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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Wolframs-Eschenbach
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung des Schulverbandes Wolframs-Eschenbach für das Haushaltsjahr 2025

Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Wolframs-Eschenbach hat am 25.02.2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Das Landratsamt Ansbach hat mit Schreiben vom 19.03.2025, Az. 941.05-0024/001 SG 22, zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan Stellung genommen. Erinnerungen werden nicht erhoben.

Die Satzung wird nachstehend amtlich bekanntgemacht (Art. 65 Abs. 3 GO).

Danach liegt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für den Rest des Jahres öffentlich bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach, Wolfram-von-Eschenbach-Pl. 1, 91639 Wolframs-Eschenbach, (Zimmer 1.03) innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.

Haushaltssatzung

des Schulverbandes Wolframs-Eschenbach

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des Art. 9 Abs. 1 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) i.V. mit Art. 40 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband Wolframs-Eschenbach folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf

937.300,00 Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf

100.000,00 Euro

festgesetzt.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Schulverbandsumlage

(1) Verwaltungsumlage

  1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 710.600,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes und die Grundschüler der Stadt Wolframs-Eschenbach umgelegt.
  2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2024 auf 372 Schüler festgesetzt.
  3. Die Verwaltungsumlage wird je Schüler auf 1.910,22 Euro (gerundet) festgesetzt.

(2) Investitionsumlage

  1. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Wolframs-Eschenbach, den 09.04.2025
Schulverband Wolframs-Eschenbach
gez.
Dörr
Schulverbandsvorsitzender