Vereidigung Siebener-Gemeinschaft-Reutern:
Nach Mitteilung des Obmannes der Siebener von Reutern/Wöltendorf, Herrn Anton Einzinger, haben sich zwei Bürger für das Amt des Feldgeschworenen zur Verfügung gestellt.
Diese wurden ordnungsgemäß in einer Sitzung, am Donnerstag den 28. März 2024 im Ratssaal durch Neuwahl bestellt.
Von den Feldgeschworenen wurden einstimmig gewählt:
a) Herr Johannes Heumann, geb. 01.01.2005
b) Herr Thomas Greul, geb. 27.02.1990
Die anwesenden Herren Johannes Heumann und Thomas Greul werden von Bürgermeister Dörr entsprechend vereidigt und zu Ihrem verantwortungsvollen Ehrenamt beglückwünscht.
Vereinigte Wohltätigkeitsstiftung: Haushaltssatzung 2024 und 2025
Der Vorsitzende übergibt das Wort an die Geschäftsleitung. Kämmerer Stefan Beyerlein erläutert den Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2024 und 2025.
Folgende Kennzahlen ergeben sich aus den vorgelegten Haushaltsplanentwürfen:
Verwaltungshaushalt 2024 mit einem Volumen von 17.500,00 € /
Vermögenshaushalt 2024 mit einem Volumen von 9.300,00 €.
Verwaltungshaushalt 2025 mit einem Volumen von 17.500,00 € /
Vermögenshaushalt 2025 mit einem Volumen von 9.300,00 €.
Die für das Haushaltjahr 2023 geplanten größeren baulichen Maßnahmen (unter anderem Fassadenanstrich) wurden nicht in Anspruch genommen. Im Kalenderjahr 2024 sind keine baulichen Maßnahmen mehr am Gebäude geplant.
Der Stadtrat beschließt folgende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung
in der Stadt Wolframs-Eschenbach für das Haushaltsjahr 2024 und 2025
Aufgrund des Art. 20 Abs. 3 des Bayerischen Stiftungsgesetz i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Stadtrat folgende Haushaltssatzung:
§ 1
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr | 2024 | 2025 |
| wird im |
|
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| Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben auf | 17.500,00 Euro | 17.500,00 Euro |
| Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben auf | 9.300,00 Euro | 9.300,00 Euro |
festgesetzt.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 5
Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Beteiligung Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB: Markt Lichtenau, 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Gewerbegebiet Unterrottmannsdorf Nord“
Das Ingenieurbüro „Christofori und Partner“ bittet im Auftrag der Nachbargemeinde Lichtenau mit Schreiben vom 11. März 2024 die Stadt Wolframs-Eschenbach, im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, um Stellungnahme zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 Gewerbegebiet Unterrottmannsdorf Nord“.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 10. Januar 2024 wurden keine Einwände gegen die Bauleitplanung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung erhoben. Auch der aktuelle Entwurf der Bauleitplanung sieht aus Sicht der Verwaltung keine Beeinträchtigung für die Stadt Wolframs-Eschenbach vor.
Der Stadtrat nimmt die Bauleitplanungen des Marktes Lichtenau zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Gewerbegebiet Unterrottmannsdorf Nord“ zur Kenntnis, und erhebt hiergegen keine Einwände.
Antrag First Responder Einsatzgruppe – Bezuschussung Anschaffungen und verschiedene Ausgaben
Mit Posteingang vom 27. März 2024, stellt die First Responder Einsatzgruppe Wolframs-Eschenbach den Antrag auf Bezuschussung der seit dem Jahr 2020 angefallenen Ausgaben. Weiterhin gibt der Antragsteller an, dass seit dem Beginn der Einsatzdienststätigkeit (01.01.2021) bereits 612 Einsätze absolviert wurden.
Die gesamten Ausgaben (2020-2023: 26.496,95 €) für das Jahr 2020 betrugen insgesamt 271,00 €, für 2021 insgesamt 5.009,78 €, 2022 insgesamt 1.216,15 € und für das vergangene Kalenderjahr 20.001,02 € (Kauf eines gebrauchten Einsatzfahrzeuges in Höhe von 17.017 € enthalten). Dem Antrag liegt eine detaillierte Rechnungsaufstellung bei.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, wie bei früheren vergleichbaren Fällen, hier einen städtischen Zuschuss in Höhe von 10 %, für Investitionen, welche dem originären Vereinsziel dienen (hier: Unterstützung bei medizinischen Notfällen, 24.696,37 €), zu gewähren.
Der Stadtrat beschließt, dass die Einsatzgruppe „First Responder Wolframs-Eschenbach“ für die Investitionsausgaben, welche dem Vereinsziel dienen, wie in vergleichbaren Fällen, einen Zuschuss in Höhe von 10 % von 24.696,37 € (2.469,64 €) erhält.
a) 1. Tektur - Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle
Mit Mitteilung vom 14. März 2024 bittet das Landratsamt um Stellungnahme zu der 1. Tektur zum „Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle“. Das Grundstück ist dem Außenbereich zuzuordnen. Eine landwirtschaftliche Privilegierung liegt vor. Gegenüber der ursprünglichen genehmigten Planung beantragt der Bauherr die Änderung der Größe von 49,20 m x 20,60 m auf 48,00 m x 23,95 m. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Der Stadtrat stimmt der 1. Tektur zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle, zu.
b) Nutzungsänderung zu einem Ausstellungsraum für Holzwerkstücke
Der Bauantrag wurde mit Vorsprache und schriftlich am 02.04.2024 zurückgenommen. Der Tagesordnungspunkt entfällt.
c) Nutzungsänderung eines Tattoostudios zu einer Ferienwohnung / Mietwohnung und eines Wohnraumes zu einem Tattoostudio
Die Antragstellerin beantragt die Nutzungsänderung des bestehenden „Tattoostudios“ zu einer Ferienwohnung / Mietwohnung, sowie die Änderung eines Wohnraumes zu einem „Tattoostudio“. Weiterhin erläutert die Antragstellerin im Schreiben vom 11.03.2024 die Hintergründe zu der beantragten Nutzungsänderung. Die erforderlichen PKW-Stellplätze sind auf dem benachbarten Flurstück vorhanden. Die Genehmigungsbehörde wird gebeten, den Bedarf und die Anzahl der vorhandenen Parkplätze gegenüberzustellen bzw. zu prüfen. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das geplante Bauvorhaben.
Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Tattoostudios zu einer Ferienwohnung / Mietwohnung und zur Nutzungsänderung eines Wohnraumes zu einem Tattoostudio, bei Nachweis der erforderlichen PKW-Stellplätze, zu.
d) kurzfristige Bauanträge:
Bei der Verwaltung sind keine kurzfristigen Bauanträge eingegangen.
Stadtrat Helmut Frey fragt nach Änderungen im Wertstoffhof bezüglich der Holzannahme. Die Problematik, keine Annahme von Bauholz, kann von Seiten des Vorsitzenden bestätigt werden. Er hat hierbei mit dem Betreiber, also dem Landratsamt Ansbach, bereits Kontakt aufgenommen um hier eine bürgernahe Lösung zukünftig anbieten zu können.
Stadtrat Karl Meier bittet in einem der nächsten Amtsblätter die Möglichkeit auf die Grüngutabgabe in der Bauschuttdeponie hinzuweisen, es seien in letzter Zeit wieder vermehrt Wildablagerungen gesichtet worden. Der Vorsitzende sagt eine Erledigung zu.
Ein anwesender Gast bittet um Auskunft zu einem aktuellen Bauvorhaben in seiner direkten Nachbarschaft in der Adelmannsdorfer Straße. Der Vorsitzende verweist hierzu auf die nächste Sitzung des Stadtrates. Hier soll das laufende Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden.