Nachholung Bürgerehrungen
Am 27. Oktober 2023 wurde im Bürgersaal der Ehrenabend abgehalten, wo verschiedene Bürgerinnen und Bürger bzw. Gewerbetreibende für Ihr positives Wirken zum Wohle der Stadt Wolframs-Eschenbach gewürdigt wurden. Frau Annegret Gloß, Herr Gerhard Dörr, sowie Stadtrat Herr Helmut Arndt war die damalige Teilnahme, aus terminlichen Gründen, leider nicht möglich. Deshalb werden die Ehrungen vom Vorsitzenden nun nachgeholt. Nach der Laudatio erhalten Frau Annegret Gloß und Herr Gerhard Dörr den Ehrenbrief. An Herrn Helmut Arndt wird die Bürgermedaille in Silber verliehen.
Sanierungsbebauungsplan „Adelmannsdorfer Straße“: Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat von Wolframs-Eschenbach hat in seiner Sitzung vom 19. Juli 2023 die Aufstellung des Sanierungsbebauungsplanes „Adelmannsdorfer Straße“ - Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB - beschlossen. Das Plangebiet befindet sich südöstlich der Altstadt von Wolframs-Eschenbach an der Adelmannsdorfer Straße und umfasst das ab 1948 bebaute Gebiet zwischen dem Schießweiher und dem Beginn der beiden Aussiedlerhöfe. Es wird im Norden durch den Dr.-Johann-Baptist-Kurz-Platz, der Windsbacher Straße sowie dem „Stollamühlbach“ und im Süden durch das Areal der Kindertagesstätte und der Grund- und Mittelschule begrenzt. Im Südosten reicht das Gebiet bis zu den Anwesen Adelmannsdorfer Straße 14 und 17. Im Westen grenzt es an den Sanierungsbebauungsplan Nr. 12 „Untere Vorstadt“ an. Der räumliche Geltungsbereich des Sanierungsbebauungsplanes „Adelmannsdorfer Straße“ erstreckt sich auf folgende Flurstücke: 172/3, 172/5, 172/6, 174/1 (tw.), 174/2, 174/3, 174/4, 174/7, 174/8, 174/9, 346, 347 (tw.), 348, 349, 350, 351, 352, 353, 354, 355, 438, 439/3, 456/1, 457 (tw.), 582 (tw.),583, 584, 585, 585/1, 586/1, 586/2, 587, 587/1, 588, 589, 589/0 der Gemarkung Wolframs-Eschenbach. Die Größe des Geltungsbereichs des Sanierungsbebauungsplanes „Adelmannsdorfer Straße“ beträgt insgesamt ca. 3,84 ha. Der Sanierungsbebauungsplan wird aufgestellt um die künftige städtebauliche Entwicklung zu steuern. Es soll als ein dörfliches Wohngebiet gem. § 5a BauNVO ausgewiesen werden.
Der von der Arbeitsgemeinschaft Ingenieurbüro Heller / Planungsgruppe DASS ausgearbeitete Vorentwurf in der Fassung vom 08.11.2023 des Bebauungsplanes wurde dem Gremium vorab per E-Mail zugestellt. Weiterhin erläutert der anwesende Prof. Geisenhof die entsprechenden Planunterlagen. Gegenüber den mit Mail vom 02. November 2023 an das Gremium versandten Unterlagen soll eine weitere Festsetzung zur Regelung von Flachdächern für Windfänge bzw. Hauseingänge entsprechend aufgenommen werden.
Nach dem Sachvortrag durch dem Vorsitzenden und Herrn Professor Geisenhof, wird nach eingehender Diskussion vom Gremium die Änderung von folgenden Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplanes gefordert:
| • | Änderung der GRZ für Einfamilienhäuser von 0,3 auf 0,4 (Maß der baulichen Nutzung) |
| • | Änderung Stellplatzanzahl, wobei bei einer Fläche pro Wohneinheit bis 60 m² 1 Stellplatz, und bei einer Wohnfläche von mehr als 60 m² dann 1,5 Stellplätze auf dem Grundstück vorzuweisen sind |
| • | Änderung der maximalen Breite von Gauben auf insgesamt 2,00 Metern |
| • | Bauweise der Stellplätze und Zufahrten auf den Grundstücken sind nur nach Möglichkeit wasserdurchlässig zu gestalten (Wegfall der Mussvorschrift) |
| • | Wegfall der Pflicht zur Begrünung bei Flachdächern |
| • | Ersetzung der Verpflichtung von „rechteckigen Flächen“ von PV- und Solarthermieanlagen durch die Bestimmung „PV- und Solarthermieanlagen haben sich gestalterisch in die Dachfläche zu integrieren“ |
| • | bei der Fassadengestaltung ist der Begriff Aluminium durch Metall zu ersetzen |
| • | Ergänzung Verbot der Anlage von Schotterflächen und Schottergärten |
| • | bei der Neuerrichtung von Wohngebäuden ist ein emissionsschutzrechtlicher Nachweis (Lärmschutzgutachten) nicht erforderlich. |
Der Vorsitzende sagt eine entsprechende Berücksichtigung der gewünschten Änderungen im Bebauungsplan zu.
Der Stadtrat billigt den vorgelegten Vorentwurf des Bebauungsplanes „Adelmannsdorfer Straße“ mit den vorher noch einzuarbeitenden genannten Änderungen, in der Fassung vom 08. November 2023 und beschließt, die vorzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, gem. § 4 Abs. 1 BauGB, durchzuführen. Der Auslegungsbeschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wolframs-Eschenbach zu veröffentlichen. Das Ing.-Büro Heller, Herrieden wird beauftragt, die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Beteiligung Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB: Markt Lichtenau, 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 B „Erweiterung des Gewerbegebietes Lichtenau Ost“
Das Ingenieurbüro „Christofori und Partner“ bittet im Auftrag der Nachbargemeinde Lichtenau mit Schreiben vom 27. Oktober 2023 die Stadt Wolframs-Eschenbach, im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, um Stellungnahme zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 B „Erweiterung des Gewerbegebietes Lichtenau Ost“.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 16. August 2023 wurden keine Einwände gegen die Bauleitplanung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung erhoben. Auch der aktuelle Entwurf der Bauleitplanung sieht aus Sicht der Verwaltung keine Beeinträchtigung für die Stadt Wolframs-Eschenbach vor.
Der Stadtrat nimmt die Bauleitplanungen des Marktes Lichtenau zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 B „Erweiterung des Gewerbegebietes Lichtenau Ost“ zur Kenntnis, und erhebt hiergegen keine Einwände.
Städtebauförderung: Jahresmeldung 2024
Mit Schreiben vom 25. September 2023 bittet die Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet Städtebauförderung, zur Vorbereitung und Aufstellung des Bayerischen Städtebauförderungsprogrammes 2024, um Vorlage der Jahresanmeldung. Hier gelten für die Stadt Wolframs-Eschenbach die beiden Programme „Altstadt“ und „Innen statt Außen“. Die geplanten Maßnahmen wurden im Rahmen des Jahresgespräches am 18. Oktober 2023 mit den zuständigen Sachbearbeitern der Städtebauförderung vorgestellt und abgestimmt.
Im Programmjahr 2024 sind neben den laufenden Beratungen und den Einzelmaßnahmen aus dem kommunalen Förderprogramm, die Planungsleistungen für die Neugestaltung des Teilbereiches „An der Stadtmauer“ und „Schulgässchen“, sowie die Vorarbeiten für die Errichtung des Servicegebäudes vorgesehen. Weiterhin sollen am Grundstück „Untere Vorstadt 4 und 6“ die Stützmauer und der Gehweg gebaut werden. Im Sonderprogramm „Innen statt Außen“ ist die Durchführung der laufenden Maßnahme „Färbergasse 4“ eingeplant.
a) Der Stadtrat beschließt, den als Anlage 1 vorliegenden Jahresantrag 2024 „Maßnahmen Altstadt“ analog der im Formular genannten Antragssumme bei der Regierung von Mittelfranken, einzureichen.
b) Der Stadtrat beschließt, den als Anlage 2 vorliegenden Jahresantrag 2024 „Maßnahmen Innen statt Außen“ analog der im Formular genannten Antragssumme bei der Regierung von Mittelfranken, einzureichen.
Antrag: Verlängerung des Gehweges „Rosine-Speicher-Straße“
Mit Mail vom 11. Oktober 2023 stellt Stadtrat Thomas Sichert den Antrag den bestehenden Gehweg in der „Rosine-Speicher-Straße“ bis zur „Windsbacher Straße“ auszubauen und die Straßenbeleuchtung dementsprechend zu erweitern.
Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag von Herrn Thomas Sichert wie folgt Stellung:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens, der Ausführungsplanung und den Bauarbeiten wurde der Gehweg bis zur Höhe des Regenrückhaltebeckens geplant und plankonform gebaut. Derzeit sind durch den bestehenden Gehweg alle Grundstücke des Baugebietes „Mühlbuck V“ erschlossen. Durch die gebaute Verbindung zur „Rangaustraße“ ist es bereits jetzt möglich, als Fußgänger einen verkehrssichereren Weg in Richtung Innenstadt zu wählen. Eine Weiterführung des Gehweges bis zur Staatsstraße „Windsbacher Straße“ (ca. 100 Meter) wurde damals im Stadtrat besprochen und bewusst nicht weiterverfolgt. Hintergründe hierfür sind insbesondere, dass sonst die Fußgänger, Radfahrer und Kinder im Außenbereich (zulässige Geschwindigkeit 100 km/h) auf der Staatsstraße stehen und so entsprechend eine Gefahrensituation entstehen würde. Die Baukosten (exkl. Nebenkosten) für die Verlängerung von ca. 100 Meter Gehweg werden aktuell auf ca. 35.000 € geschätzt. Die Kosten für die Straßenbeleuchtung sind in dieser Summe noch nicht enthalten.
Im Gremium entsteht eine rege Diskussion zum Antrag.
Der Stadtrat beschließt, den bestehenden Gehweg in der Rosine-Speicher-Straße bis zum Wirtschaftsweg „Alte Gärtnerei“ zu verlängern und mit Straßenlampen auf der Gehwegseite zu ergänzen. Die Maßnahme soll in Eigenregie durch den städtischen Bauhof möglichst wirtschaftlich und kostengünstig umgesetzt werden.
Grundsatzbeschluss: Altmühl-Mönchswald-Region – Kommunale Wärmeplanung
Mit Stadtratsbeschluss vom 11. Januar 2023 beauftragte der Stadtrat die Verwaltung weitere Vorarbeiten zur Realisierung eines Nahwärmenetzes durchzuführen. Zusätzlich fand am 21. April 2023 mit dem Gremium der Workshop „Alternative Energieversorgungsoptionen für Kommunen“ im Fachzentrum für Energie und Landtechnik in Triesdorf statt.
Im Rahmen der Bürgerveranstaltungen am 26.09.2023 und 28.09.2023 wurde in der DJK-Halle die Möglichkeit des Aufbaus eines Wärmenetzes den interessierten Bürger gegenüber näher erläutert.
Nach aktuellem Stand (Gebäudeenergiegesetz à bereits verabschiedet; und Wärmeplanungsgesetz) sind nun alle Städte und Gemeinden unter 100.000 Einwohner verpflichtet bis zum 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung vorzuweisen. Bei Antragstellung bis 31. Dezember 2023 gilt derzeit noch eine erhöhte Förderquote von 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Anschließend (ab 01. Januar 2024) soll die Förderung auf nur noch 60 % reduziert werden. Aufgrund der aktuellen Förderbedingungen soll nach einstimmigem Beschluss der AMR-Bürgermeister noch im Jahr 2023 ein gemeinsamer Förderantrag für die fünf Gemeinden Merkendorf, Mitteleschenbach, Ornbau, Weidenbach und Wolframs-Eschenbach eingereicht werden.
Die Stadt Wolframs-Eschenbach beschließt sich dem gemeinsamen Förderantrag der Altmühl-Mönchswald-Region anzuschließen, um die erhöhte Förderquote nutzen zu können.
Bauanträge:
a) Abbruch der bestehenden Garagen und Windfang, Neubau von zwei Fertigteilgaragen und eines Windfanges/Hauseinganges
Mit Posteingang vom 16. Oktober 2023 reichen die Bauherren den Bauantrag zum Abbruch der bestehenden Garagen und des Windfanges, sowie den Neubau von zwei Fertigteilgaragen und einen neuen Windfang / Hauseingang ein. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Adelmannsdorfer Straße“ und der bestehenden Veränderungssperre. Das Vorhaben entspricht dem Grunde nach den geplanten und vom Stadtrat am 08.11.2023 gebilligten Festsetzungen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag Nr. 20/2023 zum Abbruch der bestehenden Garagen und des Windfanges, sowie dem Neubau von zwei Fertigteilgaragen und einem neuen Windfang / Hauseingang zu. In Bezug auf die bestehende Veränderungssperre, wird eine entsprechende Ausnahme erteilt.
b) Bauvoranfrage: Neubau landwirtschaftliche Maschinenhalle
Mit Schreiben vom 16. Oktober 2023 und Posteingang vom 17. Oktober 2023 beantragt der Bauherr den Vorbescheid für den Bau einer landwirtschaftlich genutzten Halle. Die Bauvoranfrage sieht dabei eine Maschinen- und Lagerhalle mit 30 m Länge und 12 Meter Breite, sowie einem Vordach von 6 Meter vor. Als Dach ist ein Satteldach aus rotem Trapezblech und einer Neigung von 25° geplant. Nach telefonischer Mitteilung des Bauherrn ist eine Einfahrtshöhe von ca. 4,0 m, eine Traufhöhe von ca. 5,0 m und eine Gesamthöhe von ca. 7,0 m geplant. Das Grundstück liegt im Außenbereich. Die landwirtschaftliche Privilegierung ist durch die zuständige Baugenehmigungsbehörde zu prüfen. Es liegen keine Nachbarunterschriften vor.
Im Gremium herrscht, aufgrund der fehlenden Nachbarbeteiligung, das Einverständnis, die Bauvoranfrage zurückzustellen. Die Bauverwaltung soll dem Antragsteller mitteilen, dass die angrenzenden Nachbarn vor Beschlussfassung im Stadtrat zu beteiligen sind bzw. die fehlende Nachbarbeteiligung nachzuholen ist. Der Antrag wird deshalb vom Vorsitzenden, mit Zustimmung des Stadtrates, zurückgestellt.
c) Errichtung einer Terrassenüberdachung auf best. Dachterrasse
Mit Posteingang vom 26.10.2023 reicht der Antragsteller den Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf einer bestehenden Dachterrasse ein. Es liegen 4 von 5 erforderlichen Nachbarunterschriften vor. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das geplante Bauvorhaben.
Der Stadtrat stimmt den Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf die bestehende Dachterrasse zu.