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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Wolframs-Eschenbach
Ausgabe 4/2026
Aus dem Stadtrat
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Aus dem Stadtrat

Bekanntgaben

Verabschiedung ausscheidender Stadträte

Der Vorsitzende bedankt sich beifolgenden Stadträten, welche dem zukünftigen Gremium nicht mehr angehören werden:

- Helmut Arndt

18 Jahre Mitglied des Stadtrates

- Richard Lechner

26 Jahre Mitglied des Stadtrates

- Armin Medek

8 Jahre Mitglied des Stadtrates

- Karl Meier

12 Jahre Mitglied des Stadtrates

- Marc Reichl

6 Jahre Mitglied des Stadtrates

- Maximilian Weeger

12 Jahre Mitglied des Stadtrates

für die geleistete Arbeit und würdigt die einzelnen Stadträte. Auch verliest er ihre Tätigkeiten in den verschiedenen vorberatenden Ausschüssen. Um das große ehrenamtliche Engagement für die Stadt Wolframs-Eschenbach entsprechend zu würdigen, findet zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Verabschiedung im Rahmen einer Abendveranstaltung statt.

„Denkmalschutz als Chance“ - Veranstaltung am 21.04.2026 in Wolframs-Eschenbach

Am Dienstag, den 21. April 2026 findet im Bürgersaal unter Federführung der Regionalentwicklung am Landratsamt Ansbach eine Veranstaltung zum Thema „Denkmalschutz als Chance“ statt. Das abwechslungsreiche und informative Programm wird von verschiedenen, erfahrenen Referenten, gestaltet. Hierzu liegen bereits ca. 100 Anmeldungen vor.

Stadt Wolframs-Eschenbach: Vorlage Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 einschließlich Finanzplan 2027 - 2029

In der Sitzung des Haushaltsausschusses am 01. April 2026, sowie in den Fraktionssitzungen, wurden die Daten des Haushaltes 2026 vorbesprochen. Den Mitgliedern des Stadtrates wurde vorab weiterhin der vollständige Haushaltsplanentwurf zugestellt. Dieser wird nun vom Vorsitzenden und dem Kämmerer erläutert.

Eckdaten Haushalt 2026:

Haushaltsvolumen:

Verwaltungshaushalt: ⇔ 9.634.000,00 € (Vorjahr: 9.006.500,00 €)

Vermögenshaushalt: ⇔ 2.568.100,00 € (Vorjahr 1.195.300,00 €)

Zuführungsbetrag Rücklage: ⇔ 187.200,00 €

Schuldenentwicklung:

Tilgung von 400.600,00 €; Gesamtverschuldung wird am Ende des Haushaltsjahres bei ca. 2.310.812,10 € (incl. partiarisches Darlehen der PV-Anlage-Deponie), liegen. Niedrigster Schuldenstand seit 2014.

Rücklagenentwicklung:

Rücklage: ca. 350.000 € (Beginn 2026)

Investitionsvolumen: ca. 1.976.000 €

Der Stadtrat beschließt die nachfolgende Haushaltssatzung 2026:

Haushaltssatzung

der Stadt Wolframs-Eschenbach

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Stadt Wolframs-Eschenbach folgende

Haushaltssatzung

§ 1

Für das Haushaltsjahr 2026 wird der Haushaltsplan

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf ⇔ 9.634.000,00 Euro

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf ⇔ 2.568.100,00 Euro

festgesetzt.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt (gemäß Hebesatzung vom 07. November 2024):

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) ⇔ 420 v.H.

b) für die Grundstücke (B) ⇔ 230 v.H.

2. Gewerbesteuer

a) nach dem Gewerbeertrag ⇔ 330 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.100.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.

Dies gilt auch für den zugrundeliegenden Haushaltsplan 2026. Ebenfalls wird dem Finanzplan für die Jahre 2027 bis 2029 die Zustimmung erteilt.

Rechnungsprüfung 2024 der Stadt Wolframs-Eschenbach:

a)

Bericht und Stellungnahme zur örtlichen Rechnungsprüfung

Am Dienstag, den 18. November 2025 fand die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Wolframs-Eschenbach statt. Die entsprechende Niederschrift und dazugehörige Stellungnahme der Verwaltung wurden mit der Stadtratseinladung an die Mitglieder verteilt. Für das vergangene Jahr wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss als Prüfungspunkt die Gesamtprüfung der Baumaßnahme „Neubau Kindertagesstätte St. Stilla“ vorgenommen. Nach dem entsprechenden Sachvortrag lässt der Vorsitzende über die Stellungnahme der Verwaltung beschließen.

Der Stadtrat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses samt Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und genehmigt für die Baumaßnahme „Neubau Kindertagesstätte“ die Nachträge 1 bis 8 mit einer Gesamtsumme von 22.314,29 € des Gewerkes „Spengler“ und die Nachträge 1 und 2 mit einer Gesamtsumme von 9.379,93 € für das Gewerk „Rollo Essensausgabe + Ruheraum“.

b)

Feststellungsbeschluss zur Jahresrechnung 2024 Stadt Wolframs-Eschenbach

Der Stadtrat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung 2024 nach Art. 102 Abs. 3 GO folgendermaßen:

(HR = Haushaltsreste; KR = Kassenreste)

Solleinnahmen Verwaltungshaushalt ⇔ 8.942.528,53 €

- Abgang alter KR ⇔ 40.130,40 €

= bereinigte Solleinnahmen Verwaltungshaushalt ⇔ 8.902.398,13 €

Solleinnahmen Vermögenshaushalt ⇔ 1.821.956,85 €

- Abgang alter HR ⇔ 52.371,78 €

- Abgang alter KR ⇔ 0,00 €

+ Zugang neuer HR ⇔ 0,00 €

= Summe bereinigte Solleinnahmen Vermögenshaushalt ⇔ 1.769.585,07 €

= bereinigten Solleinnahmen gesamt ⇔ 10.671.983,20 €

Sollausgaben Verwaltungshaushalt ⇔ 8.902.408,13 €

- Abgang alter KR ⇔ 10,00 €

= bereinigte Sollausgaben Verwaltungshaushalt ⇔ 8.902.398,13 €

Sollausgaben Vermögenshaushalt ⇔ 1.769.585,07 €

- Abgang alter KR ⇔ 0,00 €

= bereinigte Sollausgaben Vermögenshaushalt ⇔ 1.769.585,07 €

= bereinigte Sollausgaben gesamt ⇔ 10.671.983,20 €

c)

Entlastungsbeschluss zur Jahresrechnung Stadt Wolframs-Eschenbach

Ab hier wird die Leitung der Sitzung vom 2. Bürgermeister Johann Schlackl übernommen.

Der 1. Bürgermeister Michael Dörr ist bei der Entlastung, nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und stimmt deshalb nicht mit ab.

Der Stadtrat beschließt nach Art. 103 Abs. 3 GO die Entlastung, für das festgestellte Ergebnis der Jahresrechnung 2024 für die Stadt Wolframs-Eschenbach, zu erteilen.

Vereinigte Wohltätigkeitsstiftung: Haushaltssatzung 2026 einschließlich Finanzplan 2027 - 2029

Der Vorsitzende übergibt das Wort an die Geschäftsleitung. Kämmerer Stefan Beyerlein erläutert den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2026 der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung.

Der Stadtrat beschließt die nachfolgende Haushaltssatzung 2026:

Haushaltssatzung der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung

in der Stadt Wolframs-Eschenbach für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des Art. 20 Abs. 3 des Bayerischen Stiftungsgesetz i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Stadtrat folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Für das Haushaltsjahr wird der Haushaltsplan im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf ⇔ 19.700,00 €

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf ⇔ 9.500,00 €

festgesetzt. 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

§ 5

Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Dies gilt auch für den zugrundeliegenden Haushaltsplan 2026. Ebenfalls wird dem Finanzplan für die Jahre 2027 bis 2029 die Zustimmung erteilt.

Grundsatzbeschluss: Errichtung eines Ersatz-Mobilfunkmastes und Verpachtung einer Kleinfläche auf dem Gelände der Erdaushub- und Bauschuttdeponie

Durch die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (o2-Netz) wurde der Stadt Wolframs-Eschenbach mitgeteilt, dass die Sende- und Empfangsanlage auf dem Anwesen „Titurelstraße 3“ aus statischen Gründen abgebaut werden muss und ein neuer Standort für den Mobilfunkmast gesucht wird. Ohne einen Ersatzstandort bräche die heutige Versorgung (Mobil-Telefonie und mobile Daten) komplett weg. Die Versorgung durch die Antennen auf der Windkraftanlage versorgt nur den nördlichen Gemeindebereich. Nach entsprechender Abstimmung und Abwägung möglicher Standorte wird vorgeschlagen, den Ersatz-Mobilfunkmast auf dem Gelände der Erdaushub- und Bauschuttdeponie zu errichten. Die Vorteile bei diesem Standort sind, dass der Mobilfunksender nicht mehr im Wohngebiet angesiedelt ist und die Pachteinnahmen der Stadt Wolframs-Eschenbach – und damit allen Bürgerinnen und Bürgern – zufließen. Die Standortfläche weißt eine Größe von ca. 300 m“ auf. Die Höhe des Mastes beträgt insgesamt ca. 45 Meter. Für das Bauvorhaben ist ein Antrag auf Baugenehmigung erforderlich, der zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden soll. Eine mögliche Beschlussfassung über die Verpachtung der städtischen Fläche ist für die nicht-öffentliche Sitzung geplant.

Der Stadtrat stimmt der Errichtung eines Ersatz-Mobilfunkmastes und der Verpachtung einer Kleinfläche auf dem Gelände der Erdaushub- und Bauschuttdeponie grundsätzlich zu. Die baurechtlichen Bestimmungen sind dabei einzuhalten. Der Betrieb der Erdaushub- und Bauschuttdeponie darf durch den Mobilfunkmast nicht beeinträchtigt werden.

Erneute Beteiligung Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB u. § 2 Abs. 2 BauGB: Gemeinde Haundorf, 1. Außenbereichssatzung für den Ortsteil „Unterhöhberg“

Für die Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und

§ 2 Abs. 2 BauGB der Gemeinde Haundorf zur 1. Außenbereichssatzung für den Ortsteil „Unterhöhberg“ bittet die Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen mit Mail vom 20. März 2026 um Stellungnahme der Stadt Wolframs-Eschenbach. Mit Beschluss vom 10. Dezember 2025 wurde durch das Gremium im Rahmen der Behördenbeteiligung, die 1. Außenbereichssatzung der Gemeinde Haundorf für den Ortsteil „Unterhöhberg“ zur Kenntnis genommen und keine Einwände erhoben. Die Außenbereichssatzung soll die bestehende Wohnnutzung in „Unterhöhberg“ baurechtlich sichern und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine maßvolle Nachverdichtung schaffen. Aus Sicht der Verwaltung sind die Belange der Stadt Wolframs-Eschenbach nicht betroffen.

Der Stadtrat nimmt die 1. Außenbereichssatzung der Gemeinde Haundorf für den Ortsteil „Unterhöhberg“ zur Kenntnis und erhebt hiergegen keine Einwände.

Beteiligung Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB u. § 2 Abs. 2 BauGB: Gemeinde Haundorf, Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung

des Bebauungsplanes "Photovoltaik und Energiespeicher Haundorf“

Mit E-Mail vom 20. März 2026 bittet die Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen die Stadt Wolframs-Eschenbach als Nachbarkommune um erneute Stellungnahme zu den Bauleitplanungen Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes "Photovoltaik und Energiespeicher Haundorf“.

Auf einer Fläche von 16,8 ha, verteilt auf zwei Teilflächen, sollen eine Photovoltaik-Freiflächenanlage und Energiespeichersysteme errichtet werden. Mit Beschluss des Stadtrates vom 12. November 2025 erfolgte die Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung.

Der Stadtrat nimmt die Bauleitplanungen der Gemeinde Haundorf zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaik und Energiespeicher Haundorf zur Kenntnis und erhebt hiergegen keine Einwände.

Beteiligung Träger öfftl. Belange nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.V.m. §§ 2 Abs. 2 u. 4 Abs. 1 BauGB: Markt Lichtenau, Einbeziehungssatzung Nr. 47 "Gotzendorf"

Mit Mail vom 17. März 2026 bittet das vom Markt Lichtenau beauftragte Ingenieurbüro Christofori und Partner um Stellungnahme zur vorliegenden Einbeziehungssatzung Nr. 47 des Ortsteiles Gotzendorf. Im Geltungsbereich befinden sich bereits zwei Wohnhäuser, die auch über die Aufstellung dieser Satzung in den Innenbereich von Gotzendorf einbezogen werden sollen. Weiterhin liegen von der ortsansässigen Bevölkerung Anfragen zur Errichtung weiterer Wohngebäude im Ortsteil vor. Ziel der Satzung ist weiterhin die maßvolle Abrundung der Siedlungsentwicklung in Gotzendorf in dem Teil, welcher dem bebauten Zusammenhang von Gotzendorf zuzuordnen ist. Aus Sicht der Verwaltung sind keine Belange der Stadt Wolframs-Eschenbach beeinträchtigt.

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Einbeziehungssatzung Nr. 47 „Gotzendorf“ des Marktes Lichtenau zur Kenntnis und erhebt hiergegen keine Einwände.

Beteiligung Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB u. § 2 Abs. 2 BauGB: Stadt Windsbach, 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes „Lanzendorfer Weg“

Mit Schreiben vom 16. März 2026 bittet das von der Stadt Windsbach beauftragte Ingenieurbüro Christofori und Partner um Stellungnahme zu den vorliegenden Bauleitplanverfahren

„9. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes „Lanzendorfer Weg“. Im Ortsteil Veitsaurach sollen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zusätzliche Wohnbauflächen für die lokale Nachfrage aus dem Ortsteil Veitsaurach realisiert werden. Der vorliegende Entwurf sieht dabei die Ausweisung von 4 Bauparzellen am nördlichen Ortsrand von Veitsaurach, Stadt Windsbach, vor. Aus Sicht der Verwaltung sind keine Belange der Stadt Wolframs-Eschenbach beeinträchtigt.

Der Stadtrat nimmt die Bauleitplanverfahren 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes „Lanzendorfer Weg“ der Stadt Windsbach zur Kenntnis und erhebt hiergegen keine Einwände.

Bauanträge:

a)

Umbau eines Dachgeschosses / Errichten von Gauben / Anbau eines Balkons

Mit Mail vom 16. März 2026 bittet das Landratsamt Ansbach um Stellungnahme zu dem vorliegenden Bauantrag zum Umbau eines Dachgeschosses, Errichten von Gauben und Anbau eines Balkons. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Durchführung des geplanten Bauvorhabens. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag zum Umbau eines Dachgeschosses, Errichten von Gauben und Anbau eines Balkons zu.

b)

Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartengerätehauses

Mit Schreiben vom 08. März 2026 und Posteingang vom 10. März 2026 stellen die Bauherren den Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Gartengerätehauses.

Das geplante Gartenhaus mit einer Länge von ca. 6 m und Breite von ca. 4 m, wäre nach Art. 57 Abs 1 Buchstabe a Nr. 1 BayBO grundsätzlich verfahrensfrei. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 A – „Mühlbuck IV“ in der Zone 1. Der Bebauungsplan sieht unter Nr. 3.1 hierbei vor, dass die Dächer der Nebengebäude sich in der Dachneigung, Material und Farbe dem Dach des Hauptgebäudes anzugleichen hat. Weiterhin sind die Dächer der Garagen / Carports als begrüntes Flachdach bzw. flach geneigtes Pultdach (max. 10°) oder als Satteldach entsprechend der Dachneigung, Material und Farbe des Hauptgebäudes auszubilden. Die Bauherren möchte das Gartenhaus mit einem rotbraunen Pultdach und einer Dachneigung von 15° errichten und stellt hierfür den Antrag auf isolierte Befreiung. Begründet wird der Antrag damit, dass die in der Nachbarschaft vorhandenen Nebengebäude ein Pult- bzw. Flachdach aufweisen und sich die Antragsteller dem Baustil gerne anschließen würden.

Nach dem Sachvortrag entsteht eine Diskussion über die Lage des Gerätehauses am Grundstück und der damit verbundenen Wirkung in den öffentlichen Raum. Nach der Aussprache lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen.

Der Stadtrat stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung der Dachneigung und Dachform des Bebauungsplanes Nr. 3 A – „Mühlbuck IV“ für die Errichtung eines Gartengerätehauses zu.

c)

Neubau einer Wohnanlage

Für den vollständigen Rückbau des ehemaligen Kindergartens und der Errichtung von vier Mehrfamilienwohnhäusern wurde durch einen Investor bzw. das beauftragte Planungsbüro die Planunterlagen per Mail am 08. April 2026 übersandt. Hierbei ist es vorgesehen, den aktuellen Gebäudebestand auf dem Anwesen vollständig abzubrechen und auf den Flurstücken 299/1 und 301 vier Mehrfamilienwohnhäusern mit jeweils 11 Wohneinheiten (insgesamt 44 seniorengerechte Wohnungen), sowie 72 Stellplätze zu errichten. Das Großprojekt zur Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Hauptgebäude weisen dabei eine Länge von ca. 25 Meter und eine Breite von ca. 11 Meter (ohne Gebäudevorsprünge) auf. 

Auf dem Niveau des Grundstückes ist das „Erd-, bzw. Kellergeschoss“ sichtbar und das Gebäude weist eine Gesamthöhe von ca. 14,81 m, auf. Es liegen keine Nachbarunterschriften vor.

Im Gremium entsteht anschließend eine rege Diskussion über die Vorgehensweise. Zuerst wird bemängelt, dass die aussagekräftigen Pläne erst zu Beginn der Sitzung vorgelegen sind. Zudem werden die doch sehr beachtlich geplanten großen Wohnanlagen im Ensemblebereich der Altstadt mit der direkten Nähe zur historischen Stadtmauer als kritisch bewertet, weil hier die Belange des Denkmalschutzes, sowie der Nähe zur historischen Bausubstanz nur bedingt als ausreichend gewürdigt angesehen werden. Eine Entscheidungsfindung für das Projekt ist nach einschlägiger Meinung für den Stadtrat diesen Abend nicht möglich.

Der Stadtrat vertagt den vorliegenden Antrag zur Errichtung von mehreren Wohnanlagen. Von Seiten der Verwaltung ist zeitnah eine Sitzung des Bauausschusses unter Einbeziehung des Bauherrn, des Landratsamtes und Vertreter der „Gruppe DASS“ einzuberufen.