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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Wolframs-Eschenbach
Ausgabe 2/2024
Aus dem Stadtrat
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Aus dem Stadtrat

Stadtratssitzung vom 07.02.2024

Bekanntgaben

Jahresbericht 2023 – Öffentliche Bücherei Wolframs-Eschenbach

Zur Bücherei, welche in Zusammenarbeit mit der katholischen Pfarrkirchenstiftung betrieben wird, kann der Vorsitzende für das abgelaufene Jahr 2023 mehr als erfreuliche Zahlen verkünden. So werden bei Besucher- und Ausleihzahlen erneut Rekordwerte erreicht. Insgesamt konnte die Einrichtung 5.944 Besucher (Vergleich 2014: 1.845 Besucher) mit 15.631 Ausleihungen (Vergleich 2014: 4.650) verzeichnen. Bürgermeister Dörr bedankt sich bei dem ehrenamtlichen Büchereiteam für die mehr als sehr gut geleistete Arbeit.

13. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung Bebauungsplan Nr. 17 „Solarpark Sonnenkraft Selgenstadt“

a) Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 2 BauGB – Behandlung der Einwendungen

Während der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Solarpark Sonnenkraft Selgenstadt“, vom 11. November 2023 bis 18. Januar 2024, sind keine Einwendungen von Bürgern eingegangen.

Der Stadtrat nimmt dies zur Kenntnis und beschließt, dass keine Abwägungen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung notwendig sind.

b) Beteiligung der Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB – Behandlung der Einwendungen

In der Zeit vom 11. November 2023 bis 18. Januar 2024 wurden die Träger der öffentlichen Belange und die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB zu dem Bauleitplanverfahren „Solarpark Sonnenkraft Selgenstadt“ beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

Die während der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 13. Flächennutzungsplanänderung, in der Fassung vom 18. Oktober 2023 und zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17 „Solarpark Sonnenkraft Selgenstadt“ in der Fassung vom 18. Oktober 2023, werden entsprechend den obenstehenden Ausführungen behandelt und abgewogen. Der Stadtrat stimmt den Abwägungsvorschlägen zu.

c) Feststellungsbeschluss

Der Stadtrat Wolframs-Eschenbach beschließt, vorbehaltlich der Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger, die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 07. Februar 2024, und stellt hiermit die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes fest. Gemäß § 6 Abs. 1 BauGB bedarf die 13. Flächennutzungsplanänderung der Genehmigung des Landratsamtes Ansbach. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die 13. Flächennutzungsplanänderung wirksam.

d) Satzungsbeschluss

Der Stadtrat Wolframs-Eschenbach beschließt, vorbehaltlich der Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 für das Sondergebiet „Solarpark Sonnenkraft Selgenstadt mit Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 07. Februar 2024, als Satzung. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Kraft.

Beitragssatzung für die Verbesserung der Entwässerungseinrichtung:

Stadt Wolframs-Eschenbach (VS-EWS)

Die Stadt Wolframs-Eschenbach baut derzeit an der Zentralkläranlage die neue Belüftung ein. In einer entsprechenden Berechnung wurde beim vollständigen Umbau der Belüftung, ein durchschnittliches Einsparpotential beim Energiebedarf der Belüftung von rund 20 % ermittelt. Dies bedeutet beim aktuellen Strompreis von ca. 33 Cent pro Kilowattstunde eine Kostenersparnis von jährlich ca. 10.000 € und eine zukünftige Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bei den Abwassergebühren.

Gesamtverbrauch Kläranlage / p.a. x 0,33 €/kwh x 20 % = ca. Ersparnis:

1. 2020 – 152.000 kw/h à 50.160 € x 20 % = 10.032 €

2. 2021 – 158.000 kw/h à 52.140 € x 20 % = 10.428 €

3. 2022 – 149.000 kw/h à 49.170 € x 20 % = 9.834 €

4. 2023 – 153.000 kw/h à 50.490 € x 20 % = 10.098 €

Die Baumaßnahme stellt eine Verbesserungsmaßnahme dar, wodurch die Investitionskosten abzüglich Zuschüsse einmalig über Verbesserungsbeiträge auf alle angeschlossenen, beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen bzw. die jeweiligen Eigentümer umgelegt werden können. Durch das beauftrage Kommunalbüro „Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung“ wurde ein möglicher Verbesserungsbeitrag berechnet und der entsprechende Satzungsentwurf für die Verbesserungsbeitragssatzung erstellt.

Der Stadtrat nimmt den Satzungsentwurf für die „Verbesserungsbeitragssatzung der Stadt Wolframs-Eschenbach“ zur Kenntnis und stimmt diesem in der vorliegenden Form zu. Die Verbesserungsbeitragssatzung soll zum 01. März 2024 in Kraft treten. Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung im Amtsblatt ortsüblich bekannt zu machen und dem Landratsamt Ansbach anzuzeigen.

1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Stadt Wolframs-Eschenbach

Nach dem vorhergehenden Beschluss zum Erlass der Verbesserungsbeitragssatzung der Stadt Wolframs-Eschenbach ist es rechtlich vorgeschrieben, die Herstellungsbeiträge neu zu berechnen und die entsprechende Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung zu beschließen. Hintergrund hierfür ist, dass die nun neu errechneten Herstellungsbeiträge die Kosten für die Baumaßnahme „Erneuerung der Belüftung“ inkludieren. Durch das beauftragte Kommunalbüro „Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung“ wurde die entsprechende Globalberechnung aufgestellt und die zukünftigen Herstellungsbeiträge berechnet.

Die neu berechneten Herstellungsbeiträge betragen demnach:

pro qm Grundstücksfläche 1,93 € (1,88 €)

pro qm Geschossfläche 20,05 € (18,88 €)

Der Stadtrat nimmt den Satzungsentwurf für die „1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Stadt Wolframs-Eschenbach“ zur Kenntnis, und stimmt diesem in der vorliegenden Form zu. Die 1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungsatzung (BGS-EWS) der Stadt Wolframs-Eschenbach soll zum 01. März 2024 in Kraft treten. Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung im Amtsblatt ortsüblich bekannt zu machen und dem Landratsamt Ansbach anzuzeigen.

Kindertagesstätte St. Stilla: Haushaltsplan 2024

In der Sitzung des Kindertagesstättenausschusses vom 13. Januar 2024 wurde den anwesenden Mitgliedern des Stadtrates und der Kirchenverwaltung der Haushaltsplan 2024 für die Kindertagesstätte „St. Stilla“ vorgestellt und ausführlich besprochen.

Dabei wurde vom Kindertagesstättenausschuss der Haushalt 2024 mit einstimmigen Empfehlungsbeschluss verabschiedet. Der Vorsitzende und der anwesende Kirchenpfleger geben einen kurzen Einblick in den vorliegenden Haushaltsentwurf.

Dieser umfasst im wesentlichen folgende Kennziffern:

Erträge gesamt: 2.172.300,00 €

Ausgaben gesamt: 2.151.062,00 €

Ferner kündigt Kirchenpfleger Johann Seitz an, dass im September auf Geheiß des Bistums Eichstätt eine Erhöhung der Gebührensätze erforderlich wird. Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass dies dann wieder im Gremium behandelt werden muss. Die Mitglieder des Stadtrates samt Bürgermeister sprechen der Kirche und dem Personal der Kindertagesstätte Ihren Dank für die geleistete Arbeit aus.

Der Stadtrat stimmt dem vorliegenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 der kath. Pfarrkirchenstiftung Wolframs-Eschenbach für die Kindertagesstätte „St. Stilla“ zu.

Beteiligung Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB u. § 2 Abs. 2 BauGB:

Stadt Merkendorf, 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 in Neuses „Baugebiet Hirtenfeld“ mit integriertem Grünordnungsplan

Das beauftragte Ingenieurbüro „Christofori und Partner “ aus Heilsbronn bittet mit Mail vom 05. Januar 2024, im Namen der Stadt Merkendorf, um Stellungnahme zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 2 in Neuses „Baugebiet Hirtenfeld“ mit integriertem Grünordnungsplan. Nach den vorliegenden Planunterlagen ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes mit ca. fünf Bauplätzen am östlichen Ortsausgang von Neuses, Stadt Merkendorf, geplant. Aus Sicht der Verwaltung sind keine Beeinträchtigungen für die Stadt Wolframs-Eschenbach erkennbar.

Der Stadtrat nimmt die Entwürfe zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 2 in Neuses „Baugebiet Hirtenfeld“ mit integriertem Grünordnungsplan zur Kenntnis und erhebt hiergegen keine Einwände.

Beteiligung Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB u. § 2 Abs. 2 BauGB:

Markt Lichtenau, 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 A „Erweiterung Freiflächen-Photovoltaikanlage Oberrammersdorf Nord“

Mit Mail vom 10. Januar 2024 wird die Stadt Wolframs-Eschenbach, als Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB, erneut am Verfahren zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 A „Erweiterung Freiflächen-Photovoltaikanlage Oberrammersdorf Nord“ des Marktes Lichtenau beteiligt. Mit Beschluss vom 18. Oktober 2023 hat der Stadtrat die Bauleitplanungen, im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung, zur Kenntnis genommen und keine Einwände erhoben.

Der Stadtrat nimmt die Bauleitplanungen „18. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 A „Erweiterung Freiflächen-Photovoltaikanlage Oberrammersdorf Nord“ des Marktes Lichtenau zur Kenntnis und erhebt hiergegen keine Einwände.

Zuschussantrag Förderverein KiTa St. Stilla e.V.: Anschaffung elektrisch unterstützter Krippenwagen

Der Zuschussantrag des Fördervereines KiTa St. Stilla wurde mit Mail vom 06. Februar 2024 vom Vereinsvorsitzenden Herrn Jochen Schilling, zurückgezogen.

Bauanträge

a) Anbau eines Wintergartens

Zum Jahresbeginn hat der Landkreis Ansbach den digitalen Bauantrag eingeführt. Damit verbunden ist auch die Pflicht, dass Anträge auf Baugenehmigungen (keine Genehmigungsfreistellungsverfahren oder Anträge auf Befreiungen etc.) direkt beim Landratsamt Ansbach einzureichen sind.

Mit Mitteilung vom 23. Januar 2024 bittet das Landratsamt um Stellungnahme zu dem Bauantrag und dem Anbau eines Wintergartens. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das geplante Bauvorhaben.

Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens zu.

b) Aufstockung Bestandsgebäude

Mit Posteingang vom 05. Dezember 2023 reichen die Bauherren den Bauantrag für die Erweiterung und Aufstockung des Bestandsgebäudes einen Bauantrag ein.

Das Bauvorhaben sieht die Aufstockung des an der nördlichen Grundstücksgrenze verlaufendem Bestandsgebäude und den Einbau von 12 Doppelzimmern und vier Einzelzimmern vor. Weiterhin sollen laut Bauantrag sieben Stellplätze auf dem Baugrundstück errichtet werden.

Seitens der Verwaltung wird angemerkt, dass die geplante Stellplatzausweisung auf dem Baugrundstück aus den Bauplänen selbst nicht ersichtlich ist. Im Grundriss des 1. Obergeschosses sind 7 Stellplätze eingezeichnet.

Die Lage der Stellplätze ist jedoch identisch mit den für den Biergarten (Baugenehmigung 2015) erforderlichen und nachgewiesenen Stellplätzen. Weiterhin sind nach den bestehenden Baugenehmigungen für den Neubau des Hotels (ab 1992) 25 Stellplätze im Hof des Betriebsgeländes und 3 Stellplätze vor der Metzgerei ausgewiesen. Die 3 Stellplätze vor der Metzgerei sind tatsächlich im Zuge des Anbaus zur barrierefreien Erschließung (2020) ersatzlos weggefallen. Zudem sind für den Umbau des „Gästehauses“ im Jahr 1999 nochmals 6 Stellplätze in der Baugenehmigung im Hof des Betriebsgeländes ausgewiesen, welche derzeit Grünfläche sind.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 15 „Obere Vorstadt“. Für das geplante Bauvorhaben werden durch die Bauherren mit Schreiben vom 17. Januar 2024 und Posteingang vom 22. Januar 2024 verschiedene Befreiungen beantragt und begründet.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Erweiterung des Hotels als eine weitere Stärkung des Tourismus am Ort zu begrüßen. Weiterhin ist die Ausbildung des Zwischenbaues als Flachdach und die Begründung nachvollziehbar. Der Sanierungsbeauftragte der Stadt Wolframs-Eschenbach wurde, wie in vergleichbaren Fällen um Stellungnahme zu dem Bauvorhaben gebeten. Die Befreiung der Gaubenaußenbreite und des Mindestabstandes zwischen den Einzelfenstern wird seitens des Sanierungsbeauftragten nicht befürwortet. In der Stellungnahme vom 06.02.2024 führt er hierzu die entsprechenden Begründungen und Lösungsvorschläge aus.

Durch die Verwaltung wird angemerkt, dass in einem ähnlichen Fall eine Befreiung für eine max. Außenbreite der Gauben von ca. 1,50 m erteilt wurde.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Nach dem Sachvortrag entsteht im Gremium eine rege Diskussion zu den einzelnen vorgetragenen Punkten. Es wird vorgeschlagen dass, einzeln zu den erforderlichen Befreiungen samt der Stellplatzproblematik abgestimmt wird. Das Ergebnis ist dem Bauherrn dann schriftlich mitzuteilen. Nach Vorlage der angepassten Antragsunterlagen erfolgt dann die erneute Behandlung des Bauplanes im Stadtrat.

Die erforderlichen Befreiungen des Bebauungsplanes zum Bauantrag zur Erweiterung und Aufstockung des Bestandsgebäudes werden folgendermaßen behandelt:

a) Der Stadtrat stimmt der Überschreitung der maximalen Wandhöhe von 6,40 m zu.

b) Der Stadtrat stimmt der Errichtung des Zwischenbaues als Flachdach zu.

c) Der Stadtrat stimmt den geplanten Abstand von 24 cm zu den jeweiligen Einzelfenstern nicht zu.

d) Der Stadtrat stimmt der geplanten Gaubenaußenbreite von 2,07 m zu.

Abweichend von den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes wird, wie in einem vergleichbaren Fall, einer maximalen Gaubenaußenbreite von 1,50 m zugestimmt.

Weiterhin wird von Seiten des Stadtrates vom Antragsteller ein Stellplatznachweis nachgefordert, welcher neben den zusätzlich neu benötigten Stellplätzen auch die bisherigen Stellplätze von früheren Baumaßnahmen des Gastronomie- und Hotelbetriebes nachweist (Gesamtdarstellung aller Stellplätze).

c) kurzfristige Bauanträge:

Bei der Verwaltung sind keine kurzfristigen Bauanträge eingegangen.

Anfragen

Stadtrat Thomas Sichert berichtet von notwendigen kleinen Instandsetzungsmaßnahmen des Gehweges am Senioren- und Pflegeheim Wolframs-Eschenbach. Der Vorsitzende sagt eine Erledigung durch den Bauhof zu.