Übernachtungszahlen 2023
Erfreulicherweise sind die Übernachtungszahlen in Wolframs-Eschenbach im vergangenen Kalenderjahr mit 30.335 Übernachtungen, auf einen neuen Höchststand gestiegen. Gegenüber dem „Vor-Corona-Jahr 2019“ konnte die Zahl um ca. 5 % gesteigert werden.
Flurbereinigungsverfahren „Kernwegenetz“ – Aktueller Sachstand
Inzwischen wurden in mehreren Gesprächsterminen mit dem Amt für Ländliche Entwicklung, der Stadtverwaltung und den verschiedenen Grundstückseigentümern, die geplanten Kernwege auf dem Stadtgebiet von Wolframs-Eschenbach (Nähe Selgenstadt und Lückenschluss zwischen „Bammersdorfer- und Gotzendorfer Weg“) vorgestellt und die notwendigen Flächenankäufe abgestimmt. Nach Abschluss der Gesprächstermine steht jetzt fest, dass alle Eigentümer mit dem Kernwegeausbau und dem entsprechenden Verkauf möglicher Teilflächen einverstanden sind. Die genauen Quadratmeter ergeben sich nach Abschluss der Baumaßnahme und neuen Vermessung. Die Kosten für den Ausbau des Weges werden derzeit durch das Amt für Ländliche Entwicklung ermittelt. Nach heutigem Stand ist ein Baubeginn ab Mitte Oktober 2024 geplant.
Stadt Wolframs-Eschenbach: Vorlage Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 einschließlich Finanzplan 2025 – 2027
In der Sitzung des Haushaltsausschusses am 19. Februar 2024 sowie in den Fraktionssitzungen wurden die Daten des Haushaltes 2024 vorbesprochen. Den Mitgliedern des Stadtrates wurde vorab weiterhin der vollständige Haushaltsplanentwurf zugestellt. Dieser wird nun vom Vorsitzenden und dem Kämmerer erläutert.
Eckdaten Haushalt 2024:
Haushaltsvolumen:
Verwaltungshaushalt: — 8.782.200,00 €
Vermögenshaushalt: — 1.658.800,00 €
Zuführungsbetrag: — 1.293.500,00 €
Schuldenentwicklung:
Tilgung von 487.600,00 €; Gesamtverschuldung wird am Ende des Haushaltsjahres bei ca. 3.086.781,99 € (incl. partiarisches Darlehen der PV-Anlage-Deponie in Höhe von ca. 235.000,00 €), liegen. Niedrigster Schuldenstand seit 2015.
Rücklagenentwicklung:
Rücklage: — ca. 146.300 €
(Ende 2024, Stand zum 01.01.2023 ca. 139.900 €)
Investitionsvolumen: ca. 1.165.000 € (Vorjahr ca. 2,35 Mio. Euro)
Der Stadtrat beschließt den vorgelegten Haushaltsplan 2024 mit einem Volumen im Verwaltungshaushalt von 8.782.200,00 Euro und im Vermögenshaushalt mit 1.658.800,00 Euro. Ebenfalls wird dem Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2027 die Zustimmung erteilt.
Der Stadtrat beschließt folgende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung der Stadt Wolframs-Eschenbach
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Stadt Wolframs-Eschenbach folgende
Haushaltssatzung
§ 1
Für das Haushaltsjahr 2024 wird der Haushaltsplan
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 8.782.200,00 Euro
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 1.658.800,00 Euro
festgesetzt.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 400 v.H.
b) für die Grundstücke (B) — 375 v.H.
2. Gewerbesteuer
a) nach dem Gewerbeertrag — 330 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.100.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.
11. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung Bebauungsplan Nr. 1 B „Erweiterung Gewerbegebiet westl. der Biederbacher Straße“
a) Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 2 BauGB – Behandlung der Einwendungen
Der Stadtrat von Wolframs-Eschenbach hat in seiner Sitzung vom 18. Oktober 2023 den Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 1 B Erweiterung des Gewerbegebietes „Westlich der Biederbacher Straße“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit den Bauleitplanungen beabsichtigt die Stadt aufgrund der aktuellen Nachfrage, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes in Wolframs-Eschenbach zu schaffen. Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für ein Gewerbegebiet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 3,3 ha und umfasst das Flurstück 510 der Gemarkung Wolframs-Eschenbach.
Während der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 B „Erweiterung Gewerbegebiet westl. der Biederbacher Straße“, vom 11. Dezember 2023 bis 18. Januar 2024, sind keine Einwendungen von Bürgern eingegangen.
Der Stadtrat nimmt dies zur Kenntnis und beschließt, dass keine Abwägungen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung notwendig sind.
b) Beteiligung der Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB – Behandlung der Einwendungen
Der Stadtrat von Wolframs-Eschenbach hat in seiner Sitzung vom 18. Oktober 2023 den Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 1 B Erweiterung des Gewerbegebietes „Westlich der Biederbacher Straße“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit Brief vom 30. November 2023 wurden 25 Behörden/TÖB angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 7 Hinweise zur Planung mitgeteilt. Weitere 9 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben erklärt, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 06. März 2024 entnommen werden.
Die während der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 11. Flächennutzungsplanänderung, in der Fassung vom 18. Oktober 2023, und zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 B „Erweiterung Gewerbegebiet westl. der Biederbacher Straße“ in der Fassung vom 18. Oktober 2023, werden entsprechend den obenstehenden Ausführungen behandelt und abgewogen. Der Stadtrat stimmt den Abwägungsvorschlägen zu.
c) Feststellungsbeschluss
Der Stadtrat Wolframs-Eschenbach beschließt, vorbehaltlich der Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger, die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 06. März 2024 und Umweltbericht, und stellt hiermit die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes fest.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise vorgebracht haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten. Gemäß § 6 Abs. 1 BauGB bedarf die 11. Flächennutzungsplanänderung der Genehmigung des Landratsamtes Ansbach. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die 11. Flächennutzungsplanänderung wirksam.
d) Satzungsbeschluss
Der Stadtrat Wolframs-Eschenbach beschließt, vorbehaltlich der Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages, mit dem Vorhabenträger, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 1 B für das Gebiet „Erweiterung Gewerbegebiet westl. der Biederbacher Straße“ mit Festsetzungen, Begründung (Stand 06. März 2024), spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung, Umweltbericht, Grünordnungsplan und schalltechnischer Untersuchung, als Satzung. Als Inhalt der Satzung gilt der Satzungstext der Sitzungsvorlage bzw. der Bebauungsplan mit Begründung und allen o. g. Anlagen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise vorgebracht haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan, nach Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung im Amtsblatt ortsüblich bekannt zu machen und dem Landratsamt Ansbach gemäß § 10 Abs. 2 BauGB anzuzeigen.
a) Garagenanbau
Mit Mitteilung vom 06. Februar 2024 bittet das Landratsamt um Stellungnahme zu dem Bauantrag des Bauherrn zum Garagenanbau und der beantragten Befreiung des Bebauungsplanes. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7 „Ziegelhütte I“. Im Bebauungsplan unter 2.01. Dachneigung und Dachform sind Satteldächer mit einer Dachneigung von 45° - 52° festgesetzt. Dächer der Nebengebäude sind dem Hauptgebäude weitestgehend anzupassen. Carports sind mit flacher Bedachung zugelassen. Der Bauherr beantragt und begründet mit Schreiben vom 20. Dezember 2023 die Befreiung der Festsetzung „Nr. 2.01 Dachneigung und Dachform“. Statt dem vorgeschriebenen Satteldach würde er gern den Garagenanbau mit einem Pultdach und 7° Dachneigung errichten. Weiterhin stellt die Verwaltung fest, dass die Festsetzung 1.04 „Gesamtgebäudelänge an der Grenze max. 8 Meter“ überschritten wird und hierfür eine zusätzliche Befreiung erforderlich wäre. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das geplante Bauvorhaben, da der Garagenanbau nicht vom öffentlichen Raum aus, sichtbar ist. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag 04/2024 zum Garagenanbau und der damit verbundenen Befreiung „Dachneigung und Dachform“, sowie der „maximalen Grenzbebauung“ von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ziegelhütte I“ zu.
b) Bauvoranfrage: Errichtung 4-Familienhaus
Die Bauherren planen ein Wohnhaus mit 4 kleineren Wohneinheiten und 6 Stellplätzen zu errichten. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3 E „Mühlbuck V“ in der Zone 1.1. Auf dem betreffenden Bauplatz können Einzel- und Doppelhäuser errichtet werden.
(Hinweis: Auf den beiden Nachbargrundstücken sind jeweils 4 Wohneinheiten zulässig.) Nach Angabe der Antragsteller möchten diese Wohnraum für Alleinstehende, junge Pärchen usw. mit entsprechender Wohnfläche errichten und bitten daher um Befreiung der Festsetzung „Anzahl der Wohneinheiten“ auf 4 Wohneinheiten, statt 2 Wohneinheiten. Die weiteren Festsetzungen werden eingehalten.
Der Stadtrat stimmt der Bauvoranfrage zu. Es wird die Befreiung bei der Anzahl der Wohneinheiten auf 4 Wohneinheiten, bei Einhaltung der weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes, erteilt.
c) Wiedererrichtung bestehendes Wohnhaus zu Mehrfamilienwohnhaus
Mit Posteingang vom 22. Februar 2024 reicht der Bauherr den Bauantrag zur Wiedererrichtung eines bestehenden Wohnhauses zu einem Mehrfamilienwohnhaus bei der Stadt Wolframs-Eschenbach ein. Mit Mitteilung des Landratsamtes Ansbach vom 04. März 2024 bittet die Genehmigungsbehörde um die gemeindliche Stellungnahme. Der Bauantrag sieht die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern (mit gemeinsamen Laubengang bzw. Aufgang) und jeweils 6 Wohneinheiten und 12 Stellplätzen, sowie zwei Nebengebäude, vor. Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 18 „Adelmannsdorfer Straße“. Weiterhin liegt das Bauvorhaben innerhalb der rechtskräftigen Veränderungssperre.
Für das geplante Bauvorhaben werden durch den Bauherren mit Schreiben vom 22.02.2024 versch. Befreiungen beantragt:
| Entwurf Bebauungsplan „Adelmannsdorfer Straße“ | Planung: |
| 2.1: Pro Gebäude max. 4 Wohnungen | 6 Wohneinheiten je Gebäude |
| 2.4. Teilgebiet A, Typ I „eingeschossig“ Anzahl Vollgeschosse, Wandhöhe und Dachneigung VG II = I + D // traufseitig 4,0 m // 40°-50° DN | 2. Vollgeschoss ist nicht im Dachgeschoss. Wandhöhe lt. Schnitt 6,34 m Dachneigung 25° |
Weiterhin beantragt der Bauherr die Festsetzungen des Bebauungsplanes dahingehend zu ändern, dass die Anzahl der Wohneinheiten nicht pro Gebäude, sondern pro Flurstück erfolgt. Darüber hinaus wäre es aus seiner Sicht sinnvoll, im Teilgebiet A den Gebäudetyp B (aus Teilgebiet B) aufzunehmen. Aus Sicht der Verwaltung bildet die aktuelle Planung nicht das städtebauliche Ziel des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 18 „Adelmannsdorfer Straße“ ab. Die Anträge des Bauherren auf Änderung des aktuellen Entwurfes des Bauleitplanes können aus fachlicher Sicht nicht befürwortet werden. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung ging ein Bürgereinwand fristgerecht bei der Stadt Wolframs-Eschenbach ein. Die Abwägung hierzu erfolgt in einer kommenden Stadtratssitzung.
Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag Nr. 6/2024 zur Wiedererrichtung eines Wohnhauses in ein Mehrfamilienwohnhaus in der vorliegenden Form nicht zu. Die Befreiungen für die geplante Anzahl von 6 Wohneinheiten je Gebäude und des geplanten Baukörpers (Vollgeschoss nicht im Dachgeschoss, Überschreitung Wandhöhe und Dachneigung) werden nicht erteilt. Dem Antrag auf Ausnahme der Veränderungssperre wird nicht entsprochen.