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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Wolframs-Eschenbach
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Vollzug der Wassergesetze und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes;

Einleiten von Niederschlagswasser (Abwasser) aus dem Gewerbegebiet „Westlich der Biederbacher Straße - Erweiterung“ durch die Stadt Wolframs-Eschenbach in das Grundwasser (Versickerung) und in den Moosgraben, Landkreis Ansbach

Das Landratsamt Ansbach hat mit Bescheid vom 20.01.2025, Az. 6411.01-0507/0001 SG 43gr die gehobene Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser (Abwasser) aus dem Gewerbegebiet „Westlich der Biederbacher Straße - Erweiterung“ durch die Stadt Wolframs-Eschenbach in das Grundwasser (Versickerung) und in den Moosgraben, Landkreis Ansbach, befristet bis 31.12.2044 erteilt.

Eine Ausfertigung des Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung und den zugrundeliegenden Antragsunterlagen liegt zur allgemeinen Einsicht bei der Stadtverwaltung

Wolframs-Eschenbach in der Zeit vom 13.03.2025 bis 28.03.2025 während der Dienststunden (Montag - Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr) aus. Der Bescheid wurde dem Antragsteller zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Wolframs-Eschenbach, 11.02.2025