Voraussichtliches kommunales Investitionsbudget
Vor knapp einem Jahr hat der Bund das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität" zur Finanzierung von Investitionen in die Infrastruktur, beschlossen. Zwischenzeitlich steht fest, dass den Gemeinden im Rahmen von pauschalen Finanzzuweisungen die Mittel zur Verfügung gestellt werden und die Mittel bei der Umsetzung von konkreten Investitionsprojekten abgerufen werden können. Die Berechnung des kommunalen Investitionsbudgets erfolgt anhand der Einwohnerzahl, gewichtet mit der Umlagekraft.
Für die Stadt Wolframs-Eschenbach wird ein voraussichtliches Investitionsbudget in Höhe von 444.576 € in Aussicht gestellt. Die Fördermittel sind erst nach Verabschiedung des Doppelhaushaltes des Bundes und des Finanzausgleichsänderungsgesetzes verfügbar.
Grünstromkraftwerk Wolframs-Eschenbach – Ergebnis der immissionsschutzrechtlichen Prüfung
In der Stadtratssitzung vom 12.11.2025 wurde die Verwaltung beauftragt, die immissionsschutzrechtlichen Belange, insbesondere für den Ortsteil Waizendorf, im Bezug auf die Photovoltaikfreiflächenanlage „Grünstromkraftwerk Wolframs-Eschenbach, zu prüfen. Durch ein anerkanntes Fachbüro wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt und der Prüfungsbericht an die Stadt Wolframs-Eschenbach versendet. Die Beurteilung der Geräuschimmissionen führt dabei zu dem Ergebnis, dass die gesetzlich vorgegebenen Immissionsschutzwerte unterschritten werden.
Einladung zur Stadtmeisterschaft der Schützenabteilung „Wolfram"
Mit Posteingang vom 02. März lädt die Schützenabteilung „Wolfram" der SpVgg-DJK Wolframs-Eschenbach e.V. die Stadträtinnen und Stadträte zur Stadtmeisterschaft 2026 und dem Bürgerkönig-Schießen 2026 ein. Die Schießtermine finden jeweils ab 19 Uhr am Mittwoch, 15. April, Donnerstag, 23. April und Freitag, 24. April auf der Schießanlage statt. Eine Mannschaft besteht aus vier Schießenden. Nach Absprache im Gremium wird entschieden, eine Mannschaft von Seiten des Stadtrates für die Meisterschaft 2026 zu melden.
Vorläufiges Betriebsergebnis für die Photovoltaikanlage „Solarpark Sonnenenergie Biederbach"
Inzwischen liegt das vorläufige Betriebsergebnis für die Photovoltaikanlage süd- östlich von Biederbach der „Solarkraftwerk Wolframs-Eschenbach GmbH & Co. KG" vor. Demnach wurde im Kalenderjahr 2025 ein Betrag in Höhe von 90.562,32 € erwirtschaftet. Bei einer feststehenden Beteiligung der Stadt von 52 % bedeutet dies eine Summe von 47.092,41 €.
Freiwillige Feuerwehr Biederbach: Bestätigung Kommandant u. stv. Kommandant
Am Freitag, 23. Januar 2026 fand die Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Biederbach im Gasthaus Keim, Selgenstadt, statt. Im Zuge dessen, wurden Neuwahlen für das Amt des Kommandanten, sowie des stellvertretenden Kommandanten, durchgeführt.
Bürgermeister Dörr gibt bekannt, dass im Amt als Kommandant, Herr Jürgen Hausmann, wohnhaft Biederbach 7, bestätigt und als stellvertretender Kommandant, Herr Marcel Oguzcan, wohnhaft Biederbach 28, in Wolframs-Eschenbach neu gewählt wurde. Das offizielle Benehmen von Seiten des Kreisbrandrates des Landkreises Ansbach, mit Auflagenerteilung, wurde angefordert. Der Vorsitzende bittet daher, vorbehaltlich des offiziellen Benehmens, um Bestätigung der gewählten Personen.
Der Stadtrat bestätigt, vorbehaltlich des offiziellen Benehmens seitens des Kreisbrandrates des Landkreises Ansbach, zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Biederbach, Herrn Jürgen Hausmann, sowie seinen Stellvertreter, Herrn Marcel Oguzcan. Die Zustimmung gilt rückwirkend zum 23. Januar 2026.
Mittelschulverbund Ansbach Ost: Überarbeitung Verbundvertrag
Am 13. Januar 2026 fand im Rathaus Neuendettelsau eine Verbundversammlung statt. Inhalte waren die zukünftige Aufstellung des Schulverbundes Ansbach-Ost und die Feststellung der neuen Zusammensetzung. In den vergangenen Jahren hat es verschiedene Änderungen und Anpassungen in der Verbundlandschaft gegeben. Diese gilt es nun von den betroffenen Sachaufwandsträgern in einen neuen Rahmen (Verbundvertrag) zu bringen. Die Regierung hat im Jahr 2021 darauf hingewiesen und bestätigt, dass die Abwicklung der Mittelschule Heilsbronn-Petersaurach im Rahmen der Änderung des Verbundvertrags u.a. in der Weise geregelt werden könnte, dass ab einem bestimmten Schuljahr keine 5. Klassen mehr gebildet werden. Nach dem Auslaufen der Mittelschulklassen in Petersaurach wird die Regierung von Mittelfranken das Verbundgebiet (Sprengel) durch Rechtsverordnung neu gliedern. Daraufhin hat man ab dem Schuljahr 2022/2023 an der MS Heilsbronn-Petersaurach keine 5. Klassen mehr gebildet. Die Schüler der 5. Jahrgangsstufe aus der Gemeinde Petersaurach und Heilsbronn wurden den Mittelschulen der Gemeinde Neuendettelsau und der Stadt Windsbach zugewiesen. Hierfür wurden bilaterale Verträge geschlossen. Ende des Schuljahres 2025/2026 wird die letzte Klasse die Mittelschule Heilsbronn-Petersaurach verlassen und die Regierung von Mittelfranken wird nach Ablauf des aktuellen Schuljahres 2025/2026 mit einer bestehenden 9. Klasse das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren einleiten und die Auflösung der Mittelschule Heilsbronn-Petersaurach einleiten. Es wird von Seiten der Regierung von Mittelfranken eine Rechtsverordnung geschlossen, deren Inkrafttreten bis zu einem Jahr dauern kann.
Die Verbundversammlung einigte sich deshalb in der Versammlung am 13. Januar 2026 zunächst darauf den notwendigen Zwischenschritt „Auflösungsvertrag" bis spätestens Ende April 2026 zu gehen. Dies dient dazu, sich auf das weitere Vorgehen zum Erhalt des Schulverbundes zu einigen und damit die notwendigen Sicherheiten für die übrigen Sachaufwandsträger zu schaffen durch die Neuverhandlung eines Verbundvertrages. Aufgrund der nun vorliegenden Anpassung wird die Kündigung des bisherigen Vertrages unter die aufschiebende Bedingung des Neuabschlusses und der Neuordnung des Verbundgebietes gestellt. Damit soll verhindert werden, dass es zu einem Zeitpunkt im Verfahren formell keinen Verbund gibt.
Im Anschluss ist von den Sachaufwandsträgern der Schule ein neuer Verbundvertrag auszuhandeln und abzuschließen. Die Gemeinde Neuendettelsau wurde vom Gremium gebeten sich um den Auflösungsvertrag zu kümmern. Gleich im Januar wurde der Vertrag erstellt und an die Regierung von Mittelfranken und der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Ansbach geschickt. Beide Behörden haben Anfang Februar der Verwaltung die Rückmeldung gegeben, dass es für Sie nicht relevant ist und von Ihrer Seite keine Genehmigung/Zustimmung notwendig wäre. Somit sind alle Beteiligten am nächsten Schritt zur Neuordnung des Verbundes angekommen und es geht heute um die Zustimmung des 2. Änderungsvertrages (vgl. im Anhang). Die Verwaltung empfiehlt somit, dass dem 2. Änderungsvertrag Schulverbund Ansbach-Ost zugestimmt wird.
Der Stadtrat stimmt dem vorliegenden zweiten Änderungsvertrag des Schulverbundes Ansbach-Ost zu.
| a) | Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage |
Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage haben die Bauherren einen Antrag auf Baugenehmigung beim Landratsamt Ansbach eingereicht. Das Landratsamt Ansbach bittet mit Mail vom 12. Februar 2026 um Stellungnahme.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des gültigen Bebauungsplanes „Nr. 3 E – Mühlbuck V" in der Zone 1.1. Für das Bauvorhaben wird eine Befreiung des gültigen Bebauungsplanes „Nr. 3 E – Mühlbuck V" in Bezug auf die vorgeschriebene Dachneigung und die nördliche Baugrenze beantragt. Der Bebauungsplan „Mühlbuck V" enthält für die Zone 1.1. die Festsetzung, dass Satteldächer mit einer Neigung von 40 – 55 ° zulässig sind und eine Baugrenze im Norden von 5,0 m. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23. Juli 2025 einer entsprechenden Bauvoranfrage mit dem Befreiungsantrag zur Dachneigung einstimmig zugestimmt. In einem ähnlichen Fall wurde durch den Stadtrat die Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze um ca. 1,50 m erteilt. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und den beantragten Befreiungen des Bebauungsplanes „Mühlbuck V" für die Überschreitung der Baugrenze und Dachform des Anbaus, zu.
| b) | Am Sportzentrum 1, SpVgg-DJK Wolfr.-Eschenbach e.V.: Neubau einer „Soccerhalle" und eines „Beach-Volleyballplatzes" |
Das Landratsamt Ansbach bittet mit Mail vom 17. Februar 2026 um Stellungnahme für den vorliegenden Bauantrag der SpVgg-DJK Wolframs-Eschenbach e.V..
Wie bereits bekannt, möchte der Verein am örtlichen Sportgelände eine „Soccerhalle" neu errichten und das „Beach-Vollballfeld" entsprechend verschieben. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das geplante Bauvorhaben.
Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag der SpVgg-DJK Wolframs-Eschenbach e.V. für den Neubau einer „Soccerhalle" und einem „Beach-Volleyballplatz", zu.
| c) | Neubau eines Bürogebäudes mit einer Wohnung |
Wie in der vergangenen Stadtratssitzung bereits durch den Vorsitzenden berichtet, wurden für das Bauvorhaben die Planungsunterlagen vorgelegt, mit dem Sanierungsbeauftragten der Stadt Wolframs-Eschenbach abgestimmt und im Anschluss bei der Genehmigungsbehörde eingereicht. Das Landratsamt Ansbach bittet mit Mail vom 25. Februar 2026 um Stellungnahme für den vorliegenden Bauantrag.
Der Bauherr möchte auf dem Grundstück ein zweistöckiges Bürogebäude mit einer Wohnung errichten. Die Flurstücke liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 12 „Untere Vorstadt". Das Bauvorhaben entspricht grundsätzlich dem Bebauungsplan. Aufgrund der gestalterisch mit dem Sanierungsbeauftragten der Stadt Wolframs-Eschenbach abgestimmten Dachform des Zwerchdaches, ist eine Abweichung der Abstandsflächen bzw. Baugenehmigungsverfahren erforderlich. Die Nachbarunterschriften liegen bis auf eine Unterschrift vollständig vor.
Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag zum Neubau eines Bürogebäudes mit einer Wohnung zu.