Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach hat am 21.02.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
Das Landratsamt Ansbach hat mit Schreiben vom 04.03.2024, Az. 941.04-008/001 SG 22, zu der Satzung, die keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält, Stellung genommen. Erinnerungen werden nicht erhoben.
Die Satzung wird nachstehend amtlich bekanntgemacht (Art. 10 VGemO i.V.m. Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO). Danach liegt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für den Rest des Jahres öffentlich bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach, Wolfram-von-Eschenbach-Pl. 1, 91639 Wolframs-Eschenbach, (Zimmer 1.03) innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.
für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 und 26 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (FN BayRS 2020-1-1-I) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach folgende
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 824.200,00 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 10.700,00 Euro
festgesetzt.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1) Verwaltungsumlage
1. Der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 664.000,00 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl
nach dem Stand vom 30.06.2023 (amtl. Statistik) auf 4.861 Einwohner festgesetzt.
3. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 136,60 Euro (gerundet) festgesetzt.
(2) Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.
Wolframs-Eschenbach, den 13.03.2024
gez.
Dörr
Gemeinschaftsvorsitzender