Teilnahme am Volkstrauertag
Am Sonntag, den 16. November 2025 sind alle Stadträte sehr herzlich zum Gottesdienst und zur anschließenden Gedenkfeier am Kriegerdenkmal eingeladen. Treffpunkt ist um 09.30 Uhr am Oberen Tor.
Grundsatzbeschluss: Anschaffung / Ausrüstung Feuerwehrsirenen
Für die Feuerwehrsirenen wurden eine Einmessung und Schallpegelsimulation durchgeführt. Die entsprechenden Ergebnisse können aus dem „Ist-Zustand“ entnommen werden. Derzeit werden die Ortsteile bei einem Feuerwehralarm vollständig informiert. Im Stadtgebiet ist grundsätzlich eine gute Versorgung mit den bestehenden Sirenen feststellbar. Durch ein Fachbüro wurde eine mögliche Planung für die digitale Anbindung der Sirenen in den Ortsteilen und die Modernisierung der zwei bestehenden, analogen Sirenen im Stadtkern, erarbeitet.
Die Kosten für die digitale Anbindung einer Sirene belaufen sich nach vorliegender Auflistung, auf ca. 2.638,23 €/brutto. Für die Modernisierung einer Anlage werden Aufwendungen in Höhe von 10.236,86 € berechnet. Dies entspräche für die Anschaffung von zwei neuen digitalen Sirenen und der Anbindung von sechs Sirenen Gesamtkosten von ca. 36.139,73 €. Das derzeitige Förderprogramm „Digitalfunk Bayern“ sieht lediglich eine Förderung für die digitale Anbindung der Sirenen in Höhe von ca. 2.200 € bzw. max. 80 % vor. Nachdem keine gesetzliche Grundlage für eine Feuerwehrsirene bzw. insbesondere einer digitalen Sirene besteht und hier mit hohen Eigenmitteln für die Stadt Wolframs-Eschenbach zu rechnen ist, wird vorgeschlagen, die acht vorhandenen, analogen Sirenen digital anzubinden. Die Gesamtkosten hierfür belaufen sich nach der vorliegenden Kostenauflistung auf ca. 21.105,84 €. Hierbei kann mit einer Förderung von ca. 16.000 € gerechnet werden.
Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, die digitale Anbindung der acht vorhandenen Feuerwehrsirenen vorzunehmen. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine entsprechende Angebotsabfrage und Auftragsvergabe bis zu einem Betrag von 25.000,00 € vorzunehmen. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Zuschussanträge bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen.
Beteiligung Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB u. § 2 Abs. 2 BauGB: Gemeinde Haundorf, Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes "Photovoltaik und Energiespeicher Haundorf“
Mit Schreiben vom 08. Oktober 2025 wird die Stadt Wolframs-Eschenbach, als Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB, frühzeitig am Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes "Photovoltaik und Energiespeicher Haundorf“ der Gemeinde Haundorf, beteiligt.
Der Bebauungsplanentwurf sieht vor, auf einer Fläche von insgesamt ca. 16,8 ha, verteilt auf zwei Teilflächen, eine Photovoltaik-Freiflächenanlage und Energiespeichersysteme zu errichten. Bürgermeister Dörr erläutert anhand der vorgelegten Unterlagen die Änderung des Flächennutzungsplanes und den neuen Bebauungsplan.
Der Stadtrat nimmt die Bauleitplanungen der Gemeinde Haundorf zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes "Photovoltaik und Energiespeicher Haundorf“ zur Kenntnis und erhebt hiergegen keine Einwände.
Kommunalwahl 2026: Bestellung Wahlleiter und stellvertretender Wahlleiter
Für die anstehende Kommunalwahl am 08. März 2026 sind ein Wahlleiter und ein Stellvertreter zu bestellen.
Der Stadtrat beschließt, für die am 08.03.2026 stattfindende Kommunalwahl als Wahlleiter Stefan Beyerlein, Verw. Angestellter der VG und als stellvertretenden Wahlleiter, Herrn Wolfram Stellwag (Betriebstechniker und Klärwärter der Stadt) zu bestellen.
Kommunalwahl 2026: Entschädigung Wahlhelfer
Neben der Bestellung eines Wahlleiters und Stellvertreters ist die Entschädigung für die Wahlhelfer bei der Kommunalwahl 2026 noch durch Beschluss des Stadtrates festzulegen.
Es wird vorgeschlagen, für den Wahlsonntag ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 50,00 € und für den darauffolgenden Montag ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 30,00 € zu zahlen.
Der Stadtrat beschließt, dass die Wahlhelfer bei der Kommunalwahl am 08.03.2026 (Wahlsonntag), 50,00 € und am 09.03.2026 (darauffolgender Montag), 30,00 € Erfrischungsgeld erhalten.
a) Neubau eines EFH mit Garage und Terrassenüberdachung:
Mit Mail vom 09. Oktober 2025 bittet das Landratsamt Ansbach um Stellungnahme zu dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses (Breite: 9,85 m, Höhe: 8,01 m, Länge: 10,74 m) mit Garage (Breite: 7,99 m, Länge: 6,99 m) und Terrassenüberdachung.
Das Grundstück befindet sich neben dem „Dorfweiher“. Die Stadt Wolframs-Eschenbach weist daraufhin, dass im Falle von Hochwasser keine Haftungsübernahme oder Schadensersatz durch die Stadt Wolframs-Eschenbach erfolgt. Der Bauherr hat sich selbst mit geeigneten Mitteln vor Hochwasser zu schützen.
Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das Bauvorhaben.
Von Seiten des Gremiums wird angemerkt das in Zukunft aussagekräftigere Planungsunterlagen zur Beurteilung der einzelnen Bauvorhaben an die Stadträte herausgegeben werden sollen. Der Vorsitzende merkt an, dass die Stadt seit der Novellierung der BayBo – direkt keine Unterlagen mehr erhält, sondern diese jetzt direkt beim Landratsamt eingereicht werden. Die Bauverwaltung wird jedoch versuchen in Zukunft Planunterlagen über das jeweils beauftragte Büro, anzufordern.
Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Terrassenüberdachung zu. Der Bauherr hat sich selbst mit geeigneten Mitteln vor Hochwasser, ggf. durch den Dorfweiher, zu schützen. Gegen die Stadt Wolframs-Eschenbach können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Anfragen
Von Seiten des Gremiums wird nach den Ergebnissen der Geschwindigkeitsmessungen „Obere Vorstadt“ nachgefragt. Hierzu teilt der Vorsitzende mit, dass diese noch nicht ausgewertet sind, und wird diese daher in einer der nächsten Sitzungen bekanntgeben.