Zum 01.01.2024 erhöht sich die Gebühr eines biometrischen Reisepasses für antragstellende Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, von bisher 60,00 Euro auf 70,00 Euro. Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt weiterhin 10 Jahre. Für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 24 Jahre alt sind, bleibt die ermäßigte Reisepassgebühr wie gewohnt bei 37,50 Euro. Die Gültigkeit beträgt weiterhin 6 Jahre.
Außerdem wird zum Jahreswechsel der Kinderreisepass abgeschafft. Somit dürfen ab dem 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt und können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig vom Alter – einen Reisepass und/oder einen Personalausweis beantragen, das heißt ab dem 01.01.2024 läuft es dann für Kinder ganz genauso wie für Erwachsene. Für Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis (Gebühr unter 24 Jahre 22,80 €). Für Reisen über die Grenzen der EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass mit Chip erforderlich (Gebühr unter 24 Jahre 37,50 €). Bitte informieren Sie sich rechtzeitig welche Einreisebestimmungen für das jeweilige Land gelten.