Dankesschreiben – Erwin Seitz
Der Vorsitzende verliest das Dankesschreiben von Ehrenbürger Erwin Seitz anlässlich der Verleihung der Ehrenbürgerwürde. Der Geehrte wünscht dem Gremium für die weitere Arbeit zum Wohle der Stadt Wolframs-Eschenbach alles Gute.
Neuerlass der Hundeverordnung
Zur Regelung einer Anleinpflicht für große Hunde und Kampfhunde ist eine Hundeverordnung erforderlich. Nachdem die derzeitige Verordnung der Stadt Wolframs-Eschenbach nicht mehr aktuell ist, sollte diese aus Sicht der Verwaltung neu erlassen werden. Die Verwaltung hat hierfür einen entsprechenden Entwurf ausgearbeitet, welcher an das Gremium verteilt wurde. Eine inhaltliche Änderung zu den derzeitigen Regelungen hat sich nicht ergeben.
Auf Grund von Art. 18 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 2011-2-I) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 23. Juli 2024 (GVBl. S. 247) und durch § 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2024 (GVBl. S. 254) geändert wurde, erlässt die Stadt Wolframs-Eschenbach die „Verordnung der Stadt Wolframs-Eschenbach über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden (Hundeverordnung – HundeV)“ in der Fassung vom 04.12.2024.
a) Fl.Nr. 70, Gemarkung Wolframs-Eschenbach, Hauptstraße 18, Städtische Beteiligungen Wolframs-Eschenbach GmbH: Nutzungsänderung des 1. Obergeschosses eines denkmalgeschützten Fachwerkgebäudes
Für die geplante Nutzungsänderung des 1. Obergeschosses am Anwesen „Hauptstraße 18“ ist ein Bauantrag erforderlich. Durch die Architekturwerkstatt Gerbing wurden die entsprechenden Antragsunterlagen erstellt und durch die Verwaltung geprüft. Die aktuellen Planungen sehen die Schließung der Galerie und Nutzung des 1. Obergeschosses als Fahrschule vor. Die Sparkassenfiliale im Erdgeschoss, sowie das Dachgeschoss und der Spitzboden bleiben unverändert bestehen. Die Außenansichten werden durch die Baumaßnahme nicht verändert.
Der Stadtrat stimmt dem vorliegenden Bauantrag der Städtischen Beteiligungen Wolframs-Eschenbach GmbH zur Nutzungsänderung des 1. Obergeschosses am denkmalgeschützten Fachwerkgebäude, Flurnummer 70, „Hauptstraße 18“, zu.
b) kurzfristige Bauanträge
Bei der Verwaltung sind keine kurzfristigen Bauanträge eingegangen.
Stadtrat Helmut Frey erkundigt sich zum Sachstand des geplanten Wärmekonzeptes für das Stadtgebiet. Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass ein aktives Handeln von Seiten der Stadt, aufgrund der fehlenden gesetzlichen Vorgaben in Bayern, aktuell nicht möglich ist. Hier sei es auch unter dem Gesichtspunkt der anstehenden Neuwahlen zum Bundestag, das Vernünftigste vorerst abzuwarten. Ferner fragt Stadtrat Helmut Frey nach, wann im Baugebiet Mühlbuck V die Deckschicht für die Straße aufgezogen wird. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Aufbringung der Deckschicht im Mühlbuck V nur zusammen mit der noch fehlenden Deckschicht im Mühlbuck IV erfolgen soll, um der Wirtschaftlichkeit gerecht zu werden. Zudem soll mit der Aufbringung gewartet werden, bis eine vollständige Bebauung der Grundstücke erfolgt ist, um Schäden an der Straße zu vermeiden.
Ortssprecher Günter Meyer bittet erneut um die Aufstellung des Geschwindigkeitsmessgerätes in Wöltendorf.
Nach den Anfragen bedankt sich der Vorsitzende bei allen anwesenden Stadträtinnen und Stadträten sowie bei der Ortssprecherin und den Ortssprechern für die gute, konstruktive und harmonische Zusammenarbeit im zurückliegenden Jahr.
2. Bürgermeister Johann Schlackl lobt das hohe Engagement des Vorsitzenden und der Verwaltung und bedankt sich zum Jahresabschluss. Beide wünschen allen Anwesenden schöne Weihnachten und ein gesundes neues Jahr.