortsteil Waizendorf. Dies gilt auch auf Bitten für den Ortsteil Wöltendorf. Die Aufstellung wird laut Vorsitzendem in den jeweiligen Ortsteilen erfolgen.
Ferner bittet Ortsprecher Günter Meyer um Reinigung der Straßenabläufe in Wöltendorf auf der Kreisstraße. Bürgermeister Dörr wird dies an den Stadtbaumeister weitergeben.
Stadtrat Thomas Sichert berichtet von defekten Flusssteinen im Graben am Weiher in Reutern. Der Vorsitzende berichtet, dass dieses Problem bereits bekannt sei und im Rahmen des laufenden Unterhaltes vom Bauhof behoben werden soll.