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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Wolframs-Eschenbach
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB

Stadt Wolframs-Eschenbach

für die 1. Änderung des Sanierungsbebauungsplan Nr. 12 „Untere Vorstadt“

Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB

Der Sanierungsbebauungsplan Nr. 12 „Untere Vorstadt“ wurde von der Stadt Wolframs-Eschenbach gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 19.10.2022 als Satzung beschlossen. Er wurde am 01.11.2022 ortsüblich bekannt gemacht und ist damit in Kraft getreten.

Der Stadtrat Wolframs-Eschenbach hat in der Sitzung vom 06.11.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Sanierungsbebauungsplans Nr.12 „Untere Vorstadt“ – Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB - beschlossen.

Geltungsbereich

Das Plangebiet für die Änderung befindet sich südöstlich der Altstadt von Wolframs-Eschenbach gegenüber dem Schießweiher und umfasst das ab dem 2. Viertel des 19. Jahrhunderts bebaute Stadterweiterungsgebiet. Es wird im Norden durch den „Dr.-Johann-Baptist-Kurz-Platz“, im Westen durch die Straße „Untere Vorstadt“ und im Süden durch die „Seitenstraße“ begrenzt. Im Osten grenzt das Gebiet an den in Aufstellung befindlichen Sanierungsbebauungsplan Nr. 18 „Adelmannsdorfer Straße“.

Der räumliche Geltungsbereich des Änderungsbereiches für den Sanierungsbebauungsplan Nr. 12 „Untere Vorstadt“ erstreckt sich auf folgende Flurstücke: 168, 168/1, 169, 169/3, 170, 170/4 und 170/5 der Gemarkung Wolframs-Eschenbach. Die Größe des Geltungsbereichs des Änderungsbereiches für den Sanierungsbebauungsplan Nr. 12 „Untere Vorstadt“ beträgt insgesamt ca. 0,4390 ha.

Der vom Ingenieurbüro Heller erstellte Lageplan vom 06.11.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der 1. Änderung des Sanierungsbebauungsplans Nr. 12 „Untere Vorstadt“ ist Bestandteil des Beschlusses.

Der räumliche Geltungsbereich des zu ändernden Sanierungsbebauungsplanes Nr. 12 „Untere Vorstadt“ kann im Rathaus der Stadt Wolframs-Eschenbach, Bauverwaltung, Wolfram-von-Eschenbach-Platz 1, 91639 Wolframs-Eschenbach während der allgemeinen Dienstzeiten bzw. auf der Internetseite der Stadt Wolframs-Eschenbach unter www.wolframs-eschenbach.de unter den Rubriken Leben-Wohnen-Freizeit/Bau-Wohnflaechen eingesehen werden.

Verfahrensart

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgestellt.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienenden sozialgerechten Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern und zur Erfüllung der Klimaschutzziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes die Wärme- und Energieversorgung von Gebäuden treibhausgasneutral zu gestalten sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.“ (§1 Abs. 5 BauGB)

Ziel ist es, mit der Änderung den Charakter dieses bereits im 19. Jahrhundert überbauten Gebietes zu erhalten und zu sichern. Durch die Lage gegenüber dem Denkmal-Ensemble „Altstadt Wolframs-Eschenbach“ ist es erforderlich, die Anforderungen für diesen höchst sensiblen und den baukulturellen Wert der Stadt prägenden Bereich zu präzisieren und zu entwickeln. Zur Erhaltung der bestehenden Bau- und Sozialstruktur ist eine weitere Beschränkung der Wohnungsanzahl geboten.

Hinweis: Zur Sicherung der Planung wird eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB erlassen.

Wolframs-Eschenbach, 07.11.2024