sowie von anstehenden Verbesserungsbeiträgen für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Wolframs-Eschenbach
Sehr geehrte Grundstückseigentümerin,
sehr geehrter Grundstückseigentümer,
die Vermessungsarbeiten durch das beauftragte Fachbüro Dr. Schulte|Röder Kommunalberatung aus Veitshöchheim zur Erhebung von Beiträgen für die beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen wurden zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Vermessungen waren erforderlich, um die Grundlagen für die Kalkulation der zukünftigen Herstellungsbeiträge für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Wolframs-Eschenbach zu ermitteln. Darüber hinaus werden diese Flächen auch für die Kalkulation der anstehenden Verbesserungsbeiträge zur Abrechnung der umfangreichen Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen für die öffentliche Entwässerungseinrichtung benötigt.
Zur Bedeutung dieser Arbeiten möchten wir Sie gerne ausführlich informieren und laden Sie deshalb zu folgender Bürgerinformationsveranstaltung ein:
Montag, 15. Januar 2024
um 19.00 Uhr im Mehrzweckraum (1.OG) der Kindertagesstätte
„St. Stilla“,
Am Sportzentrum 2, 91639 Wolframs-Eschenbach.
In dieser Versammlung wird Herr Michael Schulte vom Fachbüro zusammen mit den Vertretern der Stadt die bevorstehende Beitragserhebung umfassend erläutern. Bringen Sie bitte zum besseren Verständnis des Vortrages Ihr Flächenaufmaßblatt mit, welches Sie anbei erhalten. Einzelaufklärungen sind an diesem Abend aber nicht vorgesehen.
Hierfür bietet die Stadt gesonderte Anhörungstermine
an folgenden Tagen an:
| Dienstag, | 16.01.2024, | von 9.30 – 12.00 Uhr und von 13.30 – 18.00 Uhr, |
| Mittwoch, | 17.01.2024, | von 8.00 – 12.00 Uhr und von 13.30 – 18.00 Uhr, |
| Donnerstag, | 18.01.2024, | von 8.00 – 12.00 Uhr und von 13.30 – 16.00 Uhr, |
im Sitzungssaal des Rathauses, Wolfram-von-Eschenbach-Platz 1,
91639 Wolframs-Eschenbach.
Das für die Flächenerfassungen beauftragte Fachbüro Dr. Schulte|Röder Kommunalberatung ist zu diesen Terminen mit seinen fachkundigen Mitarbeitern anwesend. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine vorherige Terminvereinbarung leider nicht möglich ist. Sie können Ihre Anliegen während der o.g. Zeiten ohne Termin im Sitzungssaal vortragen. Bei dieser Gelegenheit erhalten Sie Auskunft über die Grundstücks- und Geschossflächen, die speziell Ihr Grundstück betreffen. Auch sonstige Fragen können geklärt werden. Bei Unklarheiten besteht erforderlichenfalls die Möglichkeit zur Nachmessung an Ihrem Grundstück. Bitte nutzen Sie diese Gelegenheit, um eventuelle Unklarheiten beseitigen zu lassen und um Auskunft für Ihre Fragen zu erhalten.