der Stadt Wolframs-Eschenbach
vom 08. Februar 2024
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Wolframs-Eschenbach folgende
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 11. Januar 2024, erhält folgende neue Fassung:
Im § 6 Abs. 1 Satz 1 werden die Beitragssätze neu festgesetzt:
Der Beitrag beträgt
a) pro qm Grundstücksfläche — 1,93 EUR
b) pro qm Geschossfläche — 20,05 EUR
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.03.2024 in Kraft.