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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Wolframs-Eschenbach
Ausgabe 3/2026
Aktuelle Vorlauftexte
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Aktuelles

Betretungsverbot von landwirtschaftlichen Acker- und Grünlandflächen

Die Verwaltung bittet alle Fußgänger, Radfahrer und insbesondere Hundebesitzer, zu beachten, dass die landwirtschaftlichen Acker- und Grünflächen, während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden dürfen.

Die Nutzzeit ist bei Ackerflächen zwischen der Aussaat und Ernte, sowie bei Grünflächen während des Aufwuchses – also von ca. März bis Oktober eines Jahres.

Hintergrund hierfür ist, dass durch das Betreten bzw. Ausführen der Hunde auf den Flächen die Ernte beschädigt werden kann oder das Gras von den Sparziergängern und Tieren niedergedrückt und so nicht vollständig abgemäht werden kann.

Wir bitten um Beachtung.