Zahlen: Wolfram-von-Eschenbach-Museum 2022
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass obwohl das Museum aufgrund der Corona-Pandemie,von Dezember 2021 bis Ende März 2022 geschlossen war, die Zahlen im Rest des Kalenderjahres wieder erfreulicherweise fast auf dem Niveau, wie in den Jahren vor Corona waren.
Insgesamt gab es im Jahr 2022, 1.183 Besucher im Museum und es wurde ein Umsatz von ca. 6.000 € erzielt.
Wohnmobilstellplatz wieder auf Platz 1
Weiterhin wird bekannt gegeben, dass nach einiger Zeit auf dem 2. Platz, die vielen Nutzer des bekannten Wohnmobilportals „Mobilisten.de“ in ihrer aktuellen Umfrage erfreulicherweise unseren Wohnmobilstellplatz „Münsterblick“ wieder auf Platz 1 von 2.608 Stellplätzen in ganz Deutschland gewählt haben.
Beteiligung Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB u. § 2 Abs. 2 BauGB: Markt Lichtenau, 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Gewerbe- und Industriegebiet Lichtenau A 6"
Mit Schreiben vom 27. Januar 2023 beteiligt die Nachbargemeinde Lichtenau die Stadt Wolframs-Eschenbach an dem Bauleitplanverfahren „2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 – Gewerbe- und Industriegebiet Lichtenau A 6“ im Rahmen der 2. Behördenbeteiligung.
Mit Beschluss vom 21. September 2022 hat der Stadtrat im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung keine Einwände erhoben.
Aus Sicht der Verwaltung liegen auch zu den vorliegenden Planungen keine Einwände vor.
Der Stadtrat nimmt die Bauleitplanung des Marktes Lichtenau zur 2. Änderung der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Gewerbe- und Industriegebiet Lichtenau A 6" zur Kenntnis und erhebt hiergegen keine Einwände.
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Bürgersaales
In der Stadtratssitzung vom 19.11.2022 hat der Stadtrat die Benutzungs- und Gebührensatzung für den Bürgersaal im Deutschordensschloss beschlossen.
In der praktischen Anwendung (sehr intensive Nutzung durch Kirchengemeinde, Vereine und Verbände, nachdem zwischenzeitlich keine kirchlichen Räumlichkeiten mehr zur Verfügung stehen), hat sich jetzt die Notwendigkeit einer textlichen Anpassung ergeben.
Der Stadtrat stimmt der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Bürgersaales in Fassung vom 08.02.2023 zu.
Bauanträge:
a) Umbau bestehendes Dachgeschoss, Abbruch Garage, Neubau Garage mit Obergeschoss
Mit Posteingang vom 28. Dezember 2022 reicht der Bauherr den Abbruchantrag für die Garage und den Bauantrag für den Umbau des bestehenden Dachgeschosses, sowie den Neubau einer Garage mit Obergeschoss, ein.
Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Nr. 6 An der Brechhausstraße“.
Der Bauherr beantragt Befreiungen für nachfolgende Festsetzungen des Bebauungsplanes und begründet diese wie folgt:
- Satteldächer mit einer Dachneigung von 28-35°: Im Bereich der neuen Garage wird aus gestalterischen Gründen eine Befreiung des Bebauungsplanes beantragt.
- Gauben bis zu einer Höhe von 1,10 Meter: Die Gauben auf dem Wohnhaus haben eine Höhe von ca. 1,60 m. Aus gestalterischen und platztechnischen Gründen wird eine Befreiung beantragt.
- Bebauung innerhalb der Baugrenze: Der Neubau überschreitet die Baugrenze im Norden. Aus gestalterischen und platztechnischen Gründen wird eine Befreiung beantragt.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauantrag zugestimmt werden. Die Nachbarunterschriften der erreichbaren Eigentümer sind vollständig.
Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag zum Umbau des bestehenden Dachgeschosses, dem Abbruch der Garage und Neubau einer Garage mit Obergeschoss, sowie den erforderlichen Befreiungen (Dachneigung, Gaubenhöhe und Bebauung außerhalb der Baugrenze), zu.
b) kurzfristige Bauanträge: Ausbau des Dachgeschosses, sowie Erweiterung und Ausbau der Garage zu Wohnraum
Von den Antragstellern wird mit Posteingang vom 06. Februar 2023 der Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses, sowie Erweiterung und Ausbau der Garage zu Wohnraum beantragt.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes
„Nr. 5 B – Wohngebiet östlich der Biederbacher Straße“.
Für das Bauvorhaben werden folgende Befreiungen beantragt:
- Höhe der Dachgauben: Die Dachgauben / Aufbauten sollen größer als die max. zulässige Höhe von ca. 1,10 m errichtet werden, um das Obergeschoss besser zu Wohnzwecken nutzen zu können.
- Garage: Die bestehende Traufhöhe der Garage mit 3,00 m, anstelle von zulässigen 2,75 m, soll bestehen bleiben. Weiterhin soll die Garage zu Wohnzwecken im Dachgeschoss ausgebaut werden.
Die Grenzbebauung beträgt mehr als 9,00 m, da die bestehende Gartenhütte mit der Garagenverlängerung nach hinten geschoben werden soll. Für die Grenzbebauung bzw. Abstandsfläche liegt eine entsprechende Abstandsflächenübernahme vor.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen zugestimmt werden.
Nach einer kurzen Diskussion stimmt der Stadtrat dem Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses, sowie Erweiterung und Ausbau der Garage zu Wohnraum, sowie den erforderlichen Befreiungen (Höhe Dachgauben, Traufhöhe Garage u. Länge Grenzbau), zu.