Der Vorsitzende gibt die Übernachtungszahlen des Wohnmobilstellplatzes für das Kalenderjahr 2024 bekannt. Erfreulicherweise konnte mit insgesamt 12.442 Übernachtungen das hohe Niveau der Vorjahre gehalten werden. Nach wie vor genießt der Stellplatz unter den Wohnmobilisten große Beliebtheit.
Von der Feuerwehr Biederbach wurde ein Antrag zur Beschaffung eines gebrauchten Feuerwehrfahrzeuges in der Verwaltung eingereicht. Hintergrund dafür ist die steigende Anzahl der Einsätze in den vergangenen Jahren (besonders bei Verkehrsunfällen), sowie die Überalterung der vorhandenen Tragkraftspritze.
Weiterhin ist die FFW-Biederbach inzwischen die letzte selbständige Ortsteilwehr und konnte erfreulicherweise in den vergangenen Jahren mehrere Neueintritte von zugezogenen und heranwachsenden Biederbacher Bürgern verzeichnen. Durch diese positiven Umstände ist hier auch eine längerfristige Perspektive für die Feuerwehr Biederbach gegeben.
Im anstehenden Haushalt 2025 wurde ein Betrag von 25.000,00 € für die Beschaffung des Fahrzeuges voreingestellt.
Der Stadtrat stimmt dem Ankauf eines passenden gebrauchten Feuerwehrfahrzeuges zu Gesamtkosten von 25.000,00 €/brutto für die Ortsteilfeuerwehr Biederbach zu.
In der Sitzung des Haushaltsausschusses am 18. Februar 2025, sowie in den Fraktionssitzungen, wurden die Daten des Haushaltes 2025 bereits ausführlich vorbesprochen. Den Mitgliedern des Stadtrates wurde vorab weiterhin der vollständige Haushaltsplanentwurf zugestellt. Dieser wird nun vom Vorsitzenden und dem Kämmerer erläutert.
Eckdaten Haushalt 2025: | |
| Haushaltsvolumen | |
| Verwaltungshaushalt: | 9.006.500,00 € (Vorjahr: 8.782.200,00 €) |
| Vermögenshaushalt: | 1.195.300,00 € (Vorjahr 1.658.800,00 €) |
| Zuführungsbetrag: | 925.100,00 € |
Tilgung von 487.600,00 €; Gesamtverschuldung wird am Ende des Haushaltsjahres bei ca. 2.610.693,97 € (incl. partiarisches Darlehen der PV-Anlage-Deponie in Höhe von ca. 205.000,00 €) liegen. Dies ist der niedrigste Schuldenstand seit 2014.
Rücklage: ca. 205.000 € (Ende 2025, Stand zum 01.01.2025 ca. 200.000 €)
Investitionsvolumen: ca. 700.000 € (Vorjahr ca. 1,15 Mio. Euro).
Nach eingehender Diskussion im Gremium wird sich noch darauf geeinigt, dass die Maßnahme „Dorferneuerung Biederbach“ in die Finanzplanung aufgenommen wird, sobald die endgültige Förderzusage von Seiten des Amtes für ländliche Entwicklung vorliegt.
Der Stadtrat beschließt den vorgelegten Haushaltsplan 2025 mit einem Volumen im Verwaltungshaushalt von 9.006.500,00 Euro und im Vermögenshaushalt mit 1.195.300,00 Euro. Ebenfalls wird dem Finanzplan für die Jahre 2026 bis 2028 die Zustimmung erteilt.
Ferner wird hierzu folgende Haushaltssatzung beschlossen:
H a u s h a l t s s a t z u n g
der Stadt Wolframs-Eschenbach
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Stadt Wolframs-Eschenbach folgende
Haushaltssatzung
Für das Haushaltsjahr 2025 wird der Haushaltsplan
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 9.006.500,00 Euro
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 1.195.300,00 Euro
festgesetzt.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt (gemäß Hebesatzung vom 07. November 2024):
| 1. Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 420 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 230 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer | ||
| a) | nach dem Gewerbeertrag | 330 v.H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.100.000,00 Euro festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.
| a) | Bauvoranfrage: Überschreitung Grundflächenzahl und Gelände Teilauffüllung |
| Im Nachgang zur letzten Stadtratssitzung kristallisierte sich heraus, dass der Bauplatz jetzt mit einem einstöckigen Doppelbungalow bebaut werden soll. Dies liegt insbesondere an der Topographie des Grundstückes und einer inzwischen erfolgten Abstimmung mit den angrenzenden Nachbarn. |
| Die Bauherren möchten nun auf dem Grundstück einen einstöckigen Doppelbungalow mit einer Grundfläche von ca. 12 x 24 m errichten, was einer Grundflächenzahl I von ca. 0,39 entspricht. Weiterhin ist es erforderlich, dass das Gelände bis zu einer Höhe von ca. 1,20 Metern aufgefüllt werden muss. Die Nachbarzustimmung hierfür liegt den Bauherren vor. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 E „Mühlbuck V“ und sieht eine Grundflächenzahl von 0,3, sowie eine maximale Geländeauffüllung von bis zu 0,50 Meter vor. |
| Die Bauherren beantragen daher die Erteilung einer Befreiung für die Überschreitung der Grundflächenzahl und der Geländeauffüllung. Aus Sicht der Verwaltung spricht aufgrund der besonderen Topographie des Grundstückes, analog eines vergleichbaren Falles, nichts gegen die beantragten Befreiungen. Nach kurzer Diskussion folgt die Beschlussfassung. |
| Der Stadtrat stimmt der Bauvoranfrage zum Neubau eines Doppelhauses und der erforderlichen Überschreitung der Grundflächenzahl, sowie einer Geländeauffüllung bis zu ca. 1,20 Meter zu. | |
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| b) | Errichtung einer Doppelgarage |
| Der Bauherr hat für die Errichtung einer Doppelgarage mit Werkstatt auf seinem Grundstück einen Bauantrag eingereicht. Das Grundstück liegt im Innenbereich. |
| Aus Sicht der Verwaltung spricht grundsätzlich nichts gegen die Errichtung einer Doppelgarage mit Werkstatt auf dem Anwesen. |
| Der Stadtrat stimmt dem vorliegenden Bauantrag 05/2025 zur Errichtung einer Doppelgarage mit Werkstatt. | |
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| c) | Anbau eines Treppenhauses und eines Wintergartens |
| Die Antragstellerin möchte an ihrem Anwesen ein Treppenhaus und einen Wintergarten anbauen. |
| Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das geplante Vorhaben. |
| Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag Nr. 03/2025 zum Anbau eines Treppenhauses und eines Wintergartens zu. | |
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| 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich des Bebauungsplanes Nr. 8 B „Wohngebiet Kreutweg II“: | |
| a) | Änderungsbeschluss |
| Der rechtswirksame Flächennutzungsplan wird in einem Teilbereich geändert. Die Änderung ist erforderlich, um den Flächennutzungsplan mit den Zielen des Bebauungsplanes Nr. 8 B für das Wohngebiet “Kreutweg II” abzugleichen. Das punktuelle Änderungsverfahren wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt. Der Geltungsbereich befindet sich am westlichen Ortsrand von Wolframs-Eschenbach. |
| Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan teilweise bereits als Wohnbaufläche dargestellt. Teilweise stellt der Flächennutzungsplan innerhalb des Geltungsbereichs noch eine landwirtschaftliche Fläche dar. Um den Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln zu können ist die Änderung des Flächennutzungsplanes auf der Flurnummer 956 der Gemarkung Wolframs-Eschenbach erforderlich. Die Wohnbauflächen werden bedarfsgerecht erweitert und die Grünfläche im Norden des Gebiets wie im Bestand fortgesetzt. Die Erweiterung der Wohnbaufläche hat eine Größe von 1,2 ha, die Grünfläche eine Größe von ca. 0,2 ha. Auf die bisher dargestellte Ortsrandeingrünung Richtung Westen kann verzichtet werden, da diese aufgrund der bestehenden Gehölze gewährleistet ist. Richtung Süden wird die Eingrünung entsprechend ergänzt. |
| Der vom Ingenieurbüro Heller GmbH, Herrieden ausgearbeitete Vorentwurf wird dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgestellt. |
| Der Stadtrat beschließt die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für den oben beschriebenen Bereich nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch. Der Änderungsbeschluss ist zu veröffentlichen. | |
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| b) | Auslegungsbeschluss des Vorentwurfes für die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB |
| Der Stadtrat billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Vorentwurf mit Begründung (Stand 05.03.2025) und beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Auslegungsbeschluss ist zu veröffentlichen. Das Ingenieurbüro Heller, Herrieden, wird beauftragt die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. | |
Die zweifach verglasten Fenster im Schulanbau von 1986 sind sehr groß dimensioniert. Aufgrund dieser Größe und dem Alter von inzwischen fast 40 Jahren, mussten in letzter Zeit immer wieder technische Reparaturen durchgeführt werden.
Die Verwaltung schlägt nun vor, die Fenster im Anbau in den kommenden Jahren sukzessive auszutauschen. Hier sollen dann zeitgemäße (energetisch optimierte) 3-fach verglaste Fenster verwendet werden. Im diesem Jahr soll hier mit der Südseite des Gebäudeanbaus begonnen werden. Die Kosten hierfür betragen ca. 25.000 €/brutto und wurden bereits im Vermögenshaushalt für das Jahr 2025 mit eingestellt. Auf Nachfrage von Stadträtin Obenhofer wird mitgeteilt, dass für die Maßnahme ein „BAFA“- Förderantrag gestellt wurde.
Der Stadtrat stimmt einer Teilerneuerung der Fenster im Bereich der Südseite am westlichen Schulanbau/Gebäudeteil zu. Die Auftragsvergabe soll im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgen.
Beteiligung Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB u. § 2 Abs. 2 BauGB: WWA-Ansbach – Umsetzungskonzept „Fränkische Rezat“
Mit Schreiben vom 05. Februar 2025 bittet das Wasserwirtschaftsamt Ansbach um Stellungnahme, im Rahmen der Behördenbeteiligung zur Umsetzung wasserbaulicher Maßnahmen am Flusswasserkörper „Fränkische Rezat mit allen Nebengewässern“. Hierbei gibt das Wasserwirtschaftsamt an, dass die Europäische Wasserrahmenrichtlinie als wichtigstes Umweltziel den guten ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer fordert und dieser durch gezielte Ausbau- und Unterhaltsmaßnahmen verbessert werden muss. Die notwendigen Schritte wurden in einem Umsetzungskonzept formuliert.
Etwa 90 % der Bachläufe im Flusswasserkörper sind Gewässer III. Ordnung, die in der Unterhaltungs- und Ausbaulast der Gemeinden liegen. Das vorliegende Umsetzungskonzept sieht dabei u.a. im Gemeindegebiet von Wolframs-Eschenbach vor, am „Erlbach“ an mehreren Stellen die Durchgängigkeit am Absturz, durch das Anlegen eines passierbaren Bauwerkes, herzustellen. Das bedeutet, dass unter anderem die vorhandenen Wehre und Abstürze zurückgebaut und z.B. durch eine Angleichung der Sohlrampe, die Durchgängigkeit des Wasserflusses verbessert wird.
Für die Durchführung des vollständigen Umsetzungskonzeptes inkl. Ausbau, Unterhaltung und Grunderwerb am gesamten Flusswasserkörper schätzt das Wasserwirtschaftsamt Ansbach derzeit Gesamtkosten in Höhe von ca. 1.500.000 €. Die für die Stadt Wolframs-Eschenbach zuständigen Maßnahmen werden nach den zugrundeliegenden Richtwerten mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 13.000 geschätzt. Voraussichtlich können die Bauarbeiten im Rahmen der RZWas mit einem Fördersatz von 75-90 % bezuschusst werden.
Die Stadt Wolframs-Eschenbach ist grundsätzlich mit dem Umsetzungskonzept des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach für hydromorphologische Maßnahmen am Flusswasserkörper „Fränkische Rezat mit Nebengewässern“ zur Erreichung eines guten ökologischen Zustands einverstanden. Die Umsetzung der erforderlichen Arbeiten in eigener Zuständigkeit an den Gewässern III. Ordnung, kann jedoch erst nach Vorliegen von konkret definierten Maßnahmen und bei entsprechend zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, erfolgen.
Festlegung einer Ausgleichsfläche für das Baugebiet - „Kreutweg II“
Für das Baugebiet „Kreutweg II“ ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein naturschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich. Hierfür wird die bereits geplante Eingrünung am Baugebiet selbst einberechnet. Weiterhin ist der Ausgleich von ca. 17.500 Wertpunkten erforderlich.
Nach Rücksprache mit dem beauftragten Ingenieurbüro Heller und Grünordnungsbüro Schmidt, kann der verbleibende Ausgleich für das Baugebiet auf der Wiese Flurnummer 486, Gemarkung Selgenstadt, und der Pflanzung von 14 Hochstamm-Obstbäumen und einer extensiven Bewirtschaftung erfolgen. Die Fläche hat eine Größe von ca. 3.156 m² und befindet sich im Eigentum der Stadt Wolframs-Eschenbach. Sie ist derzeit verpachtet und wird landwirtschaftlich genutzt.
Der Stadtrat beschließt, dass der verbleibende naturschutzrechtliche Ausgleich für das Baugebiet „Kreutweg II“ auf der Fläche Flurnummer 486, Gemarkung Selgenstadt mit einer Größe von ca. 3.156 m² und der Nutzung als extensive Wiese mit 14 Hochstamm-Obstbäumen, erfolgen soll.
Im Gremium wird kurz der Sachstand zum Ökoflächenkataster samt Möglichkeiten der Fördermittel für Obstbaumpflanzungen angesprochen. Danach wird von Ortssprecher Günter Meyer nachgefragt, wann die Aufforstung des ehemaligen Waldgrundstückes in Wöltendorf, Richtung Gotzendorf, erfolgt. Der Vorsitzende wird hierzu beim Stadtbaumeister nachfragen. Stadträtin Christine Obenhofer weist beim „Holzweg“ (Abzweig von Straße Bauschuttdeponie nach Adelmannsdorf) auf schwere Beschädigung im Flurweg hin. Der Vorsitzende unterrichtet das Gremium darüber, dass diese seines Wissens nach vom bayerischen Staatsforsten, im Rahmen von Waldarbeiten, verursacht wurden. Er wird dies ebenfalls der Verwaltung melden.