Kommunale Wärmeplanung – Aktueller Sachstand
Der Vorsitzende begrüßt den anwesenden Herrn Härterich von der Energieagentur Triesdorf und teilt dem Gremium mit, dass jetzt Informationen über den aktuellen Sachstand für die Nahwärmenetze auf Stadtgebiet folgen werden. Er übergibt offiziell Herrn Härterich das Wort. Dieser gibt einen detaillierten Überblick über den aktuellen Sachstand. Der Vorsitzende und das Gremium zeigen sich zufrieden über den bereits weit fortgeschrittenen Planungsstand. Erfreulich ist dabei, dass bereits einige Gebiete mit Nahwärme versorgt werden. Letztendlich ist festzuhalten, dass ein entsprechender Bedarf mit Nahwärme zu heizen definitiv in Wolframs-Eschenbach gegeben ist.
Jahresbericht Bücherei – 2025
Im Rahmen der Kuratoriumssitzung am 03. Februar 2026 wurde der Jahresbericht für das vergangene Jahr vorgestellt. Das Büchereiteam hat hierbei 1.471 ehrenamtliche Stunden für den Betrieb der Bücherei erbracht. Weiterhin konnten im vergangenen Kalenderjahr die Anzahl der Besucher und die Entleihungen nochmals gesteigert werden. Gegenüber dem Jahr 2023 sind beispielsweise die Entleihungen um mehr als 25 % gestiegen. Die Anzahl der Besucher ist von 5.944 im Jahr 2023 auf 7.558 Besucher im vergangenen Jahr gestiegen. Die sehr erfreuliche Entwicklung zeigt, dass die Institution „Bücherei“ in dem neu sanierten Gebäude im Stadtzentrum sehr gut angenommen wird und auch inzwischen mehr Leser aus den umliegenden Ortschaften die Bücherei in Wolframs-Eschenbach nutzen.
Stadtführungen – Statistik 2025
Nach Abschluss des Kalenderjahres 2025 liegen die Zahlen der verschiedenen Führungen im vergangenen Jahr vor. Mit insgesamt 82 Führungen sind die Zahlen gegenüber den Jahren 2023 mit 79 und 2024 mit 66 Führungen wieder gestiegen. Zu den beliebtesten Führungen zählen die normalen Stadtführungen und die Stadtführungen im historischen Kostüm. Weiterhin ist jedoch ein anhaltender Trend zum Individualtourismus feststellbar, was unschwer an den immer weiter steigenden Zugriffszahlen bei den Lauschtouren (online-Handyführung) auszumachen ist.
Förderbescheid „LEADER-Mittel“ für Adelmannsdorf
Mit Posteingang vom 28. Januar 2026 hat die Stadt Wolframs-Eschenbach den Zuwendungsbescheid für eine LEADER-Förderung für die Maßnahme „Treffpunkt Adelmannsdorf“ erhalten. Für das geplante Schaffen eines sozialen Treffpunkts im Ortsteil Adelmannsdorf wurde eine Förderung in Höhe von 60 % der förderfähigen Kosten bewilligt. Die Baumaßnahme soll nach Abschluss der Planung und Ausschreibung der Arbeiten zeitnah beginnen.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass er sich bereits in Gesprächen befindet, entsprechende Fördermittel für einen sozialen Treffpunkt im Ortsteil Selgenstadt zu generieren.
Übernachtungszahlen 2025
Inzwischen liegen die Übernachtungszahlen für das abgelaufene Jahr 2025 vor. Hier kann erfreulicherweise mit 32.374 Übernachtungen in Wolframs-Eschenbach ein Rekordwert vermeldet werden. Gegenüber dem Vorjahr 2024 ist dies eine Steigerung von 11,24 %. Der Vorsitzende gibt detailliert die Zahlen dem Gremium wieder.
Beteiligung Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB u. § 2 Abs. 2 BauGB: Gemeinde Mitteleschenbach, 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Moosbachgrund“
Mit Anschreiben vom 14. Januar 2026 bittet das beauftragte Ingenieurbüro Klos GmbH & Co. KG im Namen der Nachbargemeinde Mitteleschenbach um Stellungnahme zu der Bauleitplanung „1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 - Am Moosbachgrund“ im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung.
Für das bereits seit ca. 30 Jahren bestehende Wohngebiet am südwestlichen Ortsrand von Mitteleschenbach, soll aufgrund des eintretenden Generationswechsels, der bisher unbebaut gebliebenen Baugrundstücke und des hohen Siedlungsdrucks in der Region, mögliche Fehlentwicklungen in dem Wohngebiet verhindert werden. Zur Verhinderung von Fehlentwicklungen soll die Art der zulässigen baulichen Nutzung näher definiert werden. Durch die vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplanes sollen Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und sportliche Zwecke, sowie ausnahmsweise zulässige Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstelle im allgemeinen Wohngebiet ausgeschlossen werden.
Aus Sicht der Verwaltung sind die Belange der Stadt Wolframs-Eschenbach durch die vorliegende Bauleitplanung nicht beeinträchtigt.
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zu der Bauleitplanung zur Kenntnis und beschließt, dass keine Einwände seitens der Stadt Wolframs-Eschenbach für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Moosbachgrund“ bestehen.
Beteiligung Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB u. § 2 Abs. 2 BauGB: Gemeinde Haundorf, 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Haundorf im Bereich des Wohngebietes „Brand Süd-West“ und Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet "Brand Süd-West“
Das Ingenieurbüro Klos GmbH & Co. KG bittet im Namen der Gemeinde Haundorf um Stellungnahme zu den Bauleitplanungen „16. Änderung des Flächennutzungsplanes Haundorf“ im Bereich des Wohngebietes „Brand Süd-West“ und Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet "Brand Süd-West“. Anlass der Planung ist der stetige Bedarf nach Wohnbauflächen. Die Gemeinde Haundorf plant im Ortsteil „Brand“ ein Wohngebiet auszuweisen und zu erschließen. Der vorliegende Bebauungsplan schafft bei Umsetzung der zugrunde gelegten städtebaulichen Konzeption 10 Bauplätze für Einfamilienwohnhäuser (von denen einige auch für Doppel- und Reihenhäuser nutzbar sind) sowie 2 Bauplätze für Mehrfamilienhäuser.
Aus Sicht der Verwaltung sind die Belange der Stadt Wolframs-Eschenbach durch die vorliegenden Bauleitplanungen nicht beeinträchtigt.
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zu den Bauleitplanungen zur Kenntnis und beschließt, dass keine Einwände seitens der Stadt Wolframs-Eschenbach für die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Haundorf im Bereich des Wohngebietes „Brand Süd-West“ und Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet "Brand Süd-West“ bestehen.
Altmühl-Mönchswald-Region: Teilnahme am ALE-Förderprogramm „Impulsberatungen“
In der Allianzratssitzung der Altmühl-Mönchswald-Region am 20. Januar 2026 wurde durch das Amt für Ländliche Entwicklung, Herrn Werner Heindl, das Förderinstrument „Impulsberatungen durch das Amt für Ländliche Entwicklung“ vorgestellt. Die Impulsberatungen dienen dazu, interessierten Eigentümern bei der Beratung von sanierungsbedürftigen Gebäuden, zur Weiterentwicklung innerörtlicher Haus- und Hofanwesen durch ein kostenfreies und unverbindliches Beratungsgespräch, einen Ortstermin, einen Vorschlag zu Umbaumaßnahmen und zur künftigen Nutzung der Immobilie, zu unterstützen.
Insgesamt stehen mit jedem Förderantrag ein Budget von 15.000 € zur Verfügung, wovon eine Förderung in Höhe von 75 % der förderfähigen Kosten, durch das Amt für Ländliche Entwicklung erfolgt. In einem ersten Schritt soll die Behandlung und eine mögliche Beteiligung an dem Förderprogramm in den kommunalen Gremien beschlossen werden. Durch das Förderprogramm „Impulsberatungen“ können Immobilienbesitzer, außerhalb der „Städtebauförderungskulisse“ und „Dorferneuerung“, bei möglichen Sanierungen unterstützt werden.
Die Mitglieder des Gremiums stehen der Teilnahme positiv gegenüber. Der Vorsitzende weist auf Nachfrage ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Teilnahme am Programm um eine reine Beratungsdienstleistung für die entsprechenden Hauseigentümer handelt und somit eine erhebliche Hilfe in dem ganzen „Wirrwarr“ von Vorschriften und Fördermöglichkeiten darstellen dürfte.
Der Stadtrat beschließt, dass sich die Stadt Wolframs-Eschenbach im Rahmen der Altmühl-Mönchswald-Region um eine Förderung für Impulsberatungen durch ein Architekturbüro beim Amt für Ländliche Entwicklung bewirbt. Für die Beratungen steht ein Budget von insgesamt 15.000 Euro zur Verfügung, wovon 75 % gefördert werden. Der verbleibende Eigenanteil wird der jeweiligen Kommune in Rechnung gestellt, in der die Beratung stattfindet.
a) Neubau eines Tierwohlmaststalles
Für den Neubau eines Rindermaststalles wurde durch die Bauherren ein entsprechender Bauantrag eingereicht. Das Landratsamt Ansbach bittet mit E-Mail vom 08. Januar 2026 um Stellungnahme zu dem Bauvorhaben.
Die Landwirte planen auf dem Grundstück den Neubau eines Rindermaststalles mit einer Breite von ca. 26 m und einer Länge von ca. 42 m. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich. Ein Anschluss an die Zentralkläranlage ist nicht erforderlich. Die wegemäßige Erschließung ist für den landwirtschaftlichen Bau ausreichend gegeben. Die Privilegierung ist durch das Landratsamt Ansbach zu prüfen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag Nr. 32/2025 zum Neubau eines Tierwohlmaststalles zu.
b) Errichten / Erweitern von Schleppgauben, Umbau / Energetische Sanierung eines Einfamilienwohnhauses zu zwei Wohneinheiten
Das Landratsamt Ansbach bittet mit Mail vom 04. Februar 2026 um Stellungnahme für den vorliegenden Bauantrag. Der Bauherr möchte ein bestehendes Einfamilienwohnhaus energetisch sanieren und für zwei Wohneinheiten umbauen. Weiterhin sollen die bestehenden Gauben entsprechend geändert werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist die energetische Sanierung und der Bezug des Wohnhauses zu begrüßen. Die Planung wurde mit dem Sanierungsbeauftragten der Stadt Wolframs-Eschenbach abgestimmt.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag für die Errichtung / Erweiterung von Schleppgauben und dem Umbau und energetischen Sanierung des bestehenden Wohnhauses zu.
Anfragen
Der Vorsitzende informiert das Gremium darüber, dass für die Neubebauung des Anwesens „Biederbacher Straße 3“ durch die Bauherren „L&M Lohbuck GmbH“ die entsprechenden Planungsunterlagen vorgelegt wurden. Der Bauherr sieht hierbei die Neubebauung des Anwesens mit einem zweistöckigen Bürogebäude und einer Wohnung vor. Die Planung wurde bereits mit dem Sanierungsbeauftragten der Stadt abgestimmt. Nach Einreichung und Aufforderung durch das Landratsamt Ansbach, soll die Beschlussfassung in einer der nächsten Sitzungen im Stadtrat erfolgen.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass bei dem Bushaltehäuschen im Ortsteil Sallmannshof die Fensterscheibe beschädigt ist, auch wird auf erhebliche Spuren von Vandalismus von der Adelmannsdorfer Straße am Gehweg zur Kindertagesstätte eingegangen. Der Vorsitzende sagte eine Prüfung bzw. Behebung durch den Bauhof zu. Zum Schluss wird noch die Parksituation am Oberen Tor angesprochen.