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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Wolframs-Eschenbach
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung

Der Stadtrat von Wolframs -Eschenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 08.03.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Das Landratsamt Ansbach hat mit Schreiben vom 20.03.2023, Az. 941-03-0058/001 SG 22, zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan Stellung genommen.

Die Satzung wird nachstehend amtlich bekannt gemacht (Art.65 Abs.3 GO).

Danach liegt der Haushaltsplan samt Anlagen für den Rest des Jahres öffentlich in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach, Zimmer 1.03, 91639 Wolframs-Eschenbach, während den allgemeinen Öffnungszeiten auf.

H a u s h a l t s s a t z u n g

der Stadt Wolframs-Eschenbach

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Stadt Wolframs-Eschenbach folgende

Haushaltssatzung

§ 1

Für das Haushaltsjahr 2023 wird der Haushaltsplan

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf  —  8.840.900,00 Euro

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf  —  3.400.800,00 Euro

festgesetzt.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

 —  400 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)  —  375 v.H.

2.

Gewerbesteuer

a)

nach dem Gewerbeertrag  —  330 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.380.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.

Wolframs-Eschenbach, den 23. März 2023
Stadt Wolframs-Eschenbach
gez.
Dörr
1. Bürgermeister