Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Wolframs-Eschenbach hat am 25.01.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Das Landratsamt Ansbach hat mit Schreiben vom 01.02.2023, Az. 941.05-0024/001 SG 22, zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan Stellung genommen. Erinnerungen werden nicht erhoben.
Die Satzung wird nachstehend amtlich bekanntgemacht (Art. 65 Abs. 3 GO).
Danach liegt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für den Rest des Jahres öffentlich bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach, Wolfram-von-Eschenbach-Pl. 1, 91639 Wolframs-Eschenbach, (Zimmer 1.03) innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.
des Schulverbandes Wolframs-Eschenbach
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des Art. 9 Abs. 1 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) i.V. mit Art. 40 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband Wolframs-Eschenbach folgende
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 893.300,00 Euro
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 122.400,00 Euro
festgesetzt.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Schulverbandsumlage
(1) Verwaltungsumlage
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 750.000,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes und die Grundschüler der Stadt Wolframs-Eschenbach umgelegt.
2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2022 auf 348 Schüler festgesetzt.
3. Die Verwaltungsumlage wird je Schüler auf 2.155,17 Euro (gerundet) festgesetzt.
(2) Investitionsumlage
1. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Wolframs-Eschenbach, den 08. Februar 2023
Schulverband Wolframs-Eschenbach
gez.
Dörr
Schulverbandsvorsitzender