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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Wolframs-Eschenbach
Ausgabe 5/2023
Aus dem Stadtrat
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Stadtratssitzung vom 03.05.2023

Bekanntgaben

Übernachtungszahlen 2022

Inzwischen liegen die Übernachtungszahlen für das Kalenderjahr 2022 vor, welche laut dem Vorsitzenden für die Stadt sehr erfreulich sind. Mit 30.053 Übernachtungen kann hier die höchste Zahl seit Beginn der Erfassung der Daten im Jahr 1998 vermeldet werden. Vergleicht man diese mit dem letzten „Vor-Corona-Jahr 2019“, so ist hier eine Steigerung von ca. 4 % zu verzeichnen. Diese Zahlen zeigen, welchen immensen wirtschaftlichen Stellenwert der Tourismus für die Stadt darstellt.

Antrag Reservisten- und Kriegerkameradschaft Wolframs-Eschenbach – Pflasterung Teilfläche am Zollhaus

Mit Schreiben vom 19. April 2023 (Posteingang 20. April 2023) stellt die Reservisten- und Kriegerkameradschaft Wolframs-Eschenbach den Antrag, die Fläche unter den Bäumen am Zollhaus zu pflastern. Diese soll mit Kleingranitpflaster angelegt werden, damit eine bessere Nutzung möglich ist. Nach Mitteilung der Reservisten- und Kriegerkameradschaft würden die Arbeiten von den Vereinsmitgliedern in Eigenregie durchgeführt werden. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen den Antrag der Reservisten- und Kriegerkameradschaft Wolframs-Eschenbach. Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt der Vorsitzende, dass das benötigte Material vollständig vorrätig ist.

Der Stadtrat stimmt Antrag der Reservisten- und Kriegerkameradschaft Wolframs-Eschenbach, zur Pflasterung der genannten Fläche bzw. zur Verfügung Stellung des entsprechenden Materials zu. Die genaue Fläche für die Pflasterung mit Granitsteinen soll vor Ort mit Stadtbaumeister Hubinger abgestimmt werden. Das Material soll von der Stadt zur Verfügung gestellt werden.

Antrag SpVgg DJK Wolframs-Eschenbach e.V. – Bezuschussung Energetische Dachsanierung u. Einbau von Solarkollektoren

Mit Schreiben vom 15. April 2023 (Posteingang am 19. April 2023) wird von der SpVgg DJK Wolframs-Eschenbach e.V. der Antrag auf Bezuschussung für die energetische Dachsanierung und den Einbau von Solarkollektoren gestellt. Die Spielvereinigung plant hierbei die energetische Sanierung des Daches des Sportbetriebsgebäudes und die Installation von ca. 20,5 m² Solarkollektoren (für die Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung samt großem Pufferspeicher) auf der Südseite der Dachfläche. Weiterhin teilt der Verein mit, dass bei der derzeit laufenden Sanierung der Tennisanlage, der Umbau der Tennisplätze zu „Ganzjahresplätzen“ gestoppt wurde. Nach Abzug der Kosteneinsparung für den Energieverbrauch, sollen Kosten für den Sportbereich in Höhe von ca. 110.550 € beim Sportverein selbst verbleiben. Die Maßnahmen sollen noch im Jahr 2023 durchgeführt werden.

Der Stadtrat stimmt einer Bezuschussung der o.g. Maßnahme, wie in vergleichbaren Fällen in Höhe, von 10% der entstandenen Kosten zu. Nach Abschluss der Arbeiten sollen hierzu die notwendigen Unterlagen (Rechnungen und ggf. weitere Kostennachweise) in der Verwaltung eingereicht werden. Aufgrund des bereits beschlossenen Haushaltes für das Jahr 2023, kann eine Auszahlung der Summe von ca. 11.055 € erst im Kalenderjahr 2024 erfolgen.

Bauanträge

a) Umnutzung Werkstatt zur Garage

Mit Posteingang vom 13. April 2023 reicht der Antragsteller den Bauantrag zur Umnutzung der Werkstatt zur Garage und den Einbau eines Garagentores am bestehenden Gebäude, im Anwesen „Biederbach 7“, ein. Das Grundstück liegt im Innenbereich. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Aus Sicht der Stadtverwaltung kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden. Eine Veränderung des Daches soll nicht erfolgen.

Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag Nr. 07/2023 zur Umnutzung der bestehenden Werkstatt in eine Garage und dem Einbau eines Garagentores zu.

b) Neubau eines Einfamilienwohnhaus

Die Bauherren reichen mit Posteingang vom 11. April 2023 den Bauantrag Nr. 06/2023 zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses ein. Mit Beschluss des Stadtrates vom 17. August 2022 und dem Notarvertrag vom 27. September 2022 wurden für das Grundstück ähnliche Vorgaben, wie bei der Teilfläche C des Sanierungsbebauungsplanes „Obere Vorstadt“ zur Anlehnung festgelegt. Das Grundstück befindet sich jedoch nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, sodass hier eine einzelne Baugenehmigung erforderlich ist. Nach Prüfung der Verwaltung werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Obere Vorstadt“, bis auf marginale Einzelheiten, eingehalten. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Nr. 06/2023, zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses wird erteilt.

c) Errichtung eines Gartenhauses

Mit Posteingang vom 02. Mai 2023 wird der Bauantrag zum Neubau eines Gartenhauses eingereicht. Der Bauantrag sieht dabei die Errichtung eines Gartenhauses im Süd-West-Bereich des Grundstückes vor. Für das Bauvorhaben sind zwei Befreiungen vom Bebauungsplan „Nr. 3 A – Mühlbuck IV“ erforderlich. Der Bebauungsplan sieht eine GRZ von 0,3 und die Angleichung der Dächer der Nebengebäude im Punkt Dachneigung, Material und Farbe an das Hauptgebäude, vor. Durch eine bereits bestehende Bebauung ist das Gebäude von der „Nördlichen Ringstraße“ aus, kaum einsehbar. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Erteilung der Befreiungen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag Nr. 08/2023 und den Anträgen auf Befreiung vom Bebauungsplan „Nr. 3 A – Mühlbuck IV“, zur Errichtung eines Gartenhauses zu.

Aufforstungsantrag zur Anlage einer Christbaumkultur

Mit Schreiben vom 24. April 2023 bittet die Untere Forstbehörde (Amt f. Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten) um Stellungnahme zum Erstaufforstungsantrag einer Christbaumkultur. Der Antrag sieht hierbei die Aufforstung einer Teilfläche von ca. 0,35 ha mit einer Christbaumkultur vor. Der vorhandene Streuobstbestand soll erhalten bleiben. Nachdem eine Christbaumkultur grundsätzlich mehrere Jahre bzw. Jahrzehnte betrieben wird und sich das Grundstück in direktem Umfeld zum geplanten Baugebiet „Kreutweg II“ befindet, sollte aus Sicht der Verwaltung vom Stadtrat entschieden werden, ob die geplante Christbaumkultur an dem beantragten Standort verwirklicht werden sollte. Weiterhin wurde bereits vor einigen Jahren die Möglichkeit eines kleinen Baugebietes inkl. der angrenzenden Weiher in diesem Bereich in Abstimmung mit den beteiligten Behörden, eruiert. Demnach wäre hier bei einer späteren möglichen Auflassung der Weiher unter Berücksichtigung verschiedener wasserrechtlicher Auflagen eine Umsetzung möglich. Nach Abstimmung mit dem Verpächter und dem Betreiber ist die Nutzung des Grundstückes als Christbaumkultur nur für einen Zeitraum von 12 Jahren vorgesehen. Nach dem Sachvortrag entsteht im Gremium eine rege Diskussion, wonach unter anderem auch ein angrenzender Grundstückeigentümer und der Antragsteller gehört werden. Nach Klärung der offenen Fragen, lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen.

Der Stadtrat stimmt der Anlage einer Christbaumkultur zu. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Anlage einer Christbaumkultur die Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt nicht eingeschränkt werden dürfen.

Anfragen

Stadtrat Frey erkundigt sich nach dem Sachstand zur beabsichtigten Verkehrsschau in der Windsbacher Straße. Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass mit allen Fachbehörden nun ein Termin gefunden werden konnte. Die besagte Verkehrsschau soll am 08. Mai 2023 durchgeführt werden.

Stadtrat Sichert stellt die Anträge, wonach unter anderem die Geschwindigkeitsbegrenzung in der „Hopfengasse“ von 30 Km/h Richtung Orts auswärts versetzt werden müsse. Ferner sind in der „Reuterner Straße“ die Verkehrsschilder samt „Begrüßungsschild“ zu versetzen. Der Vorsitzende wird dies zur Bearbeitung bzw. Prüfung an die Verwaltung weiterleiten.