Der Vorsitzende verkündet die gemeldeten Übernachtungszahlen 2024 in Wolframs-Eschenbach. Demnach bewegen sich diese mit 29.069 nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau. Im Vorjahr konnten insgesamt 30.335 Übernachtungen und damit ein bisheriger Rekord gezählt werden. Mit den aktuellen Bauprojekten in der Stadt kann zukünftig sogar mit weiter steigenden Zahlen gerechnet werden.
Beteiligung Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB u. § 2 Abs. 2 BauGB: Stadt Windsbach, Bebauungsplan Nr. 31 "An der Heilsbronner Straße“
Mit Mail vom 14. März 2025 bittet die „Beil Baugesellschaft mbH “ im Namen der Stadt Windsbach um Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB u. § 2 Abs. 2 BauGB zu dem Bebauungsplan Nr. 31 „An der Heilsbronner Straße“. Die Stadt Windsbach plant die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes im Bereich der ehemaligen Gärtnerei. Aus Sicht der Verwaltung werden die Belange der Stadt Wolframs-Eschenbach durch die Aufstellung des Bauleitplanes nicht beeinträchtigt.
Der Stadtrat nimmt die Bauleitplanung der Stadt Windsbach zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 „An der Heilsbronner Straße“ zur Kenntnis und erhebt hiergegen keine Einwände.
Zustimmungsbeschluss Vereinigungsvertrag (Fusion) der Vereinigten Sparkassen Gunzenhausen mit der Sparkasse Mittelfranken-Süd
Für die geplante Fusion der Vereinigten Sparkassen Gunzenhausen ist ein Kenntnisbeschluss der Stadt Wolframs-Eschenbach erforderlich.
Die Vereinigte Sparkassen Gunzenhausen und Sparkasse Mittelfranken-Süd vereinigen sich zu einem gemeinsamen Institut unter dem Namen Sparkasse Mittelfranken-Süd (Vereinigungsinstitut). Dieser Zusammenschluss erfolgt zum Ablauf des 31.08.2025 und wird schuldrechtlich rückwirkend zum 1. Januar 2025 gültig. Die Vereinigung ist vom Ziel geleitet, die kundennahe Versorgung der Bürgerinnen und Bürger, der heimischen Wirtschaft, des Handwerks, des Handels, der freien Berufe, der Landwirtschaft und der Industrie mit geld- und finanzwirtschaftlichen Leistungen auch in Zukunft durch eine dezentrale Aufstellung mit örtlich verwurzelten Sparkasseneinrichtungen und Schwerpunkten in Gunzenhausen, Roth, Schwabach und Weißenburg i. Bay. („4-Säulen-Sparkasse“) nachhaltig zu festigen und den öffentlichen Sparkassenauftrag für die kreisfreie Stadt Schwabach, den Landkreis Roth sowie den zusammengeführten Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen als Vereinigungsinstitut zu gewährleisten. Ferner kann der Vorsitzende die erfreuliche Nachricht verkünden, dass der Filialstandort Wolframs-Eschenbach bis 31. Dezember 2034 als gesichert gilt.
Der Stadtrat der Stadt Wolframs-Eschenbach nimmt den beigefügten Entwurf eines Vereinigungsvertrages betreffend die Vereinigung der Vereinigte Sparkassen Gunzenhausen mit der Sparkasse Mittelfranken-Süd mit seinen Anlagen 1 (Zweckverbandssatzung) und 2 (Sparkassensatzung) zur Kenntnis.
a) Erweiterung eines Hofladens
Der Antragsteller plant die Erweiterung seines Hofladens. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das Bauvorhaben.
Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag zur Erweiterung eines Hofladens zu.
b) Nutzungsänderung eines Getränkemarktes in ein Fitnessstudio
Mit Anruf vom 01. April 2025 teilt das Landratsamt Ansbach mit, dass der Bauantrag im sogenannten „Genehmigungsfreistellungsverfahren“ laufen kann und hierfür keine Baugenehmigung erforderlich ist. Der Bauherr wurde durch das Landratsamt darüber informiert und hat den Antrag auf Baugenehmigung nun in ein Genehmigungsfreistellungsverfahren überführt.
Nachdem das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren erfolgen kann, ist kein Stadtratsbeschluss für die gemeindliche Stellungnahme mehr erforderlich.
c) Neubau Einfamilienwohnhaus
Die Bauherren möchten ein Einfamilienhaus mit Garage errichten. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des gültigen Bebauungsplanes „Nr. 3 E – Mühlbuck V“ in der Zone 2.1. Laut dem Bebauungsplan, Punkt 2.2.3, darf die Wandhöhe bei Einfamilienhäusern in der Zone 2.1, max. 6,00 m über der Fahrbahnoberkante sein. Bei Mehrfamilienhäusern, meist zweistöckig, wäre eine Wandhöhe von 6,50 m zulässig. Die Wandhöhe des geplanten Wohnhauses beträgt 6,565 m über der Fahrbahnoberkante. Der Abweichungsantrag wird vom Bauherrn mit der gewählten Dachform und der technisch benötigten Attika begründet. In vergleichbaren Fällen wurde vom Stadtrat bereits eine Abweichung der Wandhöhe erteilt. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Baugrundstück zu. Die Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan „Nr. 3 E - Mühlbuck