a) Statistik des Stadtarchives – 2024
Stadtheimatpfleger Oskar Geidner hat zum Jahresbeginn die Statistik des Stadtarchives für das vergangene Jahr übersandt, welche nun durch den Vorsitzenden vorgestellt wird.
b) Besucherzahlen im Museum – 2024
Im Jahr 2024 konnten das Museum „Wolfram von Eschenbach“ und die Sonderausstellung zur Stadtgeschichte erfreulicherweise 1.946 Besucher begrüßen. Dabei schauten sich 693 Personen die Sonderausstellung zur Stadtgeschichte in den Räumlichkeiten des Museums an.
c) Jahresbericht Bücherei – 2024
Die Bücherei hat für das Jahr 2024 den Jahresbericht vorgestellt. Mit 994 Stunden Ehrenamt hat das Büchereiteam die Bücherei geführt. Dabei konnten die Zahl der Entleihungen auf 17.991 und die Zahl der Besucher auf 6.907 im Jahr 2024 nochmals gesteigert werden. Die vorbildliche Arbeit des Büchereiteams wurde im Juli mit dem Bayerischen Kinderbibliothekspreis und dem Büchereisiegel in Silber entsprechend gewürdigt.
Das vielseitige Ehrenamt in Wolframs-Eschenbach von Archivpflege, Bücherei und verschiedener Vereinsarbeit, macht Wolframs-Eschenbach zu einem lebenswerten Ort. Der Vorsitzende bedankt sich im Namen der Stadt bei allen ehrenamtlich Engagierten.
Zwischenankauf zum Abbruch und zur Weiterveräußerung –
Fl.Nr. 637/3 und 637/4, Gemarkung Wolframs-Eschenbach, Biederbacher Str. 3
Bereits seit ca. 11 Jahren steht das Anwesen „Biederbacher Straße 3“ leer und der Zustand verschlechtert sich zunehmend. Aus Sicht der Verwaltung sollte daher versucht werden, den städtebaulichen Missstand und die steigende Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung, zu beseitigen.
Das Anwesen „Biederbacher Straße 3“ mit den Flurnummern 637/3 und 637/4 hat eine Größe von ca. 300 m² und liegt innerhalb des Sanierungsgebietes der Stadt Wolframs-Eschenbach. Nach Rücksprache mit der Städtebauförderung an der Regierung von Mittelfranken wäre es grundsätzlich möglich, das Grundstück zu erwerben, das Gebäude gänzlich abzubrechen und die Liegenschaft einer Neubebauung zuzuführen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wäre ein Städtebauförderungszuschuss in Höhe von bis zu 60 % der Abbruchkosten möglich. Weiterhin liegt für die Neubebauung des Grundstückes ein konkreter Kaufinteressent vor.
Aus Sicht der Verwaltung sollte das Anwesen erworben und der Abbruch mit Städtebauförderungsmitteln durchgeführt werden. Im Anschluss könnte dann das bereinigte Grundstück an den Kaufinteressenten veräußert werden. Insgesamt kann hier mit Kosten von ca. 50.000,00 € (abzüglich einer Bezuschussung von ca. 13.000,00 €) gerechnet werden. Die Fläche könnte dann zum aktuellen Bodenrichtwert zur Neubebauung weiterveräußert werden.
Der Stadtrat stimmt dem Ankauf, Abbruch und der Weiterveräußerung des Anwesens „Biederbacher Straße 3“, Flurnummern 637/3 und 637/4, zu den o.g. Konditionen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Zuschussanträge bei der Regierung von Mittelfranken, Städtebauförderung, und den Antrag auf einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen.
Kindertagesstätte St. Stilla: Haushaltsplan 2025
Für das aktuelle Haushaltjahr wurde durch die Kath. Pfarrkirchenstiftung Wolframs-Eschenbach der Haushaltsplanentwurf 2025 aufgestellt und gemäß dem Trägerschaftsvertrag dem Kindertagesstättenausschuss vorgelegt. Dieser fasste in seiner Sitzung am 28.01.2025 den einstimmigen Empfehlungsbeschluss für den Haushaltsplan 2025.
Das Haushaltsjahr 2025 umfasst dabei geplante Erträge in Höhe von 2.324.950,00 € und Aufwendungen in Höhe von 2.322.566,00 €. Der Jahresüberschuss beträgt nach aktueller Planung 1.784,00 €.
Weiterhin wurde in der Sitzung am 28. Januar 2025 der Einstellung einer Kraft, als geringfügig Beschäftige zur Essenszubereitung, zugestimmt. Die neue Kraft würde in Wolframs-Eschenbach grundsätzlich einen Tag pro Woche arbeiten bzw. im Krankheits- oder Urlaubsfall die Vertretung übernehmen. Die Lohnkosten sind in dem vorliegenden Haushaltsplan bereits berücksichtigt. Der anwesende Kirchenpfleger Johann Seitz erläutert den vorliegenden Haushaltsplan ausführlich dem Gremium
Der Stadtrat stimmt dem vorliegenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 der Kath. Pfarrkirchenstiftung Wolframs-Eschenbach für die Kindertagesstätte „St. Stilla“ zu. Weiterhin stimmt der Stadtrat der Einstellung einer geringfügig Beschäftigten in der Küche der Kindertagesstätte zu.
a) Neubau eines Carports
Der Bauherr plant den Neubau eines Carports mit zwei Stellplätzen.
Das Landratsamt Ansbach bittet um Stellungnahme. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das geplante Vorhaben.
Der Stadtrat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zum Neubau eines Carports mit zwei Stellplätzen zu.
b) Anbau einer Terrassenüberdachung
Die Antragsteller möchten an ihr bestehendes Wohnhaus eine Terrassenüberdachung mit einem seitlichen Wetterschutzelement errichten. Diese ist grundsätzlich verfahrensfrei und bedarf keiner Baugenehmigung.
Nachdem das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 – Kreutweg liegt und das Bauvorhaben den Festsetzungen nicht entspricht, ist jedoch eine isolierte Befreiung notwendig. Gegenstand der beantragten Befreiung sind die bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften. Der Bebauungsplan setzt ein Satteldach mit einer Dachneigung von 45° bis 52° Dachneigung und eine Dacheindeckung mit roten Dachsteinen fest.
Zur Begründung des Antrages führen die Bauherren an, dass sich der untergeordnete Anbau in Form einer Terrassenüberdachung als transparente Konstruktion an das bestehende Einfamilienhaus anfügen soll. Die geplante Terrassenüberdachung soll mit einem Glaspultdach und einer Dachneigung von ca. 7° ausgeführt werden. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der Stadtrat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung zum Anbau einer Terrassenüberdachung mit seitlichen Wetterschutzelement am bestehenden Wohngebäude zu.
c) Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohneinheiten
Im Nachgang zur letzten Stadtratssitzung teilte der Bauplatzinteressent mit, dass er den Bauplatz nicht erwerben möchte. Durch die Verwaltung wurde daher einem weiteren Interessenten das Grundstück zum Kauf angeboten. Die Antragsteller möchten das Grundstück erwerben und ein Mehrfamilienhaus errichten. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen und gültigen Bebauungsplans „Mühlbuck V“ in der Zone 2.1.
Auf dem betreffenden Bauplatz können Wohnhäuser mit max. zwei Wohneinheiten errichtet werden. Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Errichtung eines 2-geschossigen Mehrfamilienhauses mit flach geneigtem Satteldach und dem Einbau von 4 Wohnungen mit einer Größe von ca. 60 bis 80 m² durch die Antragsteller geplant. Die weiteren Festsetzungen (Anzahl Stellplätze, Grenzabstände, Kubatur des Gebäudes) werden eingehalten. In einem ähnlichen Fall wurde durch den Stadtrat die Befreiung für die Anzahl der Wohneinheiten erteilt. Nach eingehender Diskussion folgt die Beschlussfassung.
Der Stadtrat stimmt der Bauvoranfrage grundsätzlich zu. Es wird die Befreiung bei der Anzahl der Wohneinheiten auf bis zu 4 Wohneinheiten, bei Einhaltung der weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes (Anzahl Stellplätze, Grenzabstände, Kubatur des Gebäudes) erteilt. Weiterhin müssen für die Gültigkeit des Beschlusses noch die notwendigen Nachbarunterschriften eingeholt werden.
Neu: Frühzeitige Beteiligung Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB: Stadt Merkendorf, 13. Änderung Flächennutzungsplan sowie Aufstellung Bebauungsplan Nr. 23 „Hauptstraße 54“
Mit Schreiben vom 31. Januar 2025 wird die Stadt Wolframs-Eschenbach, als Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB, frühzeitig am Verfahren zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Hauptstraße 54“ der Stadt Merkendorf beteiligt. Dabei ist beabsichtigt das ehemalige Gaststättenareal städtebaulich neu zu ordnen und an dieser Stelle mehrere Gebäude zu errichten. Es sollen unter anderem zwei Mehrfamilienhäuser mit max. 6 Wohneinheiten, sowie Seniorenwohnungen entstehen. Bürgermeister Dörr erläutert anhand der vorgelegten Unterlagen die Flächennutzungsplanänderung und den neuen Bebauungsplan.
Der Stadtrat nimmt die Bauleitplanung der Stadt Merkendorf zur 13. Änderung Flächennutzungsplan sowie Aufstellung Bebauungsplan Nr. 23 „Hauptstraße 54“ zur Kenntnis und erhebt hiergegen keine Einwände.
Stadträtin Wörlein teilt mit, dass am Spiel- bzw. Bolzplatz am Mühlbuck, Richtung Reutern, durch die intensive Benutzung etliche Vertiefungen entstanden sind. Sie bittet darum bei entsprechender Witterung diese mit Humus aufzufüllen. Der Vorsitzende wird dies an den Bauhof weitergeben.