Der Stadtrat von Wolframs-Eschenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 05.03.2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Das Landratsamt Ansbach hat mit Schreiben vom 27.03.2025, Az. 941-03-0058/001 SG 22, zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan Stellung genommen.
Die Satzung wird nachstehend amtlich bekannt gemacht (Art. 65 Abs. 3 GO).
Danach liegt der Haushaltsplan samt Anlagen für den Rest des Jahres öffentlich in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach, Zimmer 1.03, 91639 Wolframs-Eschenbach, während den allgemeinen Öffnungszeiten auf.
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Stadt Wolframs-Eschenbach folgende Haushaltssatzung
Für das Haushaltsjahr 2025 wird der Haushaltsplan
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 9.006.500,00 Euro
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 1.195.300,00 Euro
festgesetzt.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt (gemäß Hebesatzung vom 07. November 2024):
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 420 v.H. | |
| b) | für die Grundstücke (B) | 230 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | |||
| a) | nach dem Gewerbeertrag | 330 v.H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.100.000,00 Euro festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.