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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Wolframs-Eschenbach
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Stadt Wolframs-Eschenbach

Wolframs-Eschenbach, 01.03.2025

Az. Landratsamt: 6421.07-0003/0008 SG 43

Bekanntmachung

Wasserrecht;

Zutagefördern von Grundwasser aus dem Gewinnungsgebiet Schlauersbach zum Zwecke der öffentlichen Wasserversorgung für die Stadt Ansbach durch die Stadtwerke Ansbach GmbH

Die Stadtwerke Ansbach GmbH hat beim Landratsamt Ansbach unter Vorlage der notwendigen Planunterlagen eine wasserrechtliche Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser aus den Brunnen im Gewinnungsgebiet Schlauersbach beantragt.

Über diesen Antrag wurde zwischenzeitlich mit Erteilung einer gehobenen Erlaubnis vom 02.12.2024 entschieden. Die Auslegung der rechtlichen Entscheidung des Landratsamts Ansbach wird hiermit nach Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG in Verbindung mit Art. 69 BayWG bekannt gemacht.

Die Entscheidungsunterlagen (Bescheid über gehobene Erlaubnis vom 02.12.2024 und die erlaubten Antragsunterlagen) liegen zwei Wochen vom 13.03.2025 bis zum 28.03.2025 (einschließlich der genannten Tage) im Rathaus der Stadt Wolframs-Eschenbach (Bauverwaltung) während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 13:00 bis 18:00 Uhr) zur Einsicht aus.

Hiermit wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung mit dem Ende der Auslegungsfrist nach Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG gegenüber all denjenigen Betroffenen als zugestellt gilt, die keinen eigene Ausfertigung der Entscheidung erhalten haben.

Die durch die Einsichtnahme in die Unterlagen entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.