In diesem Jahr findet für die Amtszeit 2024-2028 wieder die Wahl der Schöffen und Schöffinnen statt.
Zurzeit werden daher in allen Kommunen Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, die der Zustimmung des Stadtrates bedürfen und aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenauswahlschluss die endgültige Auswahl erfolgen wird. Die Vorschlagsliste soll dabei alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Sie können sich daher bis
31. März 2023
für dieses Amt bewerben oder eine andere geeignete Person vorschlagen. Für die Bewerbung bzw. Vorschlag sind einheitliche Bewerbungsformulare des Landgerichts zu verwenden. Diese können im Sekretariat, bei Frau Lechner, entweder telefonisch 09875/975521 oder per Mail vorzimmer@wolframs-eschenbach.de angefordert werden, auch eine persönliche Vorsprache ist möglich.
Wir benötigen folgende Angaben:
• Familienname, ggfs. Geburtsname, Vorname
• Familienstand
• Geburtsdatum und -ort
• Beruf
• Straße und Hausnummer
• sowie ggfs. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten.